Vermieter lässt Wohnung kontrollieren, unter dem Vorwand die Fenster überprüfen zu müssen? Muss ich das zulassen?
Der Vermieter (Wohnungsgenossenschaft ) läßt unter dem Vorwand, die Fenster aller 2 Jahre kontrollieren zu müssen, die Wohnung vom Hausmeister kontrollieren. Wenn ich das nicht zulasse, droht man mir mit dem Anwalt und mit der In Rechnungstellung, wenn mal etwas mit dem Fenster sein sollte. Als Mieter habe ich doch die Pflicht, wenn etwas defekt ist, sofort zu melden. Wenn was mit den Fenstern ist, melde ich es.
Ich fühle mich in meiner Privatsphäre gestöhrt und belästigt. Muss ich das zulassen und wie kann ich gegen die Wohnungskontrolle argumentieren?
2 Antworten
Ich habe die Fenster meiner Mietwohnung noch nie kontrolliert und das ist schon über 10 Jahre her.
Wenn was sein sollte, dann meldet sich der Mieter von selbst, finde ich.
Du solltest den Mieterbund fragen ob Du dazu verpflichtet bist.
Scheint eine Art Schikane zu sein bei euch.
Es kommt darauf an, was der Hausmeister genau macht, wenn er die Fenster kontrolliert. Ich nehme mal an, er schaut nicht nur, ob die Fenster noch auf und zu gehen. Sondern vermutlich macht er Dinge, die zur Wartung dienen, also den Mechanismus ölen, Schreiben nachziehen, die Höhe justieren wenn nicht mehr passt etc. Das ist dann eine Wartung der Fenster. Das ist zulässig, weil der Vermieter ein Interesse hat, dass die Substanz erhalten bleibt und Beschädigungen vermieden werden.
Die Frage lässt sich also so nicht beantworten. Es wäre die Frage, was der Hausmeister genau macht und wie er sich verhält. Schaut er sich z.b. Bereiche an, wo gar keine Fenster sind etc. Alle 2 Jahre ist ein übliches Intervall für Fensterwartungen.
Ob dir die Kosten dafür über die Nebenkosten abgerechnet werden dürfen, ist dann wieder ein anderes Thema. Hierfür kommt es darauf an, was im Mietvertrag vereinbart ist. Nicht alle Tätigkeiten eines Hausmeisters sind umlagefähig.
Danke für die Antwort, aber das hilft mir nicht weiter