bitte nur schreiben, wenn man sich auskennt...?


21.11.2020, 01:09

Der Vertrag :

14 Antworten

Hi! Das ist inhaltlich eh sinnlos, z.B. "die ehemalige Eigentümerin behält sich ein Rückgaberecht vor" - das müsste heißen "verpflichtet sich zur Rücknahme ggf. unter folgenden Bedingungen" - das RückgaberRECHT wäre eher auf Deiner Seite zu suchen - unter dem Strich für mich also nicht belastbar, weil die Frau genau das eben nicht zugesichert hat. So liest es sich eher so, als ob die das Tier zurückfordern darf, wenn mit der Haltung was nicht stimmt - aber das wird die eh nicht tun.

Der ganze Vertrag ist eine Ansammlung von Phrasen und Selbstverständlichkeiten, die man von jedem Hundehalter erwarten darf oder besser muss. Wenn es vor Gericht hart auf hart kommt, glaube ich persönlich fällst Du neben runter, weil ihr dennoch einen Kaufvertrag geschlossen habt. Das ganze Thema Rücknahme ist letztendlich auf "Freiwilligkeit" der Züchterin aufgebaut - und so wie das bisher gelaufen ist - mal egal ob und wer was dafür kann - wird die gegen Null tendieren.

Und jetzt verlassen wir mal das "rechtliche Thema" und wenden uns mal dem eigentlich wichtigen Aspekt zu: was soll aus dem Hund werden und wie lange soll das dauern. Ich möchte mich auch gar nicht darüber auslassen, was ich von der Sache und Deinem Verhalten an sich halte, mir geht es jetzt ausschließlich um den armen Hund.

Zwei Ansätze: gib in ins Tierheim, dort wird er mit Sicherheit gut weitervermittelt werden können - und zwar so schnell wie möglich. Je länger Du da rumeierst, umso schwerer wird es für den Hund, Du willst ihn ja eh nicht und das sollte dann kein Problem sein.

Oder: und ich unterstelle, Du willst möglichst viel Geld zurück, suche jemanden, der das Tier auch wirklich übernehmen möchte, über den "Kaufpreis" kannst Du ja dann verhandeln.

Mit der Frau würde ich mich persönlich nicht weiter auseinandersetzen - aber es ist verdammt nochmal jetzt DEINE Pflicht, Deinen Fehler möglichst schnell wieder gut zu machen und dafür zu sorgen, dass der arme Kerl eine Chance auf ein gutes zu Hause bekommt. Gruss


Dilaralara2000 
Beitragsersteller
 21.11.2020, 08:41

Vielen Dank erstmal für diese Antwort. Ja wir sind Menschen und machen manchmal Fehler. Manchmal grössere Fehler machmal aber auch kleinere. In dem Fall ist es mehr als ein grosses Problem, das es schlussendlich um ein LEBEWESEN geht. Ich hatte nie die Absicht, ihn wieder zurück zu geben deshalb habe ich den Vertrag nichtmal richtig durchgelesen. Ich war mir also sicher, dass ich den Welpen unbedingt haben möchte. Doch jetzt ist es hier und es geht einfach nicht. Ich habe Prüfungen und kann nicht klar denken. Im Vertrag steht, dass wen der Welpe im normalen Gesundheitlichem Zustand ist, MUSS sie ja fast den Welpen zurück nehmen, da im Vertrag steht, dass ich den Hund nicht weiter verkaufen darf. Ich bin so sprachlos, da sie 65 Jahre alt ist und eigentlich einen netten Eindruck gemacht hat.

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DonCredo  21.11.2020, 08:57
@Dilaralara2000

Nein, sie MUSS nicht ... das interpretierst Du einfach falsch!!!! Das ganze ist am Ende m.E. genauso wenig haltbar, wie dass Du ihn nicht verkaufen darfst. Die Frau wird Dich nie wieder kontaktieren, da bin ich sicher, also hilf dem Hund jetzt zu einer guten Familie, egal wie Du das anstellst. Und ja, manchmal macht man Fehler, aber irgendwie fällt es auch mir schwer, Dich da von "Schuld" freizusprechen - da passt "seit 10 Jahren überlegt" einfach nicht zur sonstigen Geschichte. Egal, es ist so wie es ist und es steht mir auch gar nicht zu, Dich dafür zu verurteilen. Wie gesagt, der arme Welpe sollte ab jetzt im Vordergrund der Überlegungen stehen, alles andere ist müssig. Trotzdem Dir und dem Hund alles Gute :-)

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Solche Menschen wie du sind mir ein Rätsel.

Im Vertrag steht 50% Erstattung, aberdu forderst mehr? Hälst dich nicht an Fristen? Aber hast angeblich lange überlegt dir einen Hund anzuschaffen? Das klingt nach einer Entscheidung, die 2 Tage Nachdenken gefordert hat.

Wer angeblich 10 Jahre sich damit auseinander setzt, sich einen Hund zu holen, dürfte eigentlich keine Gründe haben ihn zurückzugeben.

Meine Frage ist jetzt was denn an dem Hund nicht stimmt. Du sagst du hast lange überlegt? Was passt den plötzlich nicht mit dem Hund?


Tyson2019  21.11.2020, 10:59

Sehe ich genauso . Wenn du dich wirklich 10 Jahre informiert hättest würde es für dich keinen Grund geben den Hund jetzt auf einmal wieder abzugeben . Auf mich wirkt das auch eher als hättest du dir mal eben spontan gedacht das du jetzt einen Welpen möchtest.Wenn in dem Vertrag steht du bekommst 50 % kannst du froh sein wenn du die 50 % zurück bekommst .

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AnimeDevil1994  21.11.2020, 01:47

Dann kann sie leider die Frist selber festlegen vermutlich. Da hilft wirklich nur ein Anwalt. Aber ich würde trotzdem gerne wissen warum der Hund plötzlich zu viel für dich ist.

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Dilaralara2000 
Beitragsersteller
 21.11.2020, 01:59
@AnimeDevil1994

Ich sags mal so. Es ist nicht so, dass er Probleme macht, aber er braucht extrem viel aufmerksamkeit. Und die kann ich ihm leider ausreichend nicht geben. Ich hätte es vorher überlegen müssen, hab ich eig auch.. aber jz wo es da ist, ist alles anderst

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AnimeDevil1994  21.11.2020, 02:08
@Dilaralara2000

Naja zumindest weißt du es jetzt besser. Hunde verlangen einem wirklich eine Menge ab. Und ohne dich persönlich angreifen zu wollen, ich hoffe das der Hund doch noch ein Zuhause mit Zuneigung und Zeit findet. Viel Glück und vielleicht freundet ihr euch ja doch noch einander an. Immerhin bist du sein Mensch sozusagen. Ich wünsche euch beiden viel Glück

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Dilaralara2000 
Beitragsersteller
 21.11.2020, 01:43

Ich habe sie ganz normal gefragt, ob es möglich wäre? Fragen darf man ja noch? Und wo bitte halte ich mich nicht an Fristen, wenn gar keine Fristen im Vertrag stehen?

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Wenn man deine alten Fragen liest, stellt man fest, dass Du im vielen Bereichen Probleme hast und ziemlich anspruchsvoll zu sein scheinst. Du forderst für dich rechte ein, siehst aber nicht die der anderen. Das ist problematisch. Einmal lebst du in der Schweiz, kurz danach in Frankreich. Was stimmt denn nun.
der Vertrag ist doch eindeutig.Hund zurück, maximal die Hälfte des Geldes zurück. Wieso du jetzt versuchst, die Verkäuferin in ein schlechtes Licht zu rücken, erschließt sich mir nicht. Im Übrigen ist das Lebensalter der Verkäuferin völlig ohne Belang in diesem Zusammenhang.
ich wäre,als,Züchter stinkt sauer auf jemanden, der so handelt wie du es tust..es ist weder korrekt dem kleinen Lebewesen gegenüber, noch der Verkäuferin. Und deine plötzliche Erkenntnis, dass du gar nicht ausreichend Zeit für das,Tier hast ist ziemlich unglaubwürdig, jedenfalls, wenn du es als plötzliche Erkenntnis nach ausführlichem nachdenken darstellst.

Hi,

Bei Tieren gibt es keine Rückgaberecht und da der Vertrag auch nicht sehr professionell wirkt ist die Wahrscheinlichkeit hoch das auch keine Firma dahintersteckt. Privat ist es so wie es da auch steht gekauft wie gesehen, es liegt also im Bereich der Kulanz ob der hund zurückgenommen wird.

Du solltet prüfen ob dich evtl nur der Welpenblues erwischt hat und dann weiter entscheiden ob du den Hund weitervermittelst an andere oder im Tierheim abgibst.

https://www.der-kleine-hundeblog.de/welpenblues/


Dilaralara2000 
Beitragsersteller
 21.11.2020, 09:30

Ich habe mich auch über den Welpenblues schlau gemacht und habe zuerst gemeint, dass ich dewegen solche negativen Gedanken habe. Mittlerweile tut mir das ganze aber nicht mehr gut. Ich will dieses Problem do schnell wie möglich lösen. Da ich den Hund nicht weiter verkaufen darf laut ihrem Vertrag, muss ich ihn ja fast zurück bringen..

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jww28  21.11.2020, 09:40
@Dilaralara2000

Die Klausel ist nicht haltbar, der hund ist dein Eigentum mit den du machen kannst was du willst zumal hier ja die Rücknahme ohnehin abgelehnt wurde.

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Ich kann im Vertrag nichts über ein Rückgaberecht finden. Wo soll das stehen?

Woher ich das weiß:Recherche

Dilaralara2000 
Beitragsersteller
 21.11.2020, 01:23

Da steht doch, wenn der Hund im normalen gesundheitlichem Zustand wieder zurückgegeben wird bekomme ich dafür die 50% des Geldes?

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ronnyarmin  21.11.2020, 13:13
@Dilaralara2000

Du mußt Alles lesen, nicht nur einen Satz aus dem Zusammenhang gerissen. Lies doch mal, was im Satz darüber steht.

Da steht nichts von einem Rückgaberecht. Da steht Rücknahmerecht, das sich der Verkäufer einräumt. Wenn er den Hund zurücknehmen möchte bekommst du unter den genannten Bedingungen 50% des Kaufpreises erstattet.

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