Abgeschleppt Mieterparkplatz war kaum ersichtlich?
Hallo und zwar wurde unser gemieteter Miles Wagen abgeschleppt da wir auf einem Mieterparkplatz standen wir konnten es bis ebend nicht glauben und sind nochmal hingefahren.
Anbei ein Foto mit dem Schild was wir offenbar übersehen haben so wie unten zu sehen die ersten zwei gekennzeichneten Parkflächen mit rot markiert, die zwei weiter vorne waren nicht oben auf dem Bordstein sondern innen gekennzeichnet so dass man dies nicht sehen kann wenn man einparkt.
gelb haben wir geparkt
Kann man da gegen vorgehen da dies für uns an dem Tag nicht ersichtlich war ? Das wir auf einem standen steht ja außer Frage, ich stelle nur die Ersichtlichkeit in Frage.
mit freundlichen Grüßen Henry
3 Antworten
Anbei ein Foto mit dem Schild was wir offenbar übersehen haben
Naja, nur weil Du unaufmerksam warst, kannst Du das ja wohl keinem anderen in die Schuhe schieben. Gerade im Straßenverkehr könnte so ein Versuch der Rechtfertigung schnell zum Eigentor werden, weil ja wohl gerade dort Aufmerksamkeit eine Selbstverständlichkeit sein sollte, oder?
Und würde dort ein normales Parkverbotsschild für den kompletten Seitenstreifen stehen, würde man ja auch nicht alle 5 Meter noch einmal ein weiteres Schild hinstellen.
Ansonsten könnte sich ja auch jeder sonstige Falschparker (oder auch Raser) einfach damit rechtfertigen, dass er bedauerlicherweise "leider" irgendein Schild übersehen hat.
Also, von daher werte es einfach als Lehrgeld.
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Oder hattest/hast Du eine Parkkarte der Potsdam GmbH?
Das Schild ist doch offentsichtlich groß genug, dass man es sehen kann. Und dann hätten Dich spätestens auch noch die Nummerierungen stutzig machen müssen und die sind auch sichtbar, wenn man einparkt. So blind kann man nicht sein.
Es gibt da so viele Hinweise, dass da nicht jeder parken darf, dass nicht wirklich ein Verständnis für Dein Handeln aufkommen kann. Die "Ersichtlichkeit" der Parksituation zu Deinen Ungunsten ist voll gegeben. Aber so hast Du hoffentlich für die Zukunft gelernt.
Die bereits gegebenen Antworten von diewoelfin0815 und TheMason1987 kann ich da nur bestätigen.
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. In dem Fall vor dem abschleppen