Vermieterin begeht Hausfriedensbruch?

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Als jahrzehntelange Vermieterin,

liebe/r Ruis,

die ich mich in mietrechtlichen Dingen auskenne, teile ich Dir das Folgende mit:

Bei einer vermieteten Wohnsache hat der Vermieter unter allen zur Verfügung stehenden Umständen die U n a n t a s t b a r k e i t der Wohnung als höchtes Gut seines Mieters zu wahren!

N i e m a l s hat ein Vermieter das Recht, die Wohnung seines Mieters ohne dessen Einwilligung und ohne dessen Wissen zu betreten!

Auch zu Besichtigungen ist er nur in Ausnahmefällen dazu berechtigt, die Wohnung seines Mieters betreten zu dürfen! Dies ist dann der Fall, wenn sich der Mieter schuldhaft verhalten hat oder wenn der Wohnung Schaden droht (etwa indem er die Wohnung verkommen und verdrecken lässt), oder wenn ein Handwerker eine wichtige Reparatur durchführen muss, wie etwa einen Rollladen zu reparieren, oder wenn der Schornsteinfeger oder der Heizungsableser kommt. Dasselbe gilt für Besichtigungstermine für Nachmieter oder Interessenten beim Hausverkauf.

Hierzu ist der Mieter r e c h t z e i t i g mindestens drei Tage vor dem Betreten der Wohnung zu informieren! Und wenn der Mieter seine Einwilligung verweigert, hat der Vermieter nur d a s Recht, das Betreten der Wohnung gerichtlich herbeizuführen! Aber er darf auf k e i n e n Fall ohne Wissen und ohne Einwilligung des Mieters die Wohnung betreten - und ist dies auch noch so dringend!

Dasselbe gilt für Nach- oder Zweitschlüssel, die der Vermieter widerrechtlich von der Wohnung hat! Ohne Zustimmung des Mieters hat der Vermieter k e i n Recht, sich einen Zweitschlüssel für die Wohnung seines Mieters anzueignen oder einzubehalten! Und selbst, wenn er Vermieter dem Mieter mitteilt, dass er über einen Zweitschlüssel verfügt, hat er nicht das Recht dazu, einen solchen zu besitzen! Denn dies widerspricht der Unantasbarkeit der Wohnung! Nur wenn vor Beginn des Mietverhältnisses im Mietvertrag festgelegt und vereinbart wurde, dass der Mieter zustimmt, dass der Vermieter einen Wohnungsschlüssel zur Mietwohnung besitzt, ist dies rechtlich möglich! Oder auch, wenn die Vertragsparteien im Nachhinein vereinbaren, dass der Vermieter einen Schlüssel besitzen soll und sie dies dann im Mietvertrag nachtragen! Aber sonst n i c h t!

Aus diesem Grund, liebe/r Rius, hat sich Dein Vermieter durch sein eigenmächtiges Bereten Deiner Wohnung ohne Dein WIssen und Dein Einverständnis mit einem Schlüssel, den der Vermieter gar nicht besitzen durfte, eines unverzeilichen Vertragsbruchs schuldig gemacht, indem er das Vertrauensverhältnis auf eklatante Weise zerstört hat!

D i e s, liebe/r Rius, ist ein Grund zu einer f r i s t l o s e n Kündigung Deinerseits des bestehenden Mietverhältnisses! Außerdem hat Dein Vermieter die Kosten für ein neues Türschloss zu bezahlen, das Du anbringen lassen kannst!

D a s, liebe/r Ruis, sind Deine Rechte, die Du als Mieter hast, dessen Recht so aufsehenerregend verletzt wurde!

Ich kann Dir daher nur raten, von Deinem Recht Gebrauch zu machhen und die Mietsache, Deine Wohnung, so schnell wie möglich fristlos zu kündigen! Und den Mieter für Schäden, die Dir aus dieser Kündigung entstehen, haftbar zu machen! und alle anfallenden Kosten einzufordern!

Außerdem würde ich Dir raten, einen umgehenden Termin beim Mieterverein Deiner Stadt zu machen und dort vorstellig zu werden, um zu erfahren, an welchen Kosten, die Dir durch den Auszug entstehen, sich Dein Vermieter beteiligen muss!

Beachte bitte, dass die fristlose Kündigung schriftlich zu erfolgen hat! Nenne darin die Gründe, das widerrechtliche und eigenmächtige Betreten Deiner Wohnung ohne Dein WIssen und Deine Einwilligung durch den Vermieter mithilfe des Schlüssels zu Deiner Wohnung, den er gar nicht besitzen durfte!

Das fristlose Kündigungsschreiben schickst Du Deinem Vermieter bitte per Post als Einschreiben mit Rückschein zu, bei dem Dein Vermieter den Erhalt des Schreibens dem Postboten durch seine Unterschrift bestätigen muss!

Dann hoffe ich, Dich ausreichend informiert zu haben, sodass Du weißt, welche Rechte Du als Mieter in unserem Staat hast! Es ist die Unantastbarkeit der Wohnung, die auf Deiner Seite steht!

Dann bleibt mir, liebe/r Ruis, Dir alles Gute für Deine Zukunft zu wünschen! Und dass Du Dich von diesem Schrecken und diesen schlimmen Erlebnis bald erholen mögest! Es gibt böse Vermieter, aber der Staat bietet den geschädigten Mietern Schutz! Auch in Deinem Fall! Das Recht ist auf Deiner Seite!

Alles Liebe und Gute! Und viel Glück für Deine Zukunft, liebe/r Ruis!

Regilindis

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Regilindis  17.10.2024, 02:15

Liebe/r Rius, habe herzlichen Dank für den Stern, den Du mir geschenkt hast! Ich habe mich sehr darüber gefreut! Es war mir ein Anliegen, Dir behilflich zu sein! Dann hoffe ich, dass dies der Fall sei! Mit lieben Grüßen und allen guten Wünschen! Herzlich! Regilindis

Rius919 
Beitragsersteller
 16.10.2024, 00:45

Danke ja meine Vermieter wohnen im selben Haus eine Wohnung weiter und das ist nicht der erste unangenehme Besuch. Beim letzten Mal war ich länger Zeit im Urlaub und sie stand plötzlich vor meiner Tür Bund wollte rein um wortwörtlich zu kontrollieren das ich ja auch kein Mietnoramade sei. Ich fand das sehr verletztend und respektlos das so zu sagen ich habe ihr dann mit guten Gewissen auch meine Wohnung gezeigt , da die ist auch immer sauber etc. ist Ich zahlebimmer pünktlich die Miete und sehe auch selbst gepflegt aus etc. also keine Ahnung was da ihr Problem war und sie die darauf kommt.

Kann ich aufgrund des Vorfall auch von eine. Sonderkündigungsrecht der Wohnung gebrauch machen?

Da liegt also der Mops begraben;-)

Du könntest wegen Hausfriedensbruch deine Vermieterin anzeigen und fristlos kündigen.

Hast Du denn eine neue Bleibe wo Du sofort einziehen kannst?


Rius919 
Beitragsersteller
 15.10.2024, 13:06

Ja diese Vermieter gehen leider gar nicht es ist nicht das erste Mal das die so Übergriffig sind.

Rius919 
Beitragsersteller
 15.10.2024, 12:45

Ja ich wollte eh zu meiner Partnerin ziehen . Jetzt umso mehr

Stellwerk  15.10.2024, 13:19
@Rius919

Glück für dich, dass du so schnell rauskannst. Unsre alte Vermieterin hatte auch Zweitschlüssel, aber die war absolut vertrauenswürdig. Leider war sie auch gutgläubig und hat alle Schlüssel ohne Rücksprache mit uns nach dem Verkauf des Hauses dem neuen Vermieter übergeben. Und der weigert sich, sie rauszurücken...da es aber fast unmöglich ist, eine andere bezahlbare Wohnung zu finden, bringt mir das Sonderkündigungsrecht gar nichts.

Ich würde erst mal deinen Mietvertrag durch lesen.

Aber in Normalfall ist sowas ein absolutes NOGO und somit HAUSFRIEDENSBRUCH!

Unangemeldet geht sowas gar nicht


Stellwerk  15.10.2024, 12:34

"Ich würde erst mal deinen Mietvertrag durch lesen."

Braucht man nicht. Das war klar Hausfriedensbruch.

anitari  15.10.2024, 12:45

Was soll denn im Mietvertrag stehen?

"Der Vermieter darf jeder Zeit mit einem Zweitschlüssel in die Wohnung" oder was?

lajgda  15.10.2024, 12:45
@anitari

Schön das ihr zu mehrt glecih herumheult. ES GIBT BETRETUNGSRECHTE!!!!!!

anitari  15.10.2024, 12:47
@lajgda

Richtig, die gibt es. ABER nicht ohne Zustimmung, Erlaubnis des Mieters!

lajgda  15.10.2024, 12:47
@anitari

Ausser im Mietvertrag so geregelt. WER LESEN KANN IST HALT IMMER NOCH KLAR IM VORTEIL....

JollySwgm  15.10.2024, 12:55
@lajgda

Wenn das einfach so ohne direkten Grund im Mietvertrag steht dürfte der Passus unwirksam sein.

lajgda  15.10.2024, 12:56
@JollySwgm

Alljährliche Wartungen sind also kein Grund? ER SOLL SEINEN MIETVERTRAG LESEN, DANN KENNT ER SICH AUS. OHNE DEN VERTRAG BRAUCHEN WIR HIER NICHT ZU DISKUTIEREN!!!!!!

lajgda  15.10.2024, 13:01
@Stellwerk
  • wenn konkrete Anhaltspunkte für einen drohenden Schaden gegeben sind,
Stellwerk  15.10.2024, 13:03
@lajgda

Richtig. Das gilt aber gesetzlich und muss nicht explizit in einen Mietvertrag aufgenommen werden.

Und ist bei dem jährlichen Schornsteinfegerbesuch NICHT zutreffend.

lajgda  15.10.2024, 13:04
@Stellwerk

& was wenn mehrere Parteien an diesem Kamin hängen? Bitte hör doch endlcih auf mich zu nerven... Niemand von uns kennt die Gegebenheiten, aber hauptsache alle am klugscheißen.

JollySwgm  15.10.2024, 13:07
@lajgda

Ja! Auch regelmäßige Wartungen oder Reparaturen sind kein Grund ohne direkte Erlaubnis des Mieters die Wohnung zu betreten! Egal was da im Mietvertrag zu steht.

Stellwerk  15.10.2024, 13:15
@lajgda

Dann hängen mehrere Parteien an diesem Kamin. Deswegen wird ein Termin an alle Bewohner kommuniziert und der FS war ja offensichtlich zur vereinbarten Zeit zuhause, aber der Schornsteinfeger früher da. Das ist immer noch kein Not- oder Schadensfall und kein Grund für die Vermieterin, ohne Absprache einen Schlüssel zu haben und einfach die Wohnung zu öffnen.

Wir hatten früher unsre Vermieterin im Haus und immer abgesprochen, ob sie den Schornsteinfeger reinlassen soll oder nicht. Da bestand aber auch ein gutes Vertrauensverhältnis.

Du hast doch mit der komischen Mietvertragsklausel angefangen. 😁

...wo hat sie dich angelogen? Sie hat gesagt, dass er schon da war. Und du hast gesehen, dass das stimmt.

Wenn der Termin, dass der überhaupt kommt, angekündigt war, dann darf der auch rein und ja, den darf die Vermieterin dann auch mit ihrem Schlüssel rein lassen - immerhin war der Termin ja angekündigt. Ob der jetzt eine Stunde früher oder später stattfindet - wer ist denn so kleinlich?

Also ist die Frage nicht, ob die Vermieterin gelogen hat (wobei ich die Lüge immer noch nicht sehe) sondern ob der Termin angekündigt war!


Stellwerk  15.10.2024, 12:35

"Wenn der Termin, dass der überhaupt kommt, angekündigt war, dann darf der auch rein"

Wenn der Mieter zuhause ist oder jemand anderen beauftragt, den Mann reinzulassen.

"und ja, den darf die Vermieterin dann auch mit ihrem Schlüssel rein lassen"

Nein, darf sie nicht ohne Rücksprache mit dem Mieter. Und schon gar nicht, wenn sie ohne Wissen bzw. ohne Erlaubnis des Mieters einen Schlüssel zur Wohnung hat.

lynnmary1987  15.10.2024, 12:37
@Stellwerk

Das IST ja die Frage. WAR der Termin angekündigt und abgesprochen oder eben nicht.

Stellwerk  15.10.2024, 12:38
@lynnmary1987

"und siehe da meine Vermieterin hat einen eigenen Schlüssel und hat den Schornsteinfeger einfach ins Haus gelassen."

Daraus schließe ich, dass der Mieter nicht mal wusste, dass die Vermieterin einen Schlüssel hat. Entsprechend gab es eben KEINE Absprache.

anitari  15.10.2024, 13:10
@lynnmary1987

Das ist doch völlig egal. Ohne Erlaubnis des Mieters darf kein Vermieter die Wohnung betreten. Ist das so schwer zu verstehen?

anitari  15.10.2024, 12:43
Wenn der Termin, dass der überhaupt kommt, angekündigt war, dann darf der auch rein und ja, den darf die Vermieterin dann auch mit ihrem Schlüssel rein lassen - immerhin war der Termin ja angekündigt.

Darf sie NICHT!

JollySwgm  15.10.2024, 12:49

Es ist völlig egal ob ein Termin angekündigt war oder nicht. Und es ist auch völlig egal ob der Schornsteinfeger zu früh da war oder pünktlich zum Termin kam.

Das ist alles kein Grund die Wohnung ohne direkte persönliche Erlaubnis des Mieters zu betreten.

Rius919 
Beitragsersteller
 15.10.2024, 12:48

Die Vermieterin hat gelogen da sie mir erzählt hat das sie keinen Schlüssel hat und der Schornsteinfeger nicht in diese Wohnung konnte, sinngemäß hat sie dann noch gesagt wäre aber egal gewesen da der Schornsteinfeger etwas vergessen hat und der nächste Termin in einem halben oder einem Jahr erst ist da er es früher nicht schafft. Also auch noch eine richtig schlechte Lüge .

ptillman222  11.11.2024, 06:36

Ähm, die Vermieterin darf überhaupt keinen Schlüssel zur Wohnung besitzen.

Das alleine ist schon ein Vertragsbruch und rechtswidrig.

Vermieter dürfen keinen Zweitschlüssel besitzen während die Wohnung vermiete ist.

Hi, hatte bei einer Freundin dasselbe Problem. Hast du eine Anzeige bei der Polizei gestellt?

Geht recht schnell und einfach. Die helfen da sehr gut. Hat sie auch gemacht (sogar 2 Jahre später) und gab keinerlei Probleme. Wenn du eh ausgezogen bist, dann wirst du deine Vermieterin auch nicht mehr wiedersehen und hast nichts zu befürchten.

Aber ich würde dir ans Herz legen bei der Polizei oder Online eine Anzeige zu stellen. Das kann man noch 3 Jahre später. Denn sonst wird die Vermieterin immer so weiter machen und die Nachmieter haben dasselbe Problem. Je mehr Anzeigen sie "sammelt" desto eher kann man da einen Schlussstrich ziehen. Ist also gut für die Allgemeinheit Straftaten anzuzeigen.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung