Verkehrsrecht , unfall Aussage verweigern?
Moin, wenn man beschuldigt wird, ein kfz gefahren zu sein, welches einen "poller" , der Baustellengrenzung mitgenommen hat, daraufhin stehengelassen wurde. (Ohne personenschaden) lediglich der Halter (Beifahrer) wurde aufgegabelt, einige 100 meter vom kfz entfernt...
Kann man seine Aussage verweigern?
Und wer ist dann schuld? Halter oder beschuldigter? Oder niemand?
2 Antworten
Wer sich selbst mit seiner Aussage einer strafbaren Handlung belasten würde, muß dazu gar nichts sagen. Und meist ist das auch besser so. Denn meist verschlimmert eine Aussage die Situation noch.
ja,kann man. Beide haben Schuld. Was bedeutet aufgebabelt?
Warum nicht? Ihr habt zusammen einen Poller geklaut, wenn ich das richtig verstehe. WEnn 5 Bnkräuber in eine Bank einbrechen sind ja auch alle SChuld. Wenn einer einen anderen erschießt und ein zweiter ihn festhält ist der eine des Mordes schuldig und der zweite Beihilfe zum Mord
Neee, dann habe ich es zu umgangssprachlich geschrieben... das kfz ist mit dem poller kollidiert
Wenn ein Schaden am Ato entsteht, kommt es auf die Versicherung an, ob sie den Schaden übernimmt oder nicht, das ist von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich
Klauen und Mord sind vorsätzliche Delikte, die definitiv betrafen sind!!
Sachbeschädigung eines Kfz muss doch der Halter einfordern, oder ? Und der Poller der Baustelle sollte der Stadt ersetzt werden, denke ich, als Laie.
es kommt auf die Kf-Versicherung an, ja. Manche Versicherungen zahlen die Kostten, wenn mit dem Auto ein Fremder fuhr, andere nicht, dann muss der Halter privat zahlen
Der Schaden wurde, meines Wissens nach, aufgrund des nicht geklärten Sachverhaltes vom Halter selber getragen.
Aber wenn der Halter den mutmasslichen Fahrer namentlich bekannt gibt, dieser sich nicht äußert, weil er sich möglicherweise selber in irgendeiner Art und Weise belasten könnte, wie sieht es dann aus?
Muss denn die Versicherung zahlen, wenn im Vertrag kein spezieller Fahrer festgelegt ist und der vom halter beschuldigte die Aussage verweigert
ich kenne deine versicherung nicht, in jeder Versicherung sind Fahrer angegeben
sollte der Halter alkoholisiert sein, darf es , meines Wissens nach, einmalig jemandem, der in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, überlassen werden
Absoluter Blödsinn! Die Versicherung muß zunächst immer bezahlen! Regressforderungen sind aber möglich!
Einige 100 Meter vom kfz entfernt von der Polizei "aufgegabelt "
Es können ja nicht 2 gleichzeitig Schuldig sein, für die selbe "Sache"