Vermieter tauscht die alten fenster im wohnung nicht was tun?

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Bei erheblichen Mängeln darf die Miete angemessen gemindert werden.  Dazu bedarf es der Information des Vermieters über die Mangelhaftigkeit. Ab diesem Tag darf gemindert werden. ABER: Wenn wie bei dir der Mangel bereits über solch langen Zeitraum besteht und bisher nicht gemindert wurde, ist das Recht auf Mietminderung verwirkt, will heißen, Mietminderung ist wegen dieses Mangels nicht mehr möglich. Das Recht auf Reparatur allerdings ist unverjährbar.

Du solltest also nunmehr schriftlich per Einwurfeinschreiben den Vermieter nochmals mit Fristsetzung über die konkreten Mängel informieren. Frist ca. 1 Monat. Bei Verzug wärest du berechtigt, die Beseitigung des Mangels selbst zu beauftragen und deren Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufzurechnen. Wenn Fenster nur alt und nicht dem neuesten Stand entsprechen, besteht kein Rechtsanspruch auf Modernisierung. Undichtigkeiten und funktionelle Störungen müssen aber beseitigt werden. Darauf hast du Anspruch. Es gäbe die Möglichkeit einer Modernisierungsvereinbarung, insofern der V. mitspielt.

diese Dinge sind immer etwas kompliziert und müssen rechtlich immer im Einzelfall genau geprüft werden. Vereinfacht kann man sagen, dass man als Mieter einen Anspruch darauf hat, dass vorhandene Mängel behoben werden- wie diese behoben werden liegt aber im Ermessen des Vermieters. Sprich die Fenster müssen so schließen, dass es nicht zieht und Ameisen dürfen nicht mehr reinkommen. Das die Fenster alt sind oder viele Geräusche durchlassen ist erstmal kein Mangel im Sinne dies Mietrechts- oder zumindest nicht generell. Auch dass die anderen Mieter neuere Fenster haben begründet nicht zwingend einen Anspruch auf neuere Fenster. Ihr könnt daher nur die richtige Abdichtung der Fenster fordern- erst wenn diese durch Reparaturen nicht mehr zu bewerkstelligen ist könnt ihr den Austausch einfordern.


wie kann ich mein vermieter zwingen die komplette fenster im wohnung auszutauschen? 

Wenn die Fenster noch in Ordnung sind, dann gar nicht.

Wenn die Fenster sich nicht öffnen oder schließen lassen und es durch die Fenster zeiht, dann käme evtl. eine Mietminderung in Frage.

Dazu musst Du den Vermieter schriftlich über den Mangel informieren und ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung des Problems einräumen. Danach kannst Du die Miete mindern.

Eine genauere Beratung erhälst Du beim Mieterbund.

Seit 1,5 Jahren lebst Du mit diesen Fenstern, hast den Zustand bei Mietbeginn so akzeptiert und vermutlich nie nachweisbar bemängelt.

Folglich ist der Anspruch auf eine Mietminderung erloschen.

Wende dich an einen Mieter Bund, oder eine Verbraucher Zentrale, die wissen, was zu tun ist!