Visum abgelehnt? Remonstration?

5 Antworten

Wie kann ich remonetisieren und beweisen dass der Person 100% wieder zurück ausreist?

Das ist individuell verschieden. Sehr hilfreich ist es wenn die Person eine gute Festanstellung hat und die Dauer des Visums nur der üblichen Urlaubszeit entspricht.

Problematisch ist hingegen, wenn man beim 1. Antrag das Visum für mehr als 1 Monat beantrag hat. Ferner ist natürlich extrem problematisch, wenn das Visum bereits einmal abgelehnt wurde.

Bei der Remonstration sollte man gute noch nicht genannte Gründe für die Rückkehrbereitschaft vorlegen, sonst ist es aussichtslos.

Gegen einen ablehnenden Bescheid im Visumverfahren kann der Antragsteller innerhalb eines Monats schriftlich bei der Auslandsvertretung remonstrieren, d. h. eine Beschwerde gegen die Ablehnung einlegen. Die Auslandsvertretung wird den Visumantrag in diesem Fall erneut prüfen

Woher ich das weiß:Recherche

userima 
Beitragsersteller
 19.04.2022, 11:01

Deswegen habe ich gefragt was noch muss ich beweisen dass der Person zurück ausreist ? Welche Unterlagen?

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Paejexa  19.04.2022, 11:11
@userima

Bestenfalls Nachweis über einen festen Wohnsitz und einen festen Job. Hattest du eine Verpflichtungserklärung abgegeben?

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DerCaveman  19.04.2022, 11:13
@userima

Das wird man dir nur sagen koennen, wenn man weiss, warum die Zweifel an der Rueckkehrabsicht nicht ausgeraeumt werden konnten. Es kommt also auf den Einzelfall an.

Allerdings wird eine Remonstration wahrscheinlich nicht viel bringen. Im Rahmen einer Remonstration wird die Rueckkehrabsicht ja nicht erneut geprueft, sondern im Grunde nur, ob der Antrag auch formell richtig bearbeitet wurde. Wenn sie weitere Nachweise erbringen will, sollte sie besser einen neuen Visumantrag stellen und dann noch einmal ganz von vorn anfangen. Dieses Mal dann aber besser vorbereitet als vorher.

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userima 
Beitragsersteller
 19.04.2022, 12:18
@Paejexa

Ich bin selbstständig und habe eigenes Haus. Ich habe eine Verpflichtungserklärung schon abgegeben

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Paejexa  19.04.2022, 12:28
@userima

Womöglich liegt es an deiner Selbstständigkeit, denn die bei der Ausländerbehörde wollen einen Einkommensnachweis und man braucht um die 1800€ (keine Ahnung mehr ob brutto oder netto) Gehalt. Als Absicherung, dass man die Kosten, sollte es zu einer erzwungenen Abschiebung kommen sollte, tragen kann. Bzw. dass man den Aufenthalt des Gastes bezahlen kann.

Als Selbstständiger kann das Einkommen sehr schnell mal komplett wegfallen. Denke daran stören die sich, du kannst ja mal beim Sachbearbeiter nachfragen

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frodobeutlin100  19.04.2022, 11:00

eben der Antragsteller - nicht der Einladende, der ist nicht Adressat des Schreibens ...

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Dann wird er Pech haben, fürchte auch ich, denn der Visumsgeber prüft schon, hat schon Infos, die in seine Bescheide einfließen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du gar nicht .... weil das Schreiben nicht an Dich gerichtet ist

und für diese Annahme wird es Anhaltspunkte geben ...


SiBuJu  19.04.2022, 11:04

ja...genau um diese "Anhaltspunkte" geht es dem FS doch. Die will er aus dem Weg schaffen.

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frodobeutlin100  19.04.2022, 11:26
@SiBuJu

die Anhaltspunkte liegen bei der eingeladenen Person .... nicht beim FS ....

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userima 
Beitragsersteller
 19.04.2022, 11:03

Wer muss machen?

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