Versäumt hund anzumelden?

7 Antworten

In den meisten Gemeinden musst du aber nachweisen, woher du den Hund hast - und Hunde findet man nicht auf der Straße.

Aus diesem Nachweis muss sich dann auch ergeben, WANN du den Hund gekauft hast. Und glaub mir, die Mitarbeiter der Ämter sind auch nicht blöd - diese Ausrede - Kaufvertrag etc. verloren - hören die sicher sehr sehr häufig, das ist sicher die allerbeliebteste Ausrede.

Hoffentlich wohnst du wenigstens in einem Bundesland, indem es keine besonderen Auflagen für die Haltung solcher Hunde gibt. In NRW wärest du den Hund nämlich spätestens dann los. Dir würde mit diesem Verhalten die notwendige Zuverlässigkeit fehlen, der Hund würde also illegal gehalten - ein 100 %iger Grund, dir den Hund abzunehmen.


dsupper  18.01.2017, 06:05

Und außerdem ist es ja nicht die Pflicht der Behörde, dir nachzuweisen, seit wann du den Hund hast. DU musst nachweisen und beweisen, seit wann du den Hund hast. Und damit wirst du nun ein großes Problem bekommen.

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Ah ja, vergessen hast du das..... Man wird es dir, zu recht, nicht glauben.Wie hast du den Hund bekommen, normalerweise besucht man den Züchter zu Hause.

Na ja, wenn du Pech hast, wirst du auch eine Strafe zahlen müssen, wahrscheinlich kommen auch Auflagen auf dich zu. Dann hat das örtliche Tierheim einen neuen Pittbull im Zwinger.


Nils19920803 
Beitragsersteller
 19.02.2017, 21:45

kofferraumkauf xDDD Ohja, der hund ist reinrassig und hunde brauchen keine  papiere

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vanillakusss  19.02.2017, 22:01
@Nils19920803

Natürlich Hase, natürlich........... Ach, das Tier wird es bald besser haben, wir drücken alle die Daumen.

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Nils19920803 
Beitragsersteller
 02.04.2017, 10:13
@vanillakusss

Pech für euch ;) hat alles ohne beweise geklappt ihr miss.Geburten 

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derbas  17.01.2017, 22:50

"Auflagen gibt es in Niedersachsen nicht" - Ja nee, is klar 😂

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Nils19920803 
Beitragsersteller
 17.01.2017, 21:24

sonst gehts dir gut du affe? Auflagen gibt es in niedersachsen nicht. Deine antwort ist also purer schwachsinn da du scheinbar null ahnung hast

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vanillakusss  17.01.2017, 21:25
@Nils19920803

Klar Nils, zum Glück hast du Ahnung.......

Wie gesagt, dein Hund wird dir wahrscheinlich eh abgenommen werden. Gut für den Hund..........

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EvaRelativ  17.01.2017, 21:26
@Nils19920803

Natürlich gibt es in NDS auch Auflagen.
Die gelten für alle Hundehalter und unabhängig von der Rasse. Wenn du das nicht nachweisen kannst, ist der Hund weg.

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holgerholger  17.01.2017, 21:26
@Nils19920803

Solchen charmanten menschen hilft man immer gern. Aber dass Du keinen Kontakt zum "Züchter" herstellen kannst, klingt mehr nach Kofferraumverkauf als nach seriösem Zuchter. Der Pitbull ist demnach wohl auch nicht reinrassig und hat keine Papiere, oder?

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PhoenixXY  17.01.2017, 21:27
@vanillakusss

@Nils...: Nun mal nicht so unhöflich. Vergessen hast du die Anmeldung mit Sicherheit NICHT!

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vanillakusss  17.01.2017, 21:29
@PhoenixXY

Ja, keine Kohle für den Listenhund haben aber es muss ein Pittbull sein.... Wieder so einer......

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Saturnknight  18.01.2017, 16:41
@Nils19920803

sonst gehts dir gut du affe? Auflagen gibt es in niedersachsen nicht. Deine antwort ist also purer schwachsinn da du scheinbar null ahnung hast

Also erstmal: du willst daß man dir hilft, und dann wirst du so unhöflich und beschimpfst die Leute?

Und wenn du dich so gut auskennst und alles besser weißt, warum mußt du dann hier noch Fragen stellen?

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Schön, wenn sich Leute vor einem Hundekauf so genau informieren. Und dann auch noch einen Hund von irgendeinem Hinterhofvermehrer kaufen. Seriöse Züchter stehen Ihren Käufern auch nach dem Kauf IMMER mit Rat und Tat zur Seite.

Mal zu den Haltungsvoraussetzungen in Niedersachsen (die übrigens SEHR streng sind):

http://www.pitbulls.de/hundeverordnungen/niedersachsen/niedersachsen/

Der Hund wird wohl nicht mehr lange bei dir bleiben, gut für Ihn! Die Behörden sind auch nicht blöd ;)



Nils19920803 
Beitragsersteller
 19.02.2017, 21:42

blöd für euch alle, hab sie angemeldet gab keinerlei probleme und den hundeführereschein wollten sie auch nicht sehen, da ich ihn nicht brauche ;)

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dsupper  18.01.2017, 11:31

Hallo planplants2 - diese Hundeverordnung für NDS ist längst nicht mehr gültig.

NDS hat als eines der ersten Bundeländer bereits vor einiger Zeit diese "Rasseliste" abgeschafft - nun sind alle Hund "vor dem Gesetz wieder gleich!"

Bedeutet aber trotzdem, dass der FS hier ein riesengroßes Problem bekommen wird,. DENN:

JEDER Hundehalter in NDS, und egal, welche Rasse er halten möchte, MUSS einen Sachkundenachweis („Hundeführerschein“) vorweisen. Den theoretischen Teil der Prüfung muss man bereits vor Erwerb des Hundes ablegen, die praktische Prüfung erfolgt während des ersten Jahres der Hundehaltung.

Ich bin jetzt mal so vermessen zu behaupten, dass jemand, der "vergisst" seinen Hund zur Steuer anzumelden, auch eher "vergisst", diesen Sachkundenachweis VOR der Anschaffung des Hundes abzulegen!

Nun hat er den Hund bereits seit 8 Monaten - für die Ablegung der praktischen Prüfung bleibt nicht mehr wirklich viel Zeit - manchmal braucht es dazu ja auch ein Training!!

UND bei der Anmeldung zur Prüfung werden die beiden anderen Versäumnisse - Theorie und Steuer - mit absoluter Sicherheit auffallen!

Hoffentlich ist der Hund wenigstens schon gechippt und besitzt eine ausreichend hohe Haftpflichtversicherung.

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Hoffentlich hast du wenigstens bereits vor der Anschaffung des Hundes daran gedacht, dass in Niedersachsen der Hundeführerschein verpflichtend für JEDEN Hundehalter ist, egal, ob du einen Chihuahua oder eine Dogge oder sonst einen Hund an der Leine führst.

Und hoffentlich hast du auch daran gedacht, dass die theoretische Ablegung der Sachkundeprüfung vor dem Kauf des Hundes erfolgen muss?

Und wie gedenkst du in den wenigen Monaten, die dir jetzt noch bleiben, die praktische Prüfung abzulegen? Ohne Steueranmeldung geht das nicht - die kannst du aber nicht erledigen, weil ja sonst auffällt, dass du seit Monaten Steuern hinterzogen hast und dass du vor dem Kauf des Hundes besagte Sachkundeprüfung nicht gemacht hast.

Das alles sind mehrere Ordnungswidrigkeiten, für die man dich heftig zur Kasse bitten wird. Ohne die Prüfungen hältst du deinen Hund illegal, er kann also zum "gefährlichen Hund" mit allen Konsequenzen erklärt werden.

Man, man, man - und das alles nur, um Hundesteuern zu sparen? Nun wird es richtig kompliziert und richtig teuer für dich.

Und übrigens tun "die" tatsächlich nichts, um zu überprüfen, wie lange du den Hund schon hast, denn das ist nicht deren Aufgabe - sondern du musst den Nachweis erbringen.


Nils19920803 
Beitragsersteller
 19.02.2017, 21:43

achso und woher nimmst du,dass ich keinen HS habe? ;)

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Hollandgroede  18.04.2017, 17:12
@Nils19920803

lol - ganz einfach! Weil in NDS ein Hundeführerschein NUR mit Herr UND Hund gemacht werden kann. DAS aber kannst du nicht machen, wenn der Hund nicht angemeldet ist

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Aber du hast einen Impfausweis oder andere Tierärztliche Dokumente, die deinen Namen beinhalten. Und gerade Niedersachsen mit der fast schärfsten Hundeverordnung der Republik, na ja viel Spass, melde ihn an, sonst droht richtig Ärger.


Nils19920803 
Beitragsersteller
 19.02.2017, 21:44

nö, der hund wurde nicht geimpft

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