Verkäufer bei ebay melden wegen Versandkosten ?
Wie kann ich einen Verkäufer melden? Derjenige kauft Mengen an Zeitschriften, die er dann für mehr als das Doppelte verkauft (Preis der Zeitschrift regulär 4 Euro, sein Angebot 12 euro) ist das nicht schön gewerbliches handeln?
Zudem habe ich die Befürchtung, dass der Verkäufer durch die Versandkosten noch zusätzlich Geld machen will, da die ja nicht von ebay berücksichtigt werden. Er schreibt, eine Zeitschrift wird als Einschreiben verschickt. Seine Versandkosten betragen 8,99 €. Nachdem ich ihm geschrieben habe, dass ein Großbrief + Einschreiben ca. 3,75 € kostet. Nun schickt er mir einen Preisvorschlag : statt 12,99 Euro für den Artikel 8,75 € + 8,99 € Versand. Er schreibt dazu, dass er die Versandkosten nicht bearbeiten kann. Ist das alles so in Ordnung?
7 Antworten
Du musst ja dort nicht kaufen. Dann gehe nächstens in Zeitschriftengeschäft oder an den Kiosk, wenn das Zeug erschienen ist und kaufe zeitnah.
Die Versandkosten sind zu erklären.
Der Verkäufer akzeptiert Paypal-Zahlung und da muss der Versand nachverfolgbar erfolgen.
Dein Kommentar:
Ich habe den Preisvorschlag noch nicht akzeptiert, das Problem bei den Zeitungen ist, dass sie in vielen Gegenden ausverkauft sind und deswegen verlangen viele die Wucherpreise.
Das wird durch Angebot und Nachfrage geregelt. Wem der Kram so viel Wert ist, muss halt dann kaufen.
Anders sieht es mit dem Gewerbe aus. Da der Verkäufer eindeutig gewerblich mit seinem einseitigen Angebot handelt, müsste er auch über ebay gewerblich verkaufen. Hier ist jedoch die Frage: Handelt er wirklich gewerblich? Das ebay-Konto am 04. November 2019 angemeldet. Bis jetzt, 10 Monate später, hat der Verkäufer erst 48 Bewertungen als Verkäufer. Ob da von gewerblichem Verkauf oder eher von einer Sammlungsauflösung gesprochen werden kann, kann und will ich nicht entscheiden.
Das sieht man doch an meinem Namen. Und ich habe mir damals mit 14 keine sinnlosen Verbote geben lassen.
Es obliegt nicht Dir, die Erziehung von Eltern gut oder schlecht zu finden. Wärest Du mein Kind gewesen, hätte ich Dich zu Respekt vor Menschen erzogen und damit wären meine Ge- und Verbote durchaus diskutierfähig aber auch einsehbar gewesen.
Deine Einmischung in die Erziehung durch Eltern an Hand Deines Beispiels, ist nicht nachvollziehbar.
Das ist doch jetzt egal, das Kind wird es so oder so irgendwann einfach installieren. Trotzdem danke für deine hilfreiche Antwort zu meiner Frage.
Und fällt auf und ist sein Handy los.
In meiner Familie, nicht von mir, wird Whattsapp genutzt. Ich sehe es ein, da die Eltern berufstätig sind, und in der letzten Zeit die Grosseltern nicht einspringen konnten. Allerdings wurde das "Zeug" auch jetzt für den Schulunterricht sinnvoll genutzt. Und das sind in meinen Augen die einzigen Berechtigungen. Die Eltern konnten sich beide nicht komplett vom Dienst freistellen lassen während der Corona-Schulzeiten.
Früher hat man SMS geschrieben, heute schreibt man über WhatsApp mit Freunden. Sehe das Problem nicht.
Du siehst kein Problem? Ist dir überhaupt klar, dass mit WhatsApp die privatesten Infos bis nach Amerika weitergereicht werden?
Ja und? TikTok, Facebook und Google. Deiner Logik nach dürftest du auch Google nicht benutzen. Und die Chats sind verschlüsselt, darauf kann keiner zugreifen. Würde mir mal eher Gedanken über andere Anbieter machen.
Okay, Dankeschön. Aber selbst eine Paketsendung kostet nicht 9 Euro. Die Versandkosten sind auch mit Paypal zu übertrieben.
Beides ist nicht in Ordnung. Auch nicht für ebay. Wobei man nicht nur das Porto sehen darf, man muss das Zeug ja auch verpacken und zur Post bringen. Ab wann die Geschichte gewerblich wird, ist immer so eine Sache. Wenn er regelmäßig ankauft, um die Dinger wieder zu verkaufen, dann ist das ganz klar ein gewerbliches Handeln. Kannst Du sowohl bei ebay als auch beim Finanz- oder beim Gewerbeamt melden.
Ob er sein "Gewerbe" nicht angemeldet hat, kannst du nicht prüfen.
Außerdem bist du nicht verpflichtet die Zeitungen zu kaufen. Warum akzeptierst du denn den Preis, wenn du sie sonst für die Hälfte bekommst. Da musst du doch seinen Aufschlag nicht hinnehmen.
Er ist als privater Anbieter angemeldet.
Ich habe den Preisvorschlag noch nicht akzeptiert, das Problem bei den Zeitungen ist, dass sie in vielen Gegenden ausverkauft sind und deswegen verlangen viele die Wucherpreise.
Du kannst die Zeitungen doch direkt beim Verlag bestellen. Da kannst du die Ausgabe immer noch bekommen.
das Problem bei den Zeitungen ist, dass sie in vielen Gegenden ausverkauft sind und deswegen verlangen viele die Wucherpreise.
Erst einmal: Das sind Zeitschriften und keine Zeitungen!
Dann abonniert man das Zeug beim Zeitschriftenhändler seines Vertrauens und kann sie jedes Mal nach Erscheinen dort bezahlen und abholen.
Leider nicht, die war sofort vergriffen :(
Das geht leider bei der Zeitschrift nicht :(
Biete dem Zewitschriftenverkäufer / dem Zeitschriftengeschäft / dem Kiosk an, dass Du Vorkasse zahlst.
Ach so meinst du das. Ja, das wäre eine Möglichkeit, Dankeschön.
klar kann man Zeitschriften auch direkt beim Verlag bestellen. Mache ich auch schon mal, wenn ich eine Zeitung unbedingt haben möchte.
Vorkasse zahlst du bei ebay doch sowieso. Was soll das am Preis ändern?
Vorkassebeim Händler. Dann ist der Käufer auch nicht auf die Preise ausverkaufter Exemplare bei ebay oder anderen Verkaufsplatformen angewiesen.
Du und ich wir wissen: Es gibt noch ganz normale Geschäfte!
Nein, die Zeitung ist sofort vergriffen und kann auch nicht online bestellt werden
Guten Morgen Lena111095,
ja, dieser Privatverkäufer handelt gewerblich; verkauft in Massen Neuware, das müsste man eher melden!
eBay interessiert sich dafür aber nicht, je mehr er verkauft, umsomehr Provision erhalten sie.
Seine Versandkosten sind klar überhöht; er verdient sich damit seine Verkäuferprovision und macht noch einen kleinen Gewinn.
Klar kann man Versandkosten bearbeiten; selbst wenn eine Auktion aktiv ist.
Kauf einen günstigen Artikel von ihm, dann hast seine Adresse und kannst es dem Finanzamt melden, das ist eine höhere Strafe als eine eBay Meldung.
Die Gebührenumgehung über überhöhte Versandkosten kannst melden. https://www.ebay.de/help/default/default/grundsatz-zur-umgehung-der-ebaygebhren?id=4354
Seine Gewerblichkeit müsstest woanders melden außer du bist selbst gewerblich, dann kannst ihn (wettbewerbsrechtlich) abmahnen. Privatpersonen können keine anderen abmahnen. Und ob sich das Finanzamt wegen der paar Zeitungen interessiert möcht ich bezweifeln. Einfacher du findest n gewerblichen Konkurrent und steckt dem das.
Ansonsten verstehe ich nicht, warum Du Dich über diesen ebay-Verkäufer aufregst. Ach ja, es geht um Dich.
Dein GF-Konto wurde gestern von Dir angemeldet. Dies ist Deine zweite Frage hier. Diese passt jedoch nicht mit Deiner bisher einzigen Antwort zusammen, in der Du einem Kind empfiehlst, entgegen den Wunsch der Eltern Whatsapp heimlich zu installieren. Was bist Du denn für ein Mensch?
Wie alt bist Du?