Vertragsstrafe weil Abkürzung genommen durch Möbelladen?

2 Antworten

Wenn du das gemacht hast dann ist es rechtens. Der Parkplatz steht Kunden zur Verfügung. Wenn du durchfährst bist du kein Kunde, somit ist es Besitzstörung

Hast Du einen Vertrag mit denen? Nein. Dann kommt auch keine Vertragsstrafe in Betracht.
Das einzige was die können ist Dir Hausverbot erteilen. Wenn Du dann dort gesehen wirst, ist das eine Straftat. Aber Geld auf dem Weg von Dir verlangen ist fast schon der Vorwurf der Dummheit. Ein solches Schreiben würde ich nicht einmal ignorieren. Damit kommen die im Zweifel vor Gericht niemals durch und das wissen die auch. Die ärgern sich und versuchen auf denkbar blöde Art etwas gegen die Durchfahrer zu unternehmen.