Verkehrsrecht Landstraße innerorts?

3 Antworten

Den letzten Halbsatz vor dem Fragezeichen verstehe ich grammatikalisch leider nicht, aber abgesehen davon ist es m.W.n. nicht verboten, rückwärts aus einem Grundstück auf die Straße zu gehen (auch wenn es natürlich um einiges gefährlicher ist). Wenn die Stelle so unübersichtlich ist, dass eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, braucht es kein Verbot der Behörde, denn die StVO regelt das breits.

§ 9 Absatz 5 StVO:

Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

Nach deiner Beschreibung ist die Stelle aber recht übersichtlich und bietet genug Platz zum Rangieren – somit hatte die Behörde keine Grundlage für solch eine Anordnung. Mich würde die Begründung interessieren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

Ich weiß nicht, ob die "Straßenbehörde Niedersachsen" das von dir verlangen kann. Auf jeden Fall bist du als jemand, der von seinem Grundstück in den fließenden Verkehr einfährt, stets Schuld an einem daraus resultierenden Unfall (§ 10 StVO).

haben auch sowas in der Nähe wie du rausfährst kann dir keiner vorschreiben.

schneller gehts allerdings - vorwärts rein - drehen und vorwärts raus