verstehentlich brief meiner nachbarin geöffnet?

4 Antworten

Erstens weiß kein Schwein dass Du das warst und zweitens kommt so etwas durchaus mal vor. Schuld ist einzig der verpeilte Postmensch.

Ist mir auch schon mal passiert, umgekehrt hatte ich auch schon aufgerissene Briefe im Kasten.

Bei mir ging es soweit, dass ich schon angefangen hatte eine geharnischte E-Mail an die VgH zu schreiben wegen deren Rechnung, obwohl ich dort gar nicht Kunde bin. Da hab ich das erst gesehen.

Kein Mensch guckt doch auf die Anschrift, normal.

Für eine Strafbarkeit fehlt der Vorsatz, fahrlässige Verletzung des Briefgeheimnisses kennt das Gesetz nicht.

Da du fahrlässig gehandelt hast, wird keine Strafverfolgung statt finden. Fair wäre aber gewesen, der Nachbarin den Brief mit tiefem Bedauern persönlich zu übergeben.

Du hast es nicht mit Absicht gemacht. Da ist das kein Verbrechen. Wenn du es der Nachbarin eingeworfen hast, sollte alles passen. Die weiß ja nicht, woher der Brief kam.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Onlinehändler, Experte Paketlogistik, GLS&DHL Partner

Dir droht ueberhaupt nichts. Der Brief landete in deinem Briefkasten und du hast ihn im guten Glauben geoeffnet. Haette nur einen Vermerk angebracht: sorry, aus Versehen geoeffnet, da in meinem Briefkasten. Alles gut.