Mein Vermieter hat mein Fenster von außen zugezogen und meine Blumentöpfe, die auf dem Fensterbrett standen, weggenommen und draußen unters Fenster gestellt?
Eines der Fenster in meiner Wohnung stand gerade noch zum Lüften offen. Jetzt gehe ich in das Zimmer und sehe, dass meine Blumentöpfe weg sind und das Fenster von außen zugezogen wurde. Die Blumentöpfe standen draußen auf dem Rasen.
Ich denke das war mein Vermieter, weil er mir vorhin gesagt hat ich soll das Fenster zumachen. Darf er meine Sachen wegnehmen und das Fenster zumachen?
3 Antworten
Angeblich hat dein Vermieter (Beweise fehlen) etwas getan.
Ganz egal we es war, er/sie hat sich an deinen Sachen vergangen.
Und was du mit deinen Sachen machst geht nur dich was an. Andere können nur Empfehlungen aussprechen. Allerdings, wenn durch deine Schuld an der Mietsache etwas beschädigt wird, hast du die Kosten zu tragen. Und bei Dummheit und Ignoranz ( bitte nicht falsch verstehen, sind nur allgemeine Beispiele, keine Beleidigung) hilft dann auch keine Versicherung. Die Rechnung währe dann voll deine.
Also würde ich ihn darauf ansprechen und ihm solche Handlungen verbieten.
Nein, in deiner Wohnung bestimmst du wo die Blumentöpfe stehen und welche Fenster offen sind.
Abgesehen davon hat er dir auch nicht zuzuschreiben, wann du dein Fenster zum zu machen hast
Die Vermieter wissen bestimmt schon wann die es zuzumachen haben . Schließlich werden sie auch Mal frieren . Und er kann es nicht wissen wann sie es geöffnet hat , vllt vor einer minute Grade Mal ? Und er greift einfach zu , ne sorry . Sie zahlt Miete und ihn hat nix zu interessieren. Vllt ist ihre Wohnung dreckig soll er auch irgendwann einfach in die whg platzen um zu schauen wie sie es sauber hält? Kan ja auch teuer werden. Also bitte , so ein Recht hat er nicht.
Bei längerer Abwesenheit sollten Mieter die Fenster ihrer Wohnung besser schließen. Tun sie das nicht, riskieren sie eine fristlose Kündigung. Das gilt zumindest dann, wenn es während der Abwesenheit zu einem Schaden kommt, entschied das Landgericht Berlin (Az.: 65 S 268/13)
Kann er schon. Beispielsweise hat man eine Dachwohnung und hat das ganze Jahr trotz Witterung (Regen, Schnee, Kälte) die Fenster geöffnet. Es regnet rein usw... Hier kann es sehr teuer für den Mieter werden, wenn nachweislich Schäden entstehen, wie zB Schimmel oder Beschädigungen am Mauerwerk oder evtl. Holzboden durch die Feuchtigkeit.