Abgeschleppt Mieterparkplatz war kaum ersichtlich?

3 Antworten

Anbei ein Foto mit dem Schild was wir offenbar übersehen haben

Naja, nur weil Du unaufmerksam warst, kannst Du das ja wohl keinem anderen in die Schuhe schieben. Gerade im Straßenverkehr könnte so ein Versuch der Rechtfertigung schnell zum Eigentor werden, weil ja wohl gerade dort Aufmerksamkeit eine Selbstverständlichkeit sein sollte, oder?

Und würde dort ein normales Parkverbotsschild für den kompletten Seitenstreifen stehen, würde man ja auch nicht alle 5 Meter noch einmal ein weiteres Schild hinstellen.

Ansonsten könnte sich ja auch jeder sonstige Falschparker (oder auch Raser) einfach damit rechtfertigen, dass er bedauerlicherweise "leider" irgendein Schild übersehen hat.

Also, von daher werte es einfach als Lehrgeld.

Woher ich das weiß:Hobby – Habe ein Faible für Paragraphen, Vorschriften & Verordnungen

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Oder hattest/hast Du eine Parkkarte der Potsdam GmbH?

Das Schild ist doch offentsichtlich groß genug, dass man es sehen kann. Und dann hätten Dich spätestens auch noch die Nummerierungen stutzig machen müssen und die sind auch sichtbar, wenn man einparkt. So blind kann man nicht sein.

Es gibt da so viele Hinweise, dass da nicht jeder parken darf, dass nicht wirklich ein Verständnis für Dein Handeln aufkommen kann. Die "Ersichtlichkeit" der Parksituation zu Deinen Ungunsten ist voll gegeben. Aber so hast Du hoffentlich für die Zukunft gelernt.

Die bereits gegebenen Antworten von diewoelfin0815 und TheMason1987 kann ich da nur bestätigen.

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. In dem Fall vor dem abschleppen