Verkehrsschild gültig?

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Verkehrszeichen müssen so aufgestellt und angebracht sein, dass sie ein durchschnittlicher Kraftfahrer bei Einhaltung der nach § 1 StVO erforderlichen Sorgfalt schon "mit einem raschen und beiläufigen Blick" erfassen kann.

Quelle: Haufe.de

Das ist bei obigem Verkehrszeichen sicherlich nicht der Fall. Auch anhand seiner Form kann man das Verkehrszeichen nicht eindeutig erkennen. Es könnte auch eine Fußgängerzone, Fahrradstraße oder Fahrradzone sein.

Siehe auch Rz. 10 Absatz 2 in o.g. Link.


ascii0815  03.08.2024, 19:18

Das Zitat ist für die Beantwortung der Frage irrelevant. Es geht in diesem Absatz darum, wie und wo Verkehrszeichen aufgestellt werden, nicht um eine etwaige spätere Verschmutzung.

Solange man das Verkehrszeichen erkennt, muss man sich auch daran halten. Und wenn man es nicht erkennt, ist die Frage hinfällig, da man sich ja nicht an ein Zeichen halten kann, was man nicht erkennt. Meine Antwort ist dahingehend etwas unglücklich formuliert.

In Rz. 10 Abs. 1 deiner Quelle steht übrigens:

"Der Sichtbarkeitsgrundsatz ist dabei nicht in völliger begrifflicher Absolutheit und ohne jede Rücksicht auf die Besonderheiten der jeweils zu regelnden Verkehrssituation anzuwenden. So besteht innerortseine gesteigerte Vergewisserungspflicht, ob man sich in einer Tempo 30-Zone befindet. Der Verordnungsgeber hat den Sorgfaltsmaßstab für die Wahrnehmung von Tempo 30-Zonen über die allgemeine Sorgfaltspflicht gemäß § 1 StVO hinaus dadurch verschärft, dass er in § 39 Abs. 1a StVO bestimmt hat, dass innerhalb geschlossener Ortschaften abseits der Vorfahrtsstraßen (Zeichen 306) mit der Anordnung von Tempo 30-Zonen zu rechnen ist."

Auch wenn das Schild nicht erkennbar ist, muss man also damit rechnen, dass es sich um eine Tempo 30-Zone handelt. Die Vergewisserungspflicht besagt also, dass man auch ohne erkennbares Verkehrszeichen beobachten muss, ob es weitere Indizien für eine Tempo 30-Zone gibt. Das kann zum Beispiel die Beschaffenheit der Straße sein, oder auch die Rückseite des Verkehrszeichens, welche vielleicht erkennbar das Ende der Tempo 30-Zone ausweist. Und wenn es eine Fahrradstraße, Fußgänger- oder Fahrradzone wäre, dürfte man diese überhaupt nicht befahren, also erst recht nicht mit 50 km/h.

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Hallo,

An Verkehrszeichen muss sich auch gehalten werden, wenn sie durch Verschmutzung in ihrer Wirkung eingeschränkt sind, aber dennoch erkannt werden. Wenn du das Schild siehst und erahnen kannst, worum es sich handelt, musst du dich auch daran halten. An der Form könntest du zum Beispiel schon erkennen, dass es sich wahrscheinlich um eine "Zone" handelt und zumindest auf dem Foto erkennt man auch die Beschriftung. Solltest du diese nicht erkennen, musst du trotzdem davon ausgehen, es könnte sich um eine Tempo 30-Zone handeln und entsprechend langsam fahren. Und falls du das Schild aufgrund der "Tarnung" überhaupt nicht siehst, erübrigt sich die Frage. Die starke Verschmutzung würde dann aber sicherlich bei einem Ordnungswidrigkeitenverfahren auch berücksichtigt werden.

Diese Antwort wurde aufgrund missverständlicher Formulierung nachträglich von mir überarbeitet. Man beachte dazu auch meinen Kommentar unter der Antwort von AntonAntonsen.