Rücktritt vom privaten Kaufvertrag Pkw?
Hallo an alle, ich stecke in einem Dilemma und brauche dringend Hilfe. Ich habe im November 2019 einen sehr alten Mercedes für 5000€ verkauft und habe dabei Ratenzahlung vereinbart. Der Käufer hat eine Anzahlung von 200€ geleistet und bisher keine weitere Rate bezahlt. Ich habe ihn mehrmals aufgefordert doch eine weitere Zahlung zu leisten Nun will er vom Kaufvertrag zurücktreten. Ist das überhaupt möglich? Über schnelle Hilfe wäre ich sehr dankbar.
13 Antworten
Überlegt Dir, was DU möchtest. Willst Du am Vertrag festhalten, rennst Du dem Geld hinterher und Dir entstehen Kosten, wenn Du die Forderungen beitreiben willst.
Ein Rücktrittsrecht gibt es normalerweise nicht.
Ich würde mit dem Käufer schriftlich vereinbaren, den Vertrag gegen Zahlung der Summe X im gegenseitigen Einvernehmen aufzuheben und das Auto dann anderweitig verkaufen. Dann kommt der Käufer billig davon, geringer Schaden für einen selbst und das Auto ist wieder frei.
es hört sich schon so sehr unkoscher an. hast du eine rechtsschutzversicherung ?
Ich bin kein jurist, würde aber nach den Angaben die sie angeben sagen, dass sie im recht sind. Diese aussage wird sie nicht weiterbringen, über recht und unrecht würde ich demnach eine höhere instanz entscheiden lassen.
eine erstberatung beim anwalt ist meist kostenfrei, und wenn sie zuspruch vom anwalt erhalten müsste bei einem gerichtlichen urteil zu ihrem gunsten der käufer die dadurch entstehenden kosten tragen.
https://www.ratgeber-geld.de/privatverkauf/
Kein Widerrufsrecht beim PrivatverkaufUngeachtet des Gewährleistungsausschlusses hat der Käufer beim Privatverkauf kein Widerrufsrecht. Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Verkäufer als Unternehmer gewerblich handelt und ein Fernabsatzgeschäft (z.B. online-Kauf) oder ein Haustürgeschäft vorliegt. Ansonsten bleibt der Käufer beim Privatverkauf auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen (freiwillige Rücknahme, Umtausch).
Recht haben und Recht (Geld) bekommen, ist leider zweierlei. Bis ein Prozess einschließlich Vollstreckung des Urteils beendet ist, vergeht mindestens ein Jahrzehnt.
dann geh doch drauf ein, die Anzahlung behälst, als Schadensersatz, du hättest das Fahrzeug anderweitig verkaufen können. Dadurch entsteht dir ein Mehraufwand.
Nun will er vom Kaufvertrag zurücktreten
wenn du darauf eingehst, ja.
Kaufvertrag besteht? z.B. ADAC
wurden die Ratenzahlungen im KV berücksichtigt, mit Datum? wann die Raten gezahlt werden müssen?
hast du ihn aufgefordert zur Zahlung?
Fahrzeug steht noch bei dir??
Wenn im Vertrag die Ratenzahlung vereinbart wurde, dann solltet du den Käufer nochmals anmahnen. Sollte er immer noch nicht bezahlen, dann würde der Vertrag hinfällig werden wegen einseitiger Nichterfüllung der Vertragspflichten. Dann kannst du dein Auto zurück fordern. Da dies aber mit Sicherheit alles andere als einfach ablaufen wird, wäre es von Vorteil wenn du dir einen Anwalt nimmst.
Ich hoffe für dich das die Angaben zum Käufer stimmen und der nicht schon längst mit dem Auto und allem anderen über alle Berge ist
Ein Vertrag wird durch Nichterfüllung nicht hinfällig. Das passiert erst durch den Rücktritt, der bei Nichterfüllung grds. nach Fristsetzung eröffnet ist. Es wäre dem Fragesteller aber auch möglich, das Geld einzuklagen.
Sollte er immer noch nicht bezahlen, dann würde der Vertrag hinfällig werden wegen einseitiger Nichterfüllung der Vertragspflichten.
Was genau ist mit "hinfällig" gemeint?
Das Fahrzeug ist bei mir und ich habe die Nr. vom Personalausweis
Bist du dir sicher das die Nummer passt? Wie gesagt, klär das mit dem Anwalt. Aber meines Wissens nach sollte eben diese Einseitige nicht Erfüllung ausreichen um den Vertrag zu beenden.
wichtig ist noch: ist ein schriftlicher kaufvertrag entstanden ? und wer ist derzeit im besitz des briefes ?