Anzeige erstatten bei Zahlungsverweigerung, wie vorgehen?

5 Antworten

Erstmal cool bleiben. Wenn keine Verjährung droht, würde ich bis ins neue Jahr warten, ob nicht doch was kommt.

Dann nochmal mahnen mit Einschreiben (zwecks Beweis). Dann zum Anwalt und das Geld einklagen, alternativ Mahnbescheid beantragen oder durch Anwalt beantragen lassen. Wenn du ihn in Verzug setzt, kannst du deine vorgerichtlichen Anwaltskosten i.d.R. als Verzugsschaden geltend machen.


Polaris 
Beitragsersteller
 27.12.2019, 22:06

Danke für die Antwort. Ich will natürlich nicht wegen 50 Euro klagen, es ist eher eine Frage meiner Würde bzw. meines Rechts, egal wie albern das klingt. Kostet eine Mahnung etwas?

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RogueSwing  27.12.2019, 22:07
@Polaris

Naja, du muss das Porto zahlen. Ein Mahnbescheid kostet etwas, ich glaube 35 - 50 Euro sind das, aber die kannst du dann natürlich auch ersetzt verlangen - ist ja seine Schuld wenn er nicht gleich zahlt. Das klingt für mich nicht lächerlich. Recht zu haben und zu bekommen sollte keine Frage des Streitwertes sein. Außerdem habe ich schon Klagen wegen kleineren Beträgen gesehen ;)

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Das ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit. Eine Straftat liegt nicht vor, somit ist eine Anzeige nicht zielführend.


Polaris 
Beitragsersteller
 27.12.2019, 22:02

Und was bedeutet das? Was kann man da tun? es muss doch eine Möglichkeit geben, mein Geld zu erhalten; immerhin wurde ich ja quasi ein paar mal belogen

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Aliha  27.12.2019, 22:05
@Polaris

Du kannst zivilrechtlich vorgehen, das beginnt mit einer Fristsetzung und geht weiter mit einem gerichtlichen Mahnbescheid, aber schon dieser kostet dein Geld. Du wirst also gutes Geld schlechtem hinterherwerfen. Verbuche es unter Lehrgeld, bei 50 € lohnt sich kaum ein Mahnverfahren.

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Polaris 
Beitragsersteller
 27.12.2019, 22:06
@Aliha

Das habe ich befürchtet, aber danke für die Antwort

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Wenn es jetzt seit kurzem erst ist, kann es sein, dass das Geld wegen den Feiertagen verzögert kommt.

Ist dies nicht der Fall, musst du dich an Ebay wenden und dir einen Anwalt zur Seite ziehen, der Einsicht in das Profil des "Käufers" verlangt.


Polaris 
Beitragsersteller
 27.12.2019, 22:01

Vor einer Woche hieß es schon, dass dasd Geld überwiesen sei. Alle anderen Überweisungen kamen auch

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DerBaller975  27.12.2019, 22:04
@Polaris

Der scheinbare Käufer, so nenne ich ihn mal, hat eine schriftliche Willenserklärung abgegeben, die Nachweisbar ist.

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Polaris 
Beitragsersteller
 27.12.2019, 22:07
@DerBaller975

Und dafür kann ich ihn drankriegen? Das wäre ja super

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In Zukunft würde ich bei Arbeiten, die individuell für einen Kunden hergestellt werden, nur noch auf Vorkasse tätig werden.

Du könntest theoretisch den (für Firmen) üblichen Weg gehen ... Mahnungen, Inkasso, ... lohnt aber wegen 50 Euro kaum ... und wenn Du Pech hast ist der Empfänger in einem Insolvenzverfahren. Dann sind nicht nur die 50 Euro nicht bezahlt, Du hast dann auch die ganzen anderen Kosten noch zu tragen ...

Du kannst auf nichts hoffen, da es sich hierbei um eine zivilrechtliche Angelegenheit handelt, nicht um eine strafrechtliche.


NoName08154711  27.12.2019, 22:35

Ergänzung:

Ich habe bei ebay Kleinanzeigen Portraitzeichnungen angeboten und für einen Kunden etwas fertiggestellt und auch abgeschickt...

Dann handelst Du eindeutig gewerblich, also solltest Du auch gewerblich angemeldet sein, wenn Du Dir weitere Schritte überlegst.

Andernfalls könnte der Schuss nämlich ganz gewaltig nach hinten losgehen.

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EphraimUlk  28.12.2019, 00:07
@NoName08154711

Ich glaube, Künstler sind davon bis zu einem gewissen Grad befreit, vgl. § 18 EStG, da dies freie Berufe sind und nicht unter Gewerbe fallen...

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