Verwirrung über Speicherung zwischen IP Adressen und echter standort?

5 Antworten

Ich habe mich gewundert wie lange mein Internet Service Provider weiß wann ich welche IP Adresse genutzt habe , quazi für wie lange mein ISP sagen kann(wenn jemand verpätzt worde oder behörden fragen ) oha an diesem und diesem datum soll diese IP Adresse auf dieser Website genutzt worden sein , das muss diese Person gewesen sein!

Per Default hat sich aktuell 7 Tage eingebürgert.
Was aber nichts heißen will, wenn Strafverfolgungen und Ermittlungen laufen.

Das ganze Gewese rund um die Vorratsdatenspeicherung liegt im Augenblick mehr oder minder auf Eis - Ist aber nicht vom Tisch.

Dies gilt für Deutschland - international wirst Du das kaum beantworten können.

Grundsätzlich dürften TelCo-Unternehmen in Deutschland alle Daten, die zur Rechnungsstellung benötigt werden, bis zur Rechnungsstellung und für Reklamationsprüfung für - wenn ich mich recht entsinne - 30 Tage gespeichert werden. Im Falle von Einzelverbindungsnachweisen (Telefon) sogar bis zu 3 Monate.
(In Zeiten von Flatrates wäre das jetzt weniger relevant!)

Die Telekom weiß sogar noch länger wen die IP-Adresse zugeordnet ist .. immerhin bist du, wenn nicht anders eingestellt, 180 Tage lang mit der gleichen Adresse unterwegs.

Solange sich die IP nicht ändert ist das indirekt korrekt.
...und da bei IPv6-Netzen sich die Notwendigkeit des IP-Nr-Wechsels im Prinzip in Luft auflöst...


DrachenKrieg289 
Beitragsersteller
 27.11.2024, 17:53

Also gilt 7 Tage ,wenn aber innerhalb dieser 7 Tagen Strafverfolgungen laufen dann wird das auf Eis Gesetz bis die Strafverfolgungen fertig sind ?

oder meinst du dass die ISP's für länger als 7 Tage diese Information speichern und im Falle einer Strafverfolgung diese Daten teilen ? ( Speichern sie es für 6 Monate ?)

Das mit IPv6 verstehe ich leider nicht

mchawk777  27.11.2024, 18:31
@DrachenKrieg289
Also gilt 7 Tage ,wenn aber innerhalb dieser 7 Tagen Strafverfolgungen laufen dann wird das auf Eis Gesetz bis die Strafverfolgungen fertig sind ?

So läuft das nicht.
Wenn eine Strafverfolgung gegen eine Person läuft, dann so lange, wie es lt. Gesetz möglich ist - und welche IP-Adresse dann zugewiesen wird, ist in sofern wuppe, weil dann solange es notwendig ALLE Metadaten bzw. alle unverschlüsselten Daten mitgeloggt werden.

Das mit IPv6 verstehe ich leider nicht

Wikipedia existiert.

DrachenKrieg289 
Beitragsersteller
 27.11.2024, 18:44
@mchawk777
  • Wenn innerhalb dieser 7 Tage eine Strafermittlung beginnt, können die Strafverfolgungsbehörden diese Daten direkt einsehen, weil sie noch gespeichert sind.
  • Nach Ablauf der 7 Tage: Wenn eine Strafermittlung jedoch nach den 7 Tagen beginnt, und die Daten nach dieser Frist gelöscht wurden, haben die Behörden keinen direkten Zugriff mehr auf diese Informationen.

Die Behörden haben jedoch rechtlich die Möglichkeit, durch einen richterlichen Beschluss oder spezielle Ermittlungsmaßnahmen in bestimmten Fällen zu fordern, dass der ISP weiterhin Daten speichert, auch wenn sie eigentlich gelöscht werden sollten.

Quazi wenn man seine IP Adresse dann nicht ändert verät man sich selber ?

Verstehe ich dich jetzt ?

In Deutschland speichern die meisten Internet Service Provider (ISP) die IP-Adressen ihrer Kunden für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen. Dies geschieht hauptsächlich zu Abrechnungs- und IT-Sicherheitszwecken. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten in der Regel gelöscht, es sei denn, es gibt einen konkreten Grund für eine längere Speicherung, wie z.B. eine laufende Ermittlung.

Es gibt jedoch Unterschiede zwischen den Anbietern. Zum Beispiel speichern die Deutsche Telekom, Vodafone und Telefonica die IP-Adressen bis zu sieben Tage. Freenet speichert diese Daten sogar gar nicht.

Die Vorratsdatenspeicherung, die eine längere Speicherung von Verbindungsdaten vorsieht, ist in Deutschland seit 2017 faktisch ausgesetzt und wurde vom Europäischen Gerichtshof als nicht mit EU-Recht vereinbar erklärt.


DrachenKrieg289 
Beitragsersteller
 27.11.2024, 17:30

Bedeutet das wenn ich irgendwo ein Film illegal herunterladen haben sollte und die Macher des Films meine IP finden und zu meinem ISP gehen ,dass sie nach 7 Tagen Pech haben , genau wie Polizisten oder wer auch immer , quazi nach 7 Tage ist es wie als ob man ein Vpn genutzt hätte ? .

AaronHD433  27.11.2024, 17:31
@DrachenKrieg289

Im Prinzip ja, nach sieben Tagen haben die meisten ISPs in Deutschland keine Informationen mehr darüber, welche IP-Adresse zu welchem Zeitpunkt von welchem Kunden genutzt wurde. Das bedeutet, dass sowohl die Rechteinhaber als auch die Behörden nach dieser Frist Schwierigkeiten haben, die IP-Adresse einer bestimmten Person zuzuordnen.

Allerdings gibt es Ausnahmen, insbesondere wenn es um schwerwiegende Straftaten geht. In solchen Fällen können Ermittlungsbehörden unter bestimmten Umständen auf gespeicherte Daten zugreifen, die länger als sieben Tage aufbewahrt werden. Aber für die meisten Fälle gilt die Sieben-Tage-Regel.

Thomasg  27.11.2024, 18:27
@AaronHD433

diese Daten dürfen nicht länger, als 7 Tage aufbewahrt werden, weil DSGVO.
Wenn die behörden natürlich gegen eine bestimmte Person ermitteln, können sie den Provider auch verpflichtet, ab dem Zeitpunkt die daten dieser PErson länger zu speichern.

Aktuell ist die Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt, da nicht mit EU-Recht vereinbar. Damit dürfen die IP-Adressen als personenbezogene Daten nur insoweit gespeichert werden, wie es für den Betrieb des Providers unbedingt erforderlich ist (z.B. für Abrechnungszwecke).

Hallo DrachenKrieg289,

alle Informationen zu diesem Thema findest du bei uns unter dem Stichpunkt Datentransparenz. Schau dort einfach mal vorbei.

Viele Grüße

^Jutta

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Alle Festnetz- & Mobilfunkthemen der Deutschen Telekom

TimLiebtIT  29.03.2025, 18:29

Hallo liebe @Telekomhilft,

ich habe eine Frage zu den normalen Flatrates, da ich Sie hier gerade auf Gutefrage sehe. Bedeutet "bis zu sieben Tage" immer die vollen sieben Tage, oder wird in der Regel bereits früher gelöscht? Werden die vollen sieben Tage nur bei Vorfällen wie z.B. technischen Störungen gespeichert, oder gilt dies auch so unter normalen Umständen?

Mit freundlichen Grüßen, 

Tim

Ich bin mir da leider auch nicht sicher - ob die Daten in wahrheit für mehrere Jahre oder nur für 1 jahr gespeichert bleiben. Aber aufgrund dessen, dass solche Daten nur per Gerichtlichen Beschluss herausgegeben werden dürfen, müssten sie mindestens 6-12 monate gespeichert werden, denn es dauert mindestens 6 monate bis solche Daten durch gerichtliche Beschlüsse herausgegeben werden.


Thomasg  27.11.2024, 18:29

Die Daten dürfen in den meisten Fällen nur 7 Tage aufbewahrt werden, weil DSGVO. Nur in Ausnahmefällen bis zu 10 Wochen oder auf behördliche Anordnung, z.b. wegen Terrorverdachts eines bestimmten Kunden.

6-12 Monate war bei der Vorratsdatenspeicherung, die schon vor langer Zeit als illegal erklärt und damit verboten wurde.

MrsssP  27.11.2024, 19:04
@Thomasg

naja wie soll sonst eine bestimmte Person aufgrund eines Terrorverdachts über das Internet ausgeforscht werden, wenn es bei Gericht z.b. eben nunmal so lange dauert. Da müssten die Daten auch irgendwo zur Sicherheit abrufbar gemacht werden. 10 Wochen (für Ausnahmefälle) halte ich irgendwie da für ziemlich kurz - auch wenn jetzt gesagt wird, dass das Gericht bei sowas etwas schneller arbeitet...