Verkehrszeichen mit Zeitbegrenzung?

6 Antworten

§ 39 Abs. 3 StVO

Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. Zusatzzeichen zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht.

Die Zeitangabe befindet sich "unmittelbar" unter dem eingeschränkten Haltverbot und gilt daher auch nur für dieses.

Das absolute Haltverbot hat keine Einschränkung "unmittelbar" unter sich.

Außerdem besagt die Formulierung "dem Verkehrszeichen, auf das" (Einzahl), dass sich Zusatzzeichen immer nur auf ein einziges Hauptzeichen beziehen.

Das absolute Haltverbot vor dem Mast gilt also rund um die Uhr.
Nur das eingeschränkte Haltverbot hinter dem Mast ist zeitlich eingeschränkt.


Mousaaa 
Beitragsersteller
 09.10.2024, 13:18

😭

Zusatzzeichen beziehen sich immer auf das Hauptzeichen direkt darüber. Also in dem Fall das eingeschränkte Halteverbot.

Das andere Zeichen, absolutes Halteverbot, gilt immer. Wobei es da auf die Beschilderung am Anfang an kommt. Das hier ist ja das Ende der Verbotszone, da werden die Zusatzzeichen manchmal nicht wiederholt. Was stand da für ein Schild?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Mousaaa 
Beitragsersteller
 08.10.2024, 15:16

Am Anfang der Absoluthaltberbotszone? Da ist kein Schild.

Elektroheizer  08.10.2024, 15:26
@Elektroheizer

(BayObLG VerkMitt. 76 10; OLG Hamm VRS 50 469; KG Berlin VRS 47 313) In dem Urteil ging es gau darum.

Mousaaa 
Beitragsersteller
 09.10.2024, 13:21
@Elektroheizer

Danke für deine Nachricht. Ich sehe heute nach. Meinst es könnte Hoffnung geben, dass das absolute Halteverbot begrenzt ist?😃.

Elektroheizer  09.10.2024, 15:06
@Mousaaa

Wenn da kein "Anfangsschild" irgendwo steht, gilt das Endeschild nicht. Das alleine hat keine rechtliche Wirkung.

vor dem Schild besteht absolutes Halteverbot, ohne zeitliche Einschränkung. Erkennbar an dem oberen Zeichen mit dem Pfeil nach rechts. Allerdings muss weiter vorne in der Straße das gleiche Schild nochmals stehen, mit einem Pfeil oben und nach links weisend.

hinter dem Schild besteht von Mo-Sa in der Zeit von 8-18 Uhr ein eingeschränktes Halteverbot. Während dieser Zeit darf dort gehalten werden für kurze Ladetätigkeiten oder zum ein- und aussteigen. Außerhalb dieser Zeit darfst du nach dem Schild parken.

Da du nach deinen Angaben vor dem Schild (also rechts davon) geparkt hast ist der Vorwurf und das abschleppen gerechtfertigt.

Zahlen schafft Frieden

Die zeitliche Begrenzung bezieht sich im Fall auf das untere Schild, dass eingeschränkte Halteverbot hinter dem Masten.

Steht doch da. Mo-Sa innerhalb dieser Uhrzeit kannst du da anhalten. Ansonsten gilt immer Parkverbot


T3Fahrer  08.10.2024, 15:00

Nein. Das eine Schild bezieht sich auf die Fläche vor dem Masten, das andere Schild auf die Fläche dahinter.
Die Fläche vor dem Masten ist zeitlich unbegrenzt mit einem absoluten Halteverbot ausgezeichnet, die Fläche hinter dem Masten mit einem zeitlich begrenzten eingeschränkten Halteverbot.

Anson12  08.10.2024, 15:03
@T3Fahrer

Stimmt. Die Pfeile habe ich übersehen. Dennoch herrscht Mo-Sa innerhalb der Uhrzeit Parkverbot.