Mein Vermieter hat mein Fenster von außen zugezogen und meine Blumentöpfe, die auf dem Fensterbrett standen, weggenommen und draußen unters Fenster gestellt?

3 Antworten

Angeblich hat dein Vermieter (Beweise fehlen) etwas getan.

Ganz egal we es war, er/sie hat sich an deinen Sachen vergangen.

Und was du mit deinen Sachen machst geht nur dich was an. Andere können nur Empfehlungen aussprechen. Allerdings, wenn durch deine Schuld an der Mietsache etwas beschädigt wird, hast du die Kosten zu tragen. Und bei Dummheit und Ignoranz ( bitte nicht falsch verstehen, sind nur allgemeine Beispiele, keine Beleidigung) hilft dann auch keine Versicherung. Die Rechnung währe dann voll deine.

Also würde ich ihn darauf ansprechen und ihm solche Handlungen verbieten.

Nein, in deiner Wohnung bestimmst du wo die Blumentöpfe stehen und welche Fenster offen sind.

Abgesehen davon hat er dir auch nicht zuzuschreiben, wann du dein Fenster zum zu machen hast


smokechiller  12.09.2019, 01:30

Kann er schon. Beispielsweise hat man eine Dachwohnung und hat das ganze Jahr trotz Witterung (Regen, Schnee, Kälte) die Fenster geöffnet. Es regnet rein usw... Hier kann es sehr teuer für den Mieter werden, wenn nachweislich Schäden entstehen, wie zB Schimmel oder Beschädigungen am Mauerwerk oder evtl. Holzboden durch die Feuchtigkeit.

Ertabet  12.09.2019, 02:28
@smokechiller

Die Vermieter wissen bestimmt schon wann die es zuzumachen haben . Schließlich werden sie auch Mal frieren . Und er kann es nicht wissen wann sie es geöffnet hat , vllt vor einer minute Grade Mal ? Und er greift einfach zu , ne sorry . Sie zahlt Miete und ihn hat nix zu interessieren. Vllt ist ihre Wohnung dreckig soll er auch irgendwann einfach in die whg platzen um zu schauen wie sie es sauber hält? Kan ja auch teuer werden. Also bitte , so ein Recht hat er nicht.

smokechiller  12.09.2019, 04:27
@Ertabet

Bei längerer Abwesenheit sollten Mieter die Fenster ihrer Wohnung besser schließen. Tun sie das nicht, riskieren sie eine fristlose Kündigung. Das gilt zumindest dann, wenn es während der Abwesenheit zu einem Schaden kommt, entschied das Landgericht Berlin (Az.: 65 S 268/13)