Käufer will Geld zurück, was tun?

5 Antworten

Da du ein Privatverkäufer bist, geht das Versandrisiko nach §447 BGB an den Käufer. Du musst nichts zurückzahlen. Du kannst ihn außerdem fragen, wofür er dich denn bitte anzeigen soll. Wenn "Betrug" kommt, kannst du lächeln und ihn ignorieren.


HuiPeng  03.04.2023, 14:58

Wieder etwas dazu gelernt

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Jonasmaxx988 
Fragesteller
 03.04.2023, 15:01

Ist das wirklich so? Ich meine der Käufer könnte mich theoretisch doch wegen Warenbetrug anzeigen. Da ich keinen klaren Nachweis habe dass ich die Schuhe wirklich versendet habe?

Ich meine klar die Rechnungen etc habe ich aber eine wirklichen Nachweis der Sendung hätte ich ja nur mit Sendungsnummer gehabt

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Jonas886  03.04.2023, 15:10
@Jonasmaxx988

Hast du vielleicht irgendwelche Zeugen, die die Übergabe an den Transporteur bezeugen können? Ob du da mit den Rechnungen die Übergabe an den Transporteur beweisen kann, bin ich mir nicht sicher.

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RobertLiebling  03.04.2023, 15:46
@Jonasmaxx988
Da ich keinen klaren Nachweis habe dass ich die Schuhe wirklich versendet habe?

Nachdem du eine Jacke verkauft hast dürfte es keine Rolle spielen ob du Schuhe versendet hast.

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Dorfkind63  03.04.2023, 15:50

Dazu müsste der Versender aber nachweisen können, dass er eine Sendung an diesen Empfänger gesendet hat, was er nicht kann.

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huhu,

Für Privatverkäufer:

Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB).

Wichtig ist das du das Ganze gut Dokumentiert hast, sprich Bilder davon, Beleg vom Versandt sowie Gewichtsangaben. Heißt kein Stress, Nachsendungdauftrag stellen und warten was da rauskommt. Für dich heißt das erstmal das du da Garnichts zurückzahlen musst.

Grüße Anna

Wenn du einen Nachforschungsauftrag stellst, forscht DHL 6 Wochen lang. Kann man schon verstehen, dass der Käufer so lange nicht warten will.

Bis eine Anzeige zu einer Gerichtsverhandlung führt, dauert es allerdings noch länger.

Am wenigsten Stress hast du natürlich, wenn du den Betrag sofort erstatten würdest, sollte das Päckchen wieder auftauchen, kannst du die Jacke ja noch einmal anbieten.

Ihr hattet doch sicher Paketversand vereinbart? Ich meine - 130 Euro? 😬

Mein Tipp mach immer mit Verfolgung Auftrag auch wenn es etwas mehr kostet der Versand zahlt der sich dafür interessiert und beide sind auf der sicheren Seite auch beim Post mache ich das

Päckchen sind nicht versichert und da ich mal bei DHL gearbeitet habe, ist die wahrscheinlichkeit hoch das es weg ist. In Zukunft nur als Paket versenden.

Ja du musst ihm das Geld zurück zahlen. Und eine Nachforschung kann er auch nichts für.

Meine antwort ist falsch. sehe ich gerade.


Jonasmaxx988 
Fragesteller
 03.04.2023, 14:59

Hat man als Verkäufer im dem Fall überhaupt Optionen? Bzw keine Chance eine Art Frist auszuhandeln? - "Sollte bis dann nichts auftauchen gibt es die Rückerstattung" Also rein aus rechtlichem Aspekt

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Jonas886  03.04.2023, 14:59

Nein, er muss nach §447 BGB nichts zurück zahlen.

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