Kann Visum zum deutschen Kind abgelehnt werden?
Hallo,
mein Mann hat ein Visum zu unserem Kind (Familiennachzug) beantragt und ich muss nächste Woche zur Ausländerbehörde die restlichen Unterlagen abgeben. Uns wurde erst gesagt, beim Visum zum dt. Kind wird kein Einkommensnachweis etc. gefordert.
Da meine Tochter erst 2 Jahre alt ist arbeite ich nicht Vollzeit und habe nun Angst dass es doch abgelehnt werden könnte. Im Internet steht überall dass das Einkommrn bei deutschen Staatsangehörigen keine Rolle spielt und v.a. beim Zuzug zum Kind sowieso nicht..
Unser 2. Kind kommt im März nächsten Jahres und möchte nicht noch länger alleine sein😞
3 Antworten
"Einkommrn bei deutschen Staatsangehörigen keine Rolle spielt und v.a. beim Zuzug zum Kind sowieso nicht.."
Nicht korrekt. Die Bedingungen zum Familiennachzug müssen trotzdem voll und ganz erfüllt werden. Es muss ja sichergestellt werden, dass ihr euch auch um das Kind kümmern könnt
(und klar spielt das Einkommen keine Rolle, insbesondere darf der Lebensunterhalt nicht von sozialen Leistungen mitfinanziert werden)
Es muss ja sichergestellt werden, dass ihr euch auch um das Kind kümmern könnt
Spielt beim Visum zum Nachzug zum deutschen Kind und auch beim Nachzug zum deutschen Ehegatten keine Rolle. Nachzug zum Kind ist aber einfacher, weil da auch noch der Nachweis von Kenntnissen der deutschen Sprache entfaellt.
Das ist richtig. Beim Nachzug eines sorgepflichtigen Elternteils zum minderjaehrigen deutschen Kind spielt die Sicherung des Lebensunterhalts keine Rolle (beim Nachzug zum deutschen Ehegatten uebrigens auch nicht) und es muss auch kein Nachweis ueber einen Sprachtest nach A1 erbracht werden.
Einkommrn bei deutschen Staatsangehörigen keine Rolle spielt und v.a. beim Zuzug zum Kind sowieso nicht..
das wäre mir neu.
Wieso habt Ihr Euer Kind denn im Ausland zurück gelassen? Wer kümmert sich darum.
Du hast die Frage anscheinend nicht verstanden. Offensichtlich befinden sich die deutsche Mutter sowie das deutsche Kind in Deutschland und der auslaendische Vater des Kindes will nun zum deutschen Kind nachziehen.. Wenn er das Sorgerecht fuer das Kind hat (auch gemeinsam mit der Mutter), spielt die Sicherung des Lebensunterhalts fuer die Visumerteilung tatsaechlich keine Rolle.
Waere ja auch schlimm, wenn dem deutschen Kind der Vater vorenthalten wuerde, nur weil der kein Geld hat.