Darf mein Hauptarbeitgeber bei meinem Minijob fragen wann ich dort Dienst hatte und muss mein Nebenjob diese Information über mich raus geben?

2 Antworten

Dein Hauptarbeitgeber ist, wie auch der AG des Nebenjobs, gesetzlich verpflichtet, auf die Einhaltung der Arbeitszeitgesetze zu achten.

Er darf Dir den Nebenjob nicht verbieten, wenn Du nicht bei der Konkurrenz arbeitest und die Arbeitszeitgesetze eingehalten werden.

Arbeitest Du aber in Haupt- und Nebenjob z.B. 11 Stunden/Tag und/oder die Ruhezeit von mindestens 11 Stunden wird nicht eingehalten (Beispiel: Nebenjob endet um 21.00 Uhr, Hauptjob beginnt um 7.00 Uhr), müssen entweder die Arbeitszeiten geändert werden oder Du musst den Nebenjob aufgeben.

Dein AG im Nebenjob wird dem Hauptarbeitgeber Auskunft geben, da es im gemeinsammen Interesse der beiden AG liegt, dass die Gesetze nicht mißachtet werden.

Zumindest darf Dein Arbeitgeber Dir untersagen, dass Du einen Minijob ausführst.

Wer ehrlich ist, hat aber auch in Deinem Fall nichts zu befürchten.


Familiengerd  30.08.2022, 09:16
Zumindest darf Dein Arbeitgeber Dir untersagen, dass Du einen Minijob ausführst.

Wie kommst Du denn darauf?

Das ist schlicht und einfach falsch, wenn es dafür keine berechtigenden Gründe gibt.

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Hexle2  30.08.2022, 07:00
Zumindest darf Dein Arbeitgeber Dir untersagen, dass Du einen Minijob ausführst.

So pauschal kann man das nicht sagen.

Solange der AN nicht bei der Konkurrenz arbeitet und die Arbeitszeitgesetze eingehalten werden, darf der AG den Minijob nicht verbieten

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