Verleih oder Vermietung gegen €?

2 Antworten

Egal wie du es nennst, eine Schenkung ist es nicht. Denn eine Schenkung erfordert laut Gesetz, dass keine Gegenleistung erfolgt. Diese erfolgt hier aber. Wenn du Geld nimmst, ist es Vermietung, ansonsten eine Leihe.

Ein Gewerbe musst du anmelden, außer das Finanzamt sagt, dass es eine sog. "Liebhaberei" ist, wenn keine Gewinnerzielungsabsicht zu erkennen ist.

Wenn Du entgeltlich vermietest ist es eine Gewinnerzielungsabsicht, somit gewerbepflichtig.

bordboss 
Fragesteller
 13.05.2021, 19:19

Auch wenn ich es ausdrücklich als Schenkungsgebühr widerlege?

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