Versicherung hat 7 Jahre mit falscher schadenfreiheitsklasse gerechnet. Hab ich Anrecht auf eine Rückzahlung für alle 7 Jahre?


20.09.2024, 09:10

Ich lese im Internet von Fällen, wo ein Computer Fehler dazuführte, dass ein Versicherungsnehmer Beiträge für die letzten vier Jahre nachzahlen muss. Für die Versicherung müsste der prüfungs Aspekt ebenso gelten. Bei dem Fahrzeugwechsel vor sieben Jahren hat die aktuelle Versicherung bei der ursprünglichen Versicherung all secur nachgefragt bezüglich der Schadenfreiheitsklasse. Die All secur wurde um firmiert zur Allianz direkt deshalb wurde die Anfrage nicht beantwortet und die aktuelle Versicherung hat random eine Schadenfreiheitsklasse angenommen.

Rainer135  18.09.2024, 20:11

Woher hast du diese Info? Warum hast du es nicht früher reklamiert?

Andiast75 
Beitragsersteller
 20.09.2024, 09:18

Es wurde eine Schadensfreiheitsklasse von eins abgerechnet. Es liegt aber eine Schadensfreiheitsklasse von 25 vor. Daher weiß ich das. Die Situation betrifft mein Schwiegervater.

siola55  19.09.2024, 10:27

Hattest du etwa einen Versich.wechsel mit vorheriger Sondereinstufung?

Andiast75 
Beitragsersteller
 20.09.2024, 09:08

Nein

DerHans  20.09.2024, 09:26

Bei Übernahme einer SF-Klaase von einem Dritten, wird nur so viel angerechnet, wie du tatsächlich selbst gefahren sein kannst (Führerscheindatum)

hätte vor 7 Jahren erkennen müssen

Andiast75 
Beitragsersteller
 20.09.2024, 09:28

Wer hätte das erkennen müssen? Mein Schwiegervater um denn es hier geht, fährt seit über 35 Jahren unfallfrei

DerHans  20.09.2024, 09:30

Du natürlich. Wenn du eine Rechnung bekommst, musst du sie dir schon ansehen.

Andiast75 
Beitragsersteller
 20.09.2024, 09:31

Wie kann dann eine Versicherung bei der von Dir genannten Prüfung eine Nachzahlung verlangen?

DerHans  20.09.2024, 09:44

wenn du selbst noch nicht 25 Jahre den Führerschein hast, kannst du keinen SF 25 Bekommen

Andiast75 
Beitragsersteller
 20.09.2024, 11:33

Es geht um meinen Schwiegervater

6 Antworten

Ich lese im Internet von Fällen, wo ein Computer Fehler dazuführte, dass ein Versicherungsnehmer Beiträge für die letzten vier Jahre nachzahlen muss. Aufgrund ihres Kommentars würde für die Versicherung der prüfungs Aspekt ebenso gelten. Somit kann das nicht so richtig sein. Bei dem Fahrzeugwechsel vor sieben Jahren hat die aktuelle Versicherung bei der ursprünglichen Versicherung all secur nachgefragt bezüglich der Schadenfreiheitsklasse. Die All secur wurde um firmiert zur Allianz direkt deshalb wurde die Anfrage nicht beantwortet und die aktuelle Versicherung hat random eine Schadenfreiheitsklasse angenommen.


wattdennnu2  20.09.2024, 11:45

Dann nehme dir die All Secur (Allianz) zur Brust. Alle (!) Unterlagen müssen sich dort abrufen können.

Andiast75 
Beitragsersteller
 20.09.2024, 11:49
@wattdennnu2

Ja. Hab ich schon. Es gibt wohl ein Versicherungen internes System womit solche Daten ausgetauscht werden. Verti, Die aktuelle Versicherung muss diese Daten von der Allianz direct aka all Secur erhalten Und dann müssen Sie Stellung nehmen zu den falsch abgebuchten Zahlungen.

Nach einem Versichererwechsel stuft Dich die neue Versicherung zunächst vorbehaltlich der Bestätigung durch den Vorversicherer ein. In Deinem Fall wirst Du also später eine Nachtragsforderung erhalten haben, wo sinngemäß dringestanden hat, dass die Vorversicherung nicht die angegebene Schadenfreiheitsklasse bestätigt hat. Zu diesem Zeitpunkt hätte Dein Schwiegervater reklamieren müssen. Eine Korrektur rückwirkend erfolgt in der Regel maximal drei Jahre, die restliche Forderung ist verjährt. Insofern solltest Du die Korrektur schnellstmöglich auf den Weg bringen, schon damit der alte SFR nicht vollständig verfällt. Solche Fehler passieren häufig, wenn sich der Laie besonders günstig bei einem Direktversicherer (also ohne Unterstützung eines Fachmanns) versichern wollte. Insofern ist es ein selbst verursachtes Problem.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Andiast75 
Beitragsersteller
 20.09.2024, 17:44

Vielen Dank für den sachlichen Teil der Antwort. Es bestätigt, was ich vermutet habe bezüglich der Verjährung. Die Fehler wurden von Fachmännern oder Fachfrauen aus der Versicherungsbranche begangen. Somit seh ich das ein wenig anders.Den Vorwurf, der fehlenden Kontrolle kann man meinem Schwiegervater machen.

Du solltest dich an den Versich.ombudsmann wenden:

https://www.versicherungsombudsmann.de/

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

PS: Hattest du etwa mal einen Versich.wechsel mit voriger Sondereinstufung? Diese werden in der Regel ja nicht übernommen...?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mit über 30-jähriger Versich.tätigkeit habe ich Fachwissen

Andiast75 
Beitragsersteller
 20.09.2024, 09:13

Jeden Fall wird gerade von der Versicherung aufgearbeitet. . Der Callcenter Agent wollte sich nicht bezüglich einer möglichen Rückzahlung äußern. Ich habe gelesen, dass das falsche Beitragszahlungen nach drei Jahren verjähren. Allerdings bin ich nicht sicher, ob das richtig ist.

Schaue dir den Schadensfreiheitsrabatt an und rechne dann den Beitrag aus. Das geht relativ einfach.

7 Jahre zurück wird nichts mehr erstattet. Die Versicherung schickt jedes Jahr eine Rechnung und die sollte man sich schon ansehen.

Du bist AUCH selbst verantwortlich für die richtige Einstufung. Da hättest du dich vorher melden müssen. Allenfalls für das laufende Jahr bekommst du eine Gutschrift.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährig als Versicherungskaufmann tätig gewesen

Andiast75 
Beitragsersteller
 20.09.2024, 09:25

Ich lese im Internet von Fällen, wo ein Computer Fehler dazuführte, dass ein Versicherungsnehmer Beiträge für die letzten vier Jahre nachzahlen muss. Aufgrund ihres Kommentars würde für die Versicherung der prüfungs Aspekt ebenso gelten. Somit kann das nicht so richtig sein. Bei dem Fahrzeugwechsel vor sieben Jahren hat die aktuelle Versicherung bei der ursprünglichen Versicherung all secur nachgefragt bezüglich der Schadenfreiheitsklasse. Die All secur wurde um firmiert zur Allianz direkt deshalb wurde die Anfrage nicht beantwortet und die aktuelle Versicherung hat random eine Schadenfreiheitsklasse angenommen.