wie schreibt man eine Remonstration bei einer Visumablehnung?

2 Antworten

Die Remonstration sollte enthalten:

Name, Vorname, Geburtsdatum, Passnummer des Antragstellers,

Ablehnungsdatum und Geschäftszeichen,

zustellungsfähige Anschrift (Straße, Haus, Wohnung, Ort, PLZ),

eigenhändige Unterschrift (bzw. sofern der Antragsteller nicht selbst remonstriert, eine vom Antragsteller eigenhändig unterschriebene Vollmacht),

ausführliche Begründung, warum die Ablehnung nicht gerechtfertigt scheint,

ausführliche Darlegung, zu welchem Zweck die Reise nach Deutschland erfolgen soll und aus welchen Gründen der Aufenthalt für den Antragsteller wichtig ist,

weitere Unterlagen, die die Argumentation des Antragstellers stützen und bei Antragstellung noch nicht vorgelegen haben. 

Quelle: Deutsche Botschaft

Ablehnung aufgrund fehlender Rückkehrbereitschaft 

Die Bereitschaft des Antragstellers zur Rückkehr in sein Heimatland ist eine zentrale Voraussetzung für die Erteilung jeglichen Besuchsvisums. Da die zuständige Auslandsvertretung hier eine Prognoseentscheidung treffen muss, ist sie auf Indizien angewiesen. Es ist zu prüfen, ob der jeweilige Antragsteller gute Gründe glaubhaft darlegen kann, tatsächlich in sein Heimat- bzw. Wohnsitzland zurückkehren zu wollen.

Zu den objektiven Anhaltspunkten auf die sich die Auslandsvertretungen in dieser Hinsicht stützen können, gehören Angaben und Nachweise zu familiären und wirtschaftlichen Bindungen im Heimatland unter Berücksichtigung der konkreten Lebenssituation der jeweiligen Antragsteller.

Als Nachweis der wirtschaftlichen Verwurzelung können u. a. Arbeits-, Verdienst-, Urlaubs-, Sozialversicherungs-, Studienbescheinigungen sowie Unterlagen über größere Vermögenswerte wie z. B. Immobilienbesitz im Heimat- bzw. Wohnsitzland dienen. Familiäre Bindungen lassen sich z. B. durch Belege über die Betreuung minderjähriger, im Haushalt des Antragstellers lebender Kinder, über die die elterliche Sorge ausgeübt wird oder andere pflegebedürftige Angehörige darlegen.

Auf den Merkblättern der Visastellen finden Sie Hinweise zu den in den jeweiligen Ländern zur Vorlage geeigneten Dokumenten.

Eine bei der Ausländerbehörde abgegebene Verpflichtungserklärung sichert zwar der öffentlichen Hand die Übernahme der Kosten für den Aufenthalt zu, ist jedoch nicht geeignet, eine Sicherheit für die Rückkehr des Gastes in sein Heimatland zu bieten. Die hinreichende Wahrscheinlichkeit der Rückkehrbereitschaft kann vielmehr nur den objektiven Lebensumständen des Antragstellers selbst entnommen werden.

Quelle: Auswärtiges Amt

Aus eigener Erfahrung kann ich dir dagen, dass es gängige Praxis der Botschaften ist, Anträge auf Besuchervisum abzulehnen. Ich vermute mal, die Ablehnung war ein Textbaustein auf einem Multiple-Choice-Briefbogen, ein Kreuzchen bei fehlender Rückkehrbereitschaft - und das war's.

Eine Remonstration kann man natürlich versuchen, aber gerade dieser Punkt ist natürlich schwer zu belegen oder zu beweisen. Wie soll man jemandem glaubhaft versichern, dass die betreffende Person wieder in ihr Land zurückkehren wird? Wer in seinem Heimatland einen guten Beruf hat, dort familiär eingebunden ist und Wohneigentum hat, der hat recht gute Chancen. Ansonsten wird es verdammt schwierig bis unmöglich. Also müsst ihr versuchen, gerade diese Punkte gut zu untermauern.

Und dann bleibt noch zu hoffen, dass die Botschaft entweder überhaupt darauf reagiert (auch da kann ich dir aus meiner Erfahrung sagen, dass die das hin und wieder nicht tun - selbst unter Zuhilfenahme eines Rechtsanwalts) oder dass die nicht wieder einfach nur ihr Ablehnungskreuzchen machen ohne sich mit dem Vorgang zu beschäftigen. Ist leider so....

Ich wünsche euch jedenfalls viel Glück und Erfolg!


Mdrs08 
Beitragsersteller
 27.10.2022, 10:22

Vielen Dank! Kannst du mir helfen einen Text zu schreiben?

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AbbyAaliyah  27.10.2022, 10:56
@Mdrs08

Du kannst einen Text schreiben und ich kann gerne drübergucken.

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Mdrs08 
Beitragsersteller
 27.10.2022, 13:49
@Mdrs08

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom 18.10.2022, welches meiner Schwester am 20.10.22 erhalten hat und aus dem hervorgeht, dass ihrem Antrag auf Erteilung eines Besuch-Visum nicht entsprochen werden kann. 

„weiter weiß nicht wie ich formulieren kann, da deutsch nicht meine Muttersprache ist”

Hier sind die Anmerkungen des Schreibens:

Die Botschatt hat eine sogenannte Rückkehrprognose zu erstellen. Die von Ihnen vorgelegten 

Unterlagen bzw, Ihre sonstigen Angaben reichten nicht aus, um diese Prognose zu einem positiven Ergebnis zu kommen. Hierbei 

berücksichtigt die Botschaft:

- die familitire Bindung an Marokko

- die berufliche Bindung (Bestehen eines festen Arbeitsverhältnisses, Höhe des Einkommens Dauer des bestehenden Arbeitsverhältnisses)

die wirtschaftliche Bindung (etwaige regelmäßige sonstige Einnahmen, z.B. aus Mieten, Einkünfte von Unternehmen, Immobilienbesitz)

die Ordnungsgemässe Nutzung von Schengenvisa in der Vergangenheit

• Verinderungen in der persönlichen Lebenssituntion seit Erteilung des letzten Schengenvisums

Bitte beachten Sie, dass die obige Aufzählung die häufigsten Ursachen für eine Visumsablehnung benennt, Sie erhebt daher keinen Anspruch nur Vollstündigkeit. Bitte beachten Sie, dass eine Remonstration nur Aussicht auf Erfolg hat, wenn Sie aussagekräftige

Nachweise zu den Ablehnungsgründen einreichen.

Ich will mich auf familiäre Bindung beziehen, da meine Schwester Ihren Man, zwei Kinder und Eltern hat. Es ist unmöglich dass sie nicht zurückkehrt.

Hier in Deutschland möchte mich Besuchen, und ihren Neffen sehen, wir haben vor 2 Monte einen Nachwuchs bekommen.

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AbbyAaliyah  27.10.2022, 18:13
@Mdrs08

Den Anfang hast du ja, dann erklärst du, dass du der Ablehnung widersprichst und schilderst dann genau, dass deine Schwester verheiratet ist, Kinder hat, Eltern da sind, u.s.w.

Wichtig ist, dass alle Aussagen belegt werden können. Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder, Einkünfte der Familie, u.s.w.

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Hast du eine Verpflichtungserklärung für sie abgegeben?


Mdrs08 
Beitragsersteller
 27.10.2022, 11:25

Ja

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