Vollzeit Job und Nebenjob, welche Steuerklasse?

2 Antworten

Stundenlohn beträgt 12€

Wenn du volljährig bist, ist das nicht zulässig, weil unter Mindestlohn.

Das bedeutet ja, dass es kein Minijob ( 538€) ist.

Warum nicht?

Nebenjobs müssen dem Arbeitgeber mitgeteilt werden (auch wenn sie nicht genehmigungspflichtig sind)

Dein Nebenjob geht automatisch in Steuerklasse 6, dein Hauptjob bleibt in 1


Familiengerd  29.08.2024, 21:00
Nebenjobs müssen dem Arbeitgeber mitgeteilt werden (auch wenn sie nicht genehmigungspflichtig sind)

Das ist so pauschal falsch.

Sie müssen nur dann mitgeteilt werden, wenn das vertraglich so vereinbart wurde oder berechtigte Interessen des Arbeitgebers berührt werden.

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wilees  29.08.2024, 20:43
Nebenjobs müssen dem Arbeitgeber mitgeteilt werden

Nur wenn vertraglich vereinbart

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/top-thema-nebenbeschaeftigung/nebentaetigkeit-und-arbeitsrecht-was-erlaubt-ist_76_418602.html

Ist eine Nebentätigkeit genehmigungspflichtig?

Nebentätigkeiten müssen vom Hauptarbeitgeber nicht genehmigt werden.

Der Arbeitnehmer ist jedoch verpflichtet, eine geplante Nebentätigkeit vor Aufnahme anzuzeigen, wenn dies vertraglich/tarifvertraglich vereinbart ist oder die Interessen des Arbeitgebers tangieren kann.

Dein Nebenjob geht automatisch in Steuerklasse 6, dein Hauptjob bleibt in 1

Wie bitte schön kommst Du denn auf diesen Bolzen?

Der Samstagsjob wäre eine für den Arbeitnehmer sozialversicherungsfreie Tätigkeit, soweit er sich dabei von der Rentenversicherungspflich befreien lässt.

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