Visum abgelehnt? Remonstration?
Hallo,
ich habe ein Bekannte nach Deutschland eingeladen und sein Visum wurde abgelehnt. Der Grund ist : „Es bestehen begründete Zweifel an Ihrer Absicht, vor Ablauf des Visums aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten auszureisen“
Wie kann ich remonetisieren und beweisen dass der Person 100% wieder zurück ausreist?
5 Antworten
Wie kann ich remonetisieren und beweisen dass der Person 100% wieder zurück ausreist?
Das ist individuell verschieden. Sehr hilfreich ist es wenn die Person eine gute Festanstellung hat und die Dauer des Visums nur der üblichen Urlaubszeit entspricht.
Problematisch ist hingegen, wenn man beim 1. Antrag das Visum für mehr als 1 Monat beantrag hat. Ferner ist natürlich extrem problematisch, wenn das Visum bereits einmal abgelehnt wurde.
Bei der Remonstration sollte man gute noch nicht genannte Gründe für die Rückkehrbereitschaft vorlegen, sonst ist es aussichtslos.
Da der Bescheid nicht an dich gerichtet ist, kann du in deinem Namen gar nichts machen. Es geht aber, wenn du mit einer Vollmacht im Namen des Betroffenen die Remonstration schreibst. Schau mal da:
Remonstrationsverfahren (Widersprüche) - Auswärtiges Amt (diplo.de)
Gegen einen ablehnenden Bescheid im Visumverfahren kann der Antragsteller innerhalb eines Monats schriftlich bei der Auslandsvertretung remonstrieren, d. h. eine Beschwerde gegen die Ablehnung einlegen. Die Auslandsvertretung wird den Visumantrag in diesem Fall erneut prüfen
Das wird man dir nur sagen koennen, wenn man weiss, warum die Zweifel an der Rueckkehrabsicht nicht ausgeraeumt werden konnten. Es kommt also auf den Einzelfall an.
Allerdings wird eine Remonstration wahrscheinlich nicht viel bringen. Im Rahmen einer Remonstration wird die Rueckkehrabsicht ja nicht erneut geprueft, sondern im Grunde nur, ob der Antrag auch formell richtig bearbeitet wurde. Wenn sie weitere Nachweise erbringen will, sollte sie besser einen neuen Visumantrag stellen und dann noch einmal ganz von vorn anfangen. Dieses Mal dann aber besser vorbereitet als vorher.
Womöglich liegt es an deiner Selbstständigkeit, denn die bei der Ausländerbehörde wollen einen Einkommensnachweis und man braucht um die 1800€ (keine Ahnung mehr ob brutto oder netto) Gehalt. Als Absicherung, dass man die Kosten, sollte es zu einer erzwungenen Abschiebung kommen sollte, tragen kann. Bzw. dass man den Aufenthalt des Gastes bezahlen kann.
Als Selbstständiger kann das Einkommen sehr schnell mal komplett wegfallen. Denke daran stören die sich, du kannst ja mal beim Sachbearbeiter nachfragen
eben der Antragsteller - nicht der Einladende, der ist nicht Adressat des Schreibens ...
Dann wird er Pech haben, fürchte auch ich, denn der Visumsgeber prüft schon, hat schon Infos, die in seine Bescheide einfließen.
Du gar nicht .... weil das Schreiben nicht an Dich gerichtet ist
und für diese Annahme wird es Anhaltspunkte geben ...
ja...genau um diese "Anhaltspunkte" geht es dem FS doch. Die will er aus dem Weg schaffen.
die Anhaltspunkte liegen bei der eingeladenen Person .... nicht beim FS ....
Deswegen habe ich gefragt was noch muss ich beweisen dass der Person zurück ausreist ? Welche Unterlagen?