Parken gegenüber einer Einfahrt zur Garage?
Guten Tag,
da ich gestern keinen (gekennzeichneten) Parkplatz mehr nach der Arbeit bei uns in der Straße gefunden habe, habe ich mich in dem Wissen dass ich heute zwischen 8-9 Uhr das Auto wieder bewege, außerhalb einer gekennzeichneten Fläche fürs Parken (danach quasi) geparkt. Mit „augenkontrolle“ bin ich sichergegangen, dass niemand zu sehr behindert wird, denn mein Auto stand nun gegenüber einer Doppelgarage mit kleiner Zufahrt.
Heute Morgen hatte ich einen Zettel am Auto, ich solle das in Zukunft unterlassen sonst würde man das Ordnungsamt informieren.
Soweit so gut, jetzt habe ich gegoogelt und herausgefunden, dass man als Faustregel sagen kann es ist erlaubt dort zu parken, wenn der Abstand von Einfahrt und meinem Auto 3m+ ist beziehungsweise man nicht mehr als 2-3 mal voll rangieren muss um in die Einfahrt zu kommen. Außerdem ist nirgends in der Straße ein Schild, das besagt, dass Parken nur auf den gekennzeichneten Flächen erlaubt ist.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass man, wenn überhaupt, nur ein mal rangieren muss, um in die Garage hinein oder heraus zu kommen, jedoch bin ich mir bei den 3m unsicher. Es sind circa 3 Meter Fahrbahn und dann kommt der Bordstein mit Rampe plus Gehweg und dann die Einfahrt welche nochmals 3-4 Meter sind und dann erst das Garagen Tor.
auf welchen Abstand beziehen sich diese 3m? Ausschließlich die Fahrbahn? Wäre nett wenn jemand hier wäre, der sich auskennt :)
PS: nicht falsch verstehen, ich parke dort nicht aus Spaß an der Sache, anderen auf den Geist zu gehen, aber wenn Nachbarn Besucher haben und alle dort parken dann kann es sein (wie gestern) dass eben alles vollgestellt ist und man erst nach 500m+ einen Parkplatz findet (wenn überhaupt) und wenn man dazu noch wie ich gestern schwere Pakete dabei hat, die sperrig sind ist das halt eher ungünstig :D
5 Antworten
Eure Parksituation ist sicherlich sehr angespannt. Nur finde ich es seltsam jemandem der seine Garage nutzen will zu raten doch 1 oder 2x zu rangieren um sie zu nutzen.
Eine Garage sollte uneingeschränkt befahrbar sein!
Ich bin auch betroffen von lieben Nachbarn oder deren Gäste die einfach quer vor unserer Garage Parken dann noch halb auf dem Bürgersteig. Ohne 3 - 4 mal rangieren geht da gar nix. Kein SUV sondern ein Kleinwagen. Ich mag gar nicht daran denken sollte mal ein Notfall eintreten und man muss ewig rangieren bis man aus der Garage kommt. Alles von beiden Seiten betrachten. Viel Erfolg bei der nächsten Parkplatz suche!
...Deiner Beschreibung nach war offensichtlich genug Platz vorhanden. Aber mit den gekennzeichneten Flächen wäre ich auch ohne Extra-Schild vorsichtig: Könnte sein, dass diese Kennzeichnungen ausreichend sind, um ein Parken außerhalb rechtswidrig zu machen. Denn irgendeinen Sinn haben diese Flächen ja! Ob "Dein" Zettel jetzt also wegen des Parkens gegenüber der Einfahrt oder wegen des Parkens außerhalb der gekennzeichneten Flächen hinter dem Scheibenwischer klemmte, bleibt also unklar. Sicher gibt es diese Spezis, den es zu anstrengend ist, notfalls noch mal etwas zurückzusetzen oder die mit ihrem SUV ohnehin nicht klarkommen und denen alle Straßen zu schmal sind...gut möglich, dass es so jemand war.
Im öffentlichen Verkehrsraum handelt es sich bei einer Parkplatzmarkierung um ein Verkehrszeichen gem. § 39 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Entsprechend ist dort ein Einhalten der Parkplatzlinien beim Abstellen des Fahrzeuges zum Zwecke des Parkens bindend.
Also sagen wir es mal so, wenn man ein Auge für sein Auto hat kommt man locker ohne rangieren in die Einfahrt. Auch bei etwas größeren Autos. Bin ich mir ziemlich sicher.
Auf dem Zettel stand beides, quasi: Parken Sie in Zukunft auf den von der Stadt ausgezeichneten Flächen, sie behindern die Zufahrt zu unserer Garage.
Ich meine ich kann verstehen wieso diese Flächen dort sind, das sind halt eben die günstigsten Parkgelegenheiten um niemanden zu stören.
Im Internet findet man ja folgendes:
" Wer sein Fahrzeug außerhalb dieser Flächen abstellt, braucht dennoch keine Angst vor einem Bußgeld zu haben. Denn das Parken jenseits der weißen Linien ist nur dann verboten, wenn ein Zusatzschild dies eindeutig regelt oder es sich um eine verkehrsberuhigte Zone handelt. Liegen diese Einschränkungen nicht vor, dürfen Autofahrer parken, wo sie wollen – vorausgesetzt sie behindern niemanden." - von dem her bin ich mir eigentlich relativ sicher, dass ich dort parken darf. Das einzige was mich irritiert, sind die ~3m
Sollen sie das Ordnungsamt rufen. Die werden dann sagen, ob ok oder nicht
Ja gut ich habe natürlich keine Lust ewige Laufwege zu haben, jedoch auch nicht auf Bußgeld falls es soweit kommen sollte :D
Wenn es Markierungen gibt, dann haben die Gültigkeit.
Kurz vor der Tür parken, ausladen und dann das Auto weiter weg parken.
Im öffentlichen Verkehrsraum handelt es sich bei einer Parkplatzmarkierung um ein Verkehrszeichen gem. § 39 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Entsprechend ist dort ein Einhalten der Parkplatzlinien beim Abstellen des Fahrzeuges zum Zwecke des Parkens bindend.
und woher haben Sie diese Information, wenn ich fragen darf? Im § 39 der Straßenverkehrsordnung geht es um Verkehrszeichen und nicht um Parkflächen.
Ihr Zitat, dass übrigens von einem Shop handelt und sonst nirgends zu finden ist, ist keine verlässliche Quelle, nur zu Ihrer Information.
Wenn es sich um eine verkehrsberuhigte Zone handelt ist das Parken nur in den dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt.
Haben sie nicht. Nur wenn es gekennzeichnet ist, dass man ausschließlich dort parken darf und in verkehrsberuhigten Zonen. Ist es beides nicht.