Selbstbeteiligung bei Fenster Reparatur?
Hallo, bei meiner Tochter im zimmer ist das Fenster auf kipp und wir können es nicht mehr schließen. Egal wie man den Griff dreht , das Fenster bleibt trotzdem weiterhin auf kipp. Dem vermieter habe ich schon Bescheid gesagt. Ich möchte aber gerne wissen wer denn die Reparatur bezahlen muss, der Vermieter oder Ich? Im Mietvertrag steht folgendes drin:
Der Mieter trägt die Kosten für kleinere Instandhaltungen in der Wohnung. Der Mieter erstattet dem Vermieter die Kosten für Kleinreparaturen, deren Rechnungsbetrag 100€ zzgl. Mwst. im Einzelfall nicht übersteigt, maximal 300€ zzgl. Mwst. je Kalenderjahr und maximal 7% der Jahresnettomiete.
Was genau bedeutet das?
Danke schonmal.
3 Antworten
Das bedeutet, die einzelne Kleinreparatur darf die 100 Euro nicht übersteigen. Sind die Kosten höher, muss der Vermieter die gesamte Rechnung bezahlen.
Ja. Selbst wenn die Reparatur nur 101 Euro kostet, muss der Vermieter alles bezahlen.
Ok danke für die schnelle hilfreiche antwort.
Hallo Shizzo123456789!
Vielleicht bekommt ihr das Fenster auch allein wieder hin.
Das Problem mit dem Fenstergriff haben auch schon viele andere Menschen gehabt. Schaut euch mal diese Seiten an und bittet jemanden, auch mit zu gucken, der euch hilfen kann:
https://www.hausjournal.net/kippfenster-reparieren
https://www.fensterversand.com/info/pflege-wartung/fenster-ausgehaengt.php
https://heimwerk.org/fenstergriff-blockiert
Ihr könnt es reparieren, wenn ihr vorsichtig seid und bis jetzt nichts kaputt gegangen ist!
LG
gufrastella
Genau so wie es da steht.
Maximal 100€ pro Rechnung (+ Mwst), Insgesamt maximal 300€ pro Jahr und nicht mehr als 7% der Jahresmiete (+Mwst).
ah ok, das heißt also wenn die reparatur vom Fenster mehr als 100 € kostet, dann muss der Vermieter die komplette Rechnung begleichen.