Ruckerstattung Märklin-Eisenbahn möglich?

3 Antworten

Natürlich gibt es einen Kaufvertrag. Auf dessen Grundlage erfolgten die sachenrechtlichen Verfügungsgeschäfte.

Auf welchem Weg/welcher Plattform wurde das Zeug verkauft?

Wurde in der Artikelbeschreibung darauf hingewiesen, dass ein Teil nicht funktioniert?

Ansonsten kann der Käufer davon ausgehen, dass sich eine Lokomotive zur gewöhnlichen Verwendung eignet - also fährt, wenn sie Strom bekommt.

Von Experte tinalisatina bestätigt
  1. Ihr habt einen Kaufvertrag und zwar einen mündlichen
  2. Es gibt kein Widerrufsrecht in deinem Fall
  3. Wenn nicht ausgeschlossen haftest Du aber mit der Sachmängelhaftung (Gewährleistung) und dies nach deiner Schilderung mit 24 Monaten, da gewiss nicht ausgeschlossen und wenn doch der Beweis ,da nur mündlich, Dir sehr schwer bis unmöglich fallen wird.
  4. Die Beweislast das der Mangel bereits bei Übernahme bereits bestand liegt bei einem Privatverkauf allerdings ab dem ersten Tag beim Käufer.
Was soll ich jetzt machen?

Die Defekten zurücknehmen.


Mensch1256 
Beitragsersteller
 06.12.2020, 21:01

Wir haben die Loks nicht kontrolliert. Sie haben sehr wahrscheinlich bei uns schon nicht funktioniert. Wir haben den Kaufvertrag nur mündlich angeschlossen. Was passiert jetzt?

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Antitroll1234  06.12.2020, 21:04
@Mensch1256
Was passiert jetzt?

Entweder beseitigst Du die Mängel oder nimmst die defekten zurück und erstattest dafür einen angemessenen Betrag oder ihr einigt euch auf komplette Rückabwicklung des Vertrages.

Aber der Käufer hat dir doch schon mitgeteilt was für ihn i.O. wäre:

Der Käufer möchte nun einen Teil der Loks zurückgeben, weil sie nicht funktionieren
2

weil sie nicht funktionieren

bei dir haben Sie aber problemlos gespielt? wie kommt er jetzt da drauf?

hat er Die Loks bei dir abgeholt; und bar bezahlt, hat auf Probefahren verzichtet?

Rückgabe ausgeschlossen - Geld zurück gibt´s auch nicht