Strafbefehl ohne vorheriges Recht auf Gehör?
Hallo,
vor 2 Jahren wurde ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet (Familienstreitigkeit). Ich sagte den Beamten, dass ich zu der Sache Stellung nehmen möchte und diese meinten, dass ich beim örtlichen Polizeirevier vorgeladen werde.
Allerdings ist dies niemals geschehen und es kam ein Strafbefehl vom zuständigen Gericht. Da ich mich nicht weiter damit befassen wollte, habe ich die kleine Geldstrafe bezahlt. Allerdings bin ich mir ziemlich sicher, dass das Verfahren bei einer vorherigen Anhörung eingestellt worden wäre.
Meine Frage: Ist eine Verurteilung zu einem Strafbefehl trotz der Ermittlungsfehler normal und falls ja, könnte man rückwirkend etwas dagegen tun?
Gruß
3 Antworten
Es gab keinen Ermittlungsfehler.
Und hättest Du Dich doch mal etwas mit dem ganzen befasst, hättest Du auch nicht Deine Möglichkeit verpasst, gegen das Urteil vorzugehen.
Beantrage Akteneinsicht und sieh nach, was schief gelaufen ist. Ich tippe auf einen Postrückläufer, kommt immer wieder mal vor, dass die Vorladung nicht zugestellt wird, weil ein Zusteller die Adresse nicht findet, die Hausnummer falsch ist oder sonstwas.
Dann kommt die Vorladung zurück als "unzustellbar". Dann kann man nicht anhören.
Wenn du wirklich nicht zu der Sache aussagen konntest, dann kannst du natürlich dagegen vorgehen.
Es wäre ein Formfehler, da du i.S.d §33, Abs. 2 und 3 STPO ein Recht auf rechtliches Gehör hast, sprich das du etwas dazu sagen kannst, bevor eine Entscheidung fällt welche dir zum Nachteil ist.
Ich würde einfach mal zu einem Rechtsanwalt geht, der kann dich qualifiziert beraten und entsprechende Schritte einleiten.