Vom Kaufvertrag zurückgetreten - trotzdem anzeige?
Moin,
folgende Sache: ich habe über Facebook, sprich privat, eine Grafikkarte verkauft, da ich mir die neue Generation davon holen wollte. Der Käufer hat mir am Mittwoch das Geld überweisen. Heute habe ich gesehen, dass die neuen Grafikkarten nicht mehr verfügbar sind, deshalb wollte ich vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Käufer war damit einverstanden, also habe ich ihm heute die Summe (300€) + noch 50€ als Entschädigung!! überwiesen. Er bestätigte auch, dass das Geld da ist. 4 Stunden später meldet er sich wieder mit der Aussage, er wolle mich in der Stadt, in der ich gerade bin, treffen bzw. noch suchen. Das bestätigte auch der Besitzer eines " Ladens " , in dem ich mich oft aufhalte. Der Käufer fragte dort nach mir, weil er mich angeblich treffen wollte und mir auch noch mit einer Anzeige gedroht hat. Was ich nicht verstehe? Wieso stimmt er erst einem Kaufabbruch zu, erhält dann sein Geld, plus 50€ als "Entschädigung" & fängt dann damit an, dass er Stress will? Meine Frage nun: Kommt er überhaupt weit mit einer Anzeige? Ein Betrug liegt ja nicht mehr vor. Außerdem könnte ich ihn anzeigen, da das ja meiner Meinung Stallung ist, wenn ich GEZIELT nach jemandem frage und dort vermutlich warte!
Bitte um Aufklärung! Danke!
Schönen Abend noch!
5 Antworten
Reines Zivilrecht und daher ist eine Strafanzeige nicht möglich.
Deutschland ist immer noch ein freies Land. Da kann jeder jeden treffen, wo und wann er will. Und jeder kann jeden anzeigen, wenn er will. Was dann letztendlich daraus wird, wirst du sehen.
Falsche Verdächtigung ist aber auch ein Straftatbestand und da hier nach Aussage des FS keinerlei strafbare Handlung gegeben ist, wäre eine Strafanzeige nur mit falschen Angaben des Käufers denkbar.
Anzeige erstatten kann er. Da ich aber keinen Grund dafür sehe, wird da nichts weiter passieren.
Inwiefern er dich treffen wollte, obwohl ihr Beide den Kauf rückgängig gemacht habt, verstehe ich nicht.
Nach dir zu fragen ist nicht verboten. Stalking ist es ebenfalls nicht.l
Inwiefern hat der Fragesteller eine Straftat vorgertäuscht? Er ist doch Derjenige, dem mit einer Anzeige gedroht wurde.
Wo habe ich geschrieben, dass der Fragesteller eine Straftat vorgetäuscht hätte? Dort steht die Antwort auf:
Da ich aber keinen Grund dafür sehe, wird da nichts weiter passieren.
Bezieht sich auf die Anzeige und das Resultat der Anzeige ist eben § 145d StGB. Meine Antwort: Doch [es wird § 145d StGB passieren].
Man lässt nicht einfach Querulaten rumrennen die alles und jeden anzeigen wollen.
Wegen was will er dich denn anzeigen?
Ich sehe hier keinerlei strafbare Handlungen deinerseits.
Vielleicht hat er das Geld auf ein falsches Konto zurück überwiesen ....
Ja gut, dann hätte er ihm aber nicht gesagt, er habe das Geld erhalten.
- Er kann dich nicht anzeigen, es liegt kein Straftatbestand vor.
- bzw. könnte er dich anzeigen, weil die Polizei alles aufnimmt, aber es wird nicht weiter verfolgt.
- Es ist kein Stalking.
Doch ein Verfahren nach § 145d StGB