Verstoss DSGVO / Verbraucherschutz?


16.04.2025, 08:59

Sorry wegen der sz etc. (habe keine deutsche Tastatur). Die Mahnung resultiert daraus das Kunde über seine Bank das Geld zurückgebucht hatte. Das war nicht ganz deutlich.

DerBayer80  16.04.2025, 08:58

Wie soll eine Mahnung zustande kommen, wenn Amazon doch schon abgebucht hat?

Pintaow 
Beitragsersteller
 16.04.2025, 09:00

Sorry du bist ein leider blockierter Nutzer. Die Nachricht kann daher nicht gelesen werden.

SkinBlackaWhite  16.04.2025, 09:00

"Amazon sagt Du musst erst einem Drittunternehmen deine Daten schicken. Die sagen uns dann ob du das bist und dann bekommst du Geld zurück." Wie ist das genau gemeint?

Pintaow 
Beitragsersteller
 16.04.2025, 09:10

Antwort siehe unten. Ging hier net wegen Zeichen.

2 Antworten

Ich habe den Vertragsabschluss mit AMAZON und daran werde ich mich halten.

Wird nun trotzdem Abgebucht gebe ich dem Unternehmen schriftlich Meldung über diesen Fehler und eine kurze Frist, das Geld zurückzuzahlen.

Geht man nicht darauf eine, schriftlich eine zweite Meldung mit dem Hinweis, das ich weiterhin 14 tage gebe und wenn dann das Geld immer noch nicht zurückgezahlt wurde, wird von MEINER Seite aus eine Rückbuchung stattfinden.

Wird darauf nicht reagiert, wird von mir zurück gebucht !

Egal, was nun gemahnt wird, ich werde darauf immer nur 1x schriftlich reagieren und alle vorhandenen vorherigen Verkehrsdaten mitteilen.

Bin bisher immer damit letztendlich "durchgekommen" - man muß eben nur etwas "Nerven" und Geduld mitbringen 🤷‍♂️🤷‍♂️


Pintaow 
Beitragsersteller
 16.04.2025, 09:18

Naja die Mahnung habe ich stattgegeben unter Vorbehalt weil ich hatte kein Bock wegen 3 Euro noch ein Mahnverfahren zu haben. Die 2 Wochen Frist hatte ichd enen aber dann gesetzt. Und jetzt frage ich mich eben ob ichs dem Verbraucherschutz melde/ DSGVO zur Anzeige bringe.

Zum Thema DSGVO: Das sollte grundsätzlich Rechtens sein

Konsumentenschutzgesetz etc.: Kann ich dir so nicht sagen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Pintaow 
Beitragsersteller
 16.04.2025, 09:07

Also DSGVO habe ich halt gelesen das genau das Vorgehen nicht rechtens ist. Also gerade da keine Ware geliefert wurde ist ein Zurückhalten des Geldes nicht erlaubt sondern muss zurückerstattet werden. Stell dir mal vor du stehst and er kasse, ghast dem mann 50 Euro gegeben und der hat dir das Produkt nie zurück gegeben. Jetzt sagt er dir. "Tja du hast zwar dein produkt nicht, willst aber deine 50 Euro ? Dann füll erstmal den ANtrag aus, halte dein lichtbild mit deinem Gesicht in die Kamera eines fremden menschen der irgendwo in den Staaten sitzt, wo du nicht weiszt was die mit deinen Daten anstellen. Dannw artest du bis die uns sagen "ja es ist ein Mensch" und dann gebe ich dir die 50 Euro zurück. Aber jetzt habe ich Feierabend. Hat ihnen unser Service gefallen ? Wir sind gerne wieder für Sie da".

Written5423  16.04.2025, 09:08
@Pintaow

Kannst du mir mal den Artikel der DSGVO nennen au den du dich hier beziehst?

Die DSGVO ist etwas zu groß als das ich dir ne Antwort auf deinen Kommentar geben könnte.

Pintaow 
Beitragsersteller
 16.04.2025, 09:12
@Written5423 Auf die Kürze nicht weil ich grad aufm Sprung bin. Hatte das Thema vor Wochen schonmal.
Aber mal kurz GPT zur Sache (obs stimmt, ka):
🔹 1. Verstoß gegen Verbraucherrechte:

§ 355 BGB – Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

Falls der Vertrag storniert wurde oder widerrufen (z. B. automatisch, wenn nicht geliefert wurde), steht dem Verbraucher die vollständige Rückzahlung zu.

§ 433 BGB – Kaufvertrag

Ein Kaufvertrag verpflichtet zur Lieferung der Ware gegen Bezahlung. Wird die Ware nicht geliefert, entfällt auch die Gegenleistungspflicht des Käufers (Zahlung). Wenn Amazon das Geld trotzdem behält, liegt kein Anspruch auf Bezahlung vor.

§ 812 BGB – Ungerechtfertigte Bereicherung

"Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet."

Das trifft zu: Keine Ware, kein Vertrag, kein Rechtsgrund für die Zahlung → das Geld muss zurückgezahlt werden.

🔹 2. Verstoß gegen die DSGVO:

Art. 5 DSGVO – Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten

Daten dürfen nur zweckgebunden, verhältnismäßig und mit Rechtsgrundlage verarbeitet werden.

Art. 6 Abs. 1 DSGVO – Rechtmäßigkeit der Verarbeitung

Eine Weitergabe an Dritte ohne klaren Zweck oder ohne Notwendigkeit zur Vertragserfüllung ist nicht gedeckt.

Art. 25 DSGVO – Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen

Amazon müsste dir einen datenschutzkonformen Weg der Identifikation anbieten – z. B. über das Konto, über das du bezahlt hast.

Art. 17 DSGVO – Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) Du kannst ggf. sogar verlangen, dass deine Daten beim Drittanbieter gelöscht werden, falls du dem Verfahren nicht zustimmst.

ruhrgur  16.04.2025, 13:36
@Pintaow
obs stimmt, ka

Nein, DeppGPT hat gerade von juristischen Themen keine Ahnung, da die KI mit keinerlei Trainingsdaten (Kommentare, Entscheidungen, usw.) gefüttert wurde. Selbst Tools von Verlegern, die entsprechende Trainingsdaten bereitstellen (bspw. FragDenGrüneberg von C.H.Beck), sind nur dazu geeignet, Fachanwender bei Recherchen zu unterstützen, nicht aber Fragen von Laien korrekt und eigenständig zu beantworten.

Verstoß gegen Verbraucherrechte

Ich persönlich finde deine Frage hier zu undeutlich, um sich ein Urteil zu erlauben. Amazon würde normalerweise von sich aus auf das ursprüngliche Zahlungsmittel zurückbuchen, wenn ein wirksamer Widerruf stattgefunden hat oder die Ware nicht zugestellt werden konnte. Wo hier der Fehler liegen sollte, erschließt sich mir nicht.

Wie genau kam es bspw. dazu, dass keine Lieferung mehr erfolgte? Hast du den Widerruf erklärt, das System geht aber davon aus, dass du die Ware erhalten hast? Das wäre hier zumindest die einzig logische Erklärung, die mir in den Sinn kommt. Anderenfalls bestünde für Amazon auch kein Grund, das Geld zurückzuhalten.

Verstoß gegen die DSGVO

Deine Frage gibt nichts her, was einen Datenschutzverstoß begründen würde. Einerseits wird Amazon sich mit Sicherheit deine Einwilligung zur entsprechenden Datenverarbeitung eingeholt haben, andererseits dürfte auch ein berechtigter Zweck vorliegen, denn wie bereits gesagt, ist für eine reguläre Rückbuchung kein Identitätsnachweis notwendig.

Ich würde mal stark vermuten, dass das System von Amazon den Stand der Rückgabe anders verortet, als es sich in der Realität gestaltet. Um dies beurteilen zu können, müsste man aber mal die gesamte bisherige Kommunikation sichten und sich mit Amazon schriftlich in Verbindung setzen. Dass du die ergangene Mahnung beglichen hast, ist in diesem Fall auch nicht unbedingt förderlich.

Im Zweifel würde ich dir dazu raten, dich an den Verbraucherzentrale e. V. deines Bundeslandes oder einen Rechtsanwalt zu wenden. Im Fall der VZ solltest du bitte telefonisch einen Termin ausmachen; das reguläre Terminierungsintervall zum persönlichen Gespräch dürfte für deinen Fall wohl nicht ausreichen. Reche mit einer Selbstbeteiligung i. H. v. EUR 50,-- (EUR 25,-- Beratungsgebühr zzgl. EUR 25,-- bei Mandatierung zur Wahrnehmung deiner Interessen) und kopiere möglichst alles an Kommunikation, was dir bereits vorliegt.

Pintaow 
Beitragsersteller
 17.04.2025, 17:27
@ruhrgur

Es geht in erster Linie darum ob Amazon die Rückbuchung des Geldes mit dieser Begründung ablehnen kann. Antwort eines Juristen

:. Nein, meine Eisnchätzung ist anscheinend korrekt. Darf Amazon nicht. keine Ware, kein Anspruch auf das Geld. Punkt. Er sagte mir solche Dinge können vielleicht Banken machen, aber sicher nicht Amazon. Und nach dem gefühlt 20. Telefonat mit Amazon hat mir auch ein Mitarbeiter dies bestätigt, dass die Kollegen mich vorher einfach falsch berieten und die Sachlage nicht verstanden haben - etwa so wie das hier im Forum auch auf 90% der antwortenden zutrifft - sie verstehen die Sachlage nicht. Es ist einfach ein Pfeifenunternehmen. Denn was er auch sagte ist, dass er keine Rückmeldung des Zahlungseingangs der Rechnungsabteilung hat, die ich aber tätigte. Die 19 Pfeifen vorher habens einfach nicht gesagt. Wie gesagt Pfeifenladen, etwa so wie hier insgesamt ein Pfeifenforum :D Aber Danke für deine Antwort.

Pintaow 
Beitragsersteller
 17.04.2025, 17:32
@Pintaow

Auch so allein der Logik wegen. Was meinst wie viele die Ware zurücksenden oder nicht annehmen oder oder oder. Die müssen dann alle ihr Gesicht und den Ausweis in die Kamera halten für irgendwelche Drittunternehmen mit Sitz in den USA. Ja ne is klar ;) Es gibt sicher Fallstricke, wo das absolut so sein muss, aber doch nicht bei den einfachsten : dahin wos her kommt.

ruhrgur  17.04.2025, 17:35
@Pintaow

Das hier ist, zumindest im Bereich Recht, definitiv kein „Pfeifenforum”. Ich denke, die meisten Personen haben sich hier daran aufgehangen, dass deine Frage im Titel von einem Verstoß gegen die DSGVO spricht – was auch verständlich ist. Mindestens eine fachlich gute Antwort bekommst du hier aber eigentlich immer binnen 24 Stunden.

Und nach dem gefühlt 20. Telefonat mit Amazon hat mir auch ein Mitarbeiter dies bestätigt, dass die Kollegen mich vorher einfach falsch berieten

Dass man dich am Telefon falsch beraten hat, erklärt das Ganze zumindest und ist bei Amazon nicht verwunderlich. Wie gesagt, ich wäre davon ausgegangen, dass ggf. im System irgendetwas falsch angezeigt wird, das ist bei Amazon auch keine Seltenheit. Sofern seitens Amazon nun klar ist, dass die Ware bei dir nie ankam, sollte hoffentlich bald eine Rückerstattung erfolgen. Falls immer noch nichts passieren sollte, wie gesagt im Zweifel gerne bei der VZ vorbeischauen. Schriftlich lässt sich meist schneller etwas erreichen, als sich am Telefon mit den Kundenservice herumzuschlagen.

Die müssen dann alle ihr Gesicht und den Ausweis in die Kamera halten

Wie ich schon sagte, das ist auch absolut ungewöhnlich. Ich war selbst früher bei der VZ tätig und hatte auch mit Amazon zu tun, aber dass so etwas als Voraussetzung für eine Rückerstattung verlangt wird, habe ich bisher nie erlebt.

Pintaow 
Beitragsersteller
 18.04.2025, 10:03
@ruhrgur

Danke dir. Ja es wundert mich auch. Also ich hab hier und da beruflich mit der Presse zu tun. Wenn die weiter meinen da so rumzueiern frag ich mal den Kollegen ob der Lust hat einen Artikel zu schreiben. Wie auch immer. Vielen Dank. Was das Forum angeht. Naja. Man bekommt mal tatsächlich gute Meinungen, aber ich würde schon sagen: mehrheitlich leider nicht zu gebrauchen. Bei Keksrezepten und Co reicht es aus, aber Fachfragen: lieber nicht. Meist Halbwissen/Falschaussagen und dann hab ich den Eindruck das der Algorithmus die Fragen ins Nirvana schiebt sobald eine Antwort, wenn auch falsch, vorliegt. Auch gehts oft drum "glaube mir, ich weiß das" - die Fakten oder Argumente fehlen dann. Gerade bei Rechtsfragen gehts um gute Argumente - hier: Paragrafen, wo sich sowas ableitet. Nur weil sich einer Jurafuchsodersonstwie nennt, heißt das für mich noch nicht: "okay, der hat sicher ganz viel Ahnung". Wir hatten privat auch schon Anwälte die man in der Pfeife rauchen konnte, wo wir also dachten "seine Einschätzung kann doch nicht korrekt sein", nachdem wir selbst recherchierten - und mit exakt der Begründung sind wir dann auch nach hinten runter gefallen. Will damit sagen: auch ein Studium bedeutet nicht automatisch kompetent zu sein. Ich frage ja oft parallel, bediene also mehrere Quellen und mache mir dann ein Bild. Ich denke ich habe nun genug Antworten um das einzuordnen. Wie gesagt, danke vielmals.