Verfolgungsjagd Strafe „umgehen“?

3 Antworten

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Die Täterschaft muss dir nachgewiesen werden. Du bist nicht verpflichtet, der Polizei zu sagen, wer mit dem Auto gefahren ist. Du musst dir auch nicht irgendwas ausdenken. Sondern einfach nur die Klappe halten. Wirst du als Beschuldigter befragt, musst du sowieso nicht aussagen und wirst du als Zeuge befragt, kannst du aus verschiedenen Gründen auch ein Zeugnisverweigerungsrecht haben. Zum Beispiel, weil du dich nicht selbst belasten musst (weil du selbst gefahren bist), oder auch wenn du das Fahrzeug an deine Mutti verliehen hast. Merke: Nicht schwindeln, Klappe halten.

Bei solchen Verfolgungsjagden wird immer eine Halterabfrage gemacht und wenn man sich erfolgreich absetzen kann (weil die Polizei sich zum Beispiel zurückzieht, um die Situation zu deeskalieren), wartet dann häufig an der Adresse des Halters schon eine Streife. Und wenn die dich aussteigen sieht - bingo. Wirst du auf dem Weg geblitzt - bingo. Sehen deine Nachbarn, wie du mit quietschenden Reifen vor deinem Haus bremst und raushechtest - bingo.

Schaffst du es wirklich, unerkannt zu bleiben, hast du eine gute Chance, dass man dir die Tat nicht nachweisen kann. Wegen der nicht unerheblichen Konsequenzen und weil das Risiko erwischt zu werden verdammt hoch ist, kann ich aber nicht empfehlen, das auszuprobieren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufsmäßiger Jurist

Fragestellen11 
Beitragsersteller
 05.07.2024, 10:34

Vielen Dank für die ausführliche Antwort 👑

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Also ich habe irgendwo mal läuten hören, daß die Behörden sich in solch einem Fall (also, wenn sie den Fahrzeugführer nicht ermitteln können) an den Fahrzeughalter wenden, denn der ist ja auch verantwortlich dafür, wem er sein Auto gibt!


Fragestellen11 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 12:35

Würde ich dann bei Unwissenheit troztdem die Strafe erhalten?

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Waldi2007  04.07.2024, 12:36
@Fragestellen11

Wie gesagt: Du als Fahrzeughalter MUSST wissen, wen Du Deine "Schüssel" fahren läßt!

Sorry, aber Unwissenheit wird man Dir in diesem Fall wohl eher nicht abkaufen!

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Eckengucker  04.07.2024, 14:22
@Fragestellen11

Weist du was wirklich wirklich unangenehm ist an so einer Sache?

Dass du das nächste Mal, wenn du in dein Auto sitzt nicht weißt, wer jetzt hinter dir fährt und dich beobachtet...

Aber mal ohne Ironie. In diesen Fällen ist für den Halter des Fahrzeugs ein netter Brief des Ordnungsamtes wahrscheinlich, der diesen dazu verpflichtet ein Fahrtenbuch zu führen, unter Androhung einer gepfefferten Ordnungswidrigkeit.

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Wikifreak  05.07.2024, 10:45
@Waldi2007

Dieser Irrglauben, dass der Halter für Straftaten und Ordnungswidrigkeiten des Fahrers haftet, scheint auch bei einigen Richtern verbreitet zu sein. Ist aber halt ein Irrglauben. Das Maximum was dem Halter droht, wenn er die Identität des Fahrers nicht preis gibt, ist eine Fahrtenbuchauflage.

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wäre es dann möglich später zu sagen, dass man selbst nicht gefahren ist

Die Lüge ist möglich, solange du nicht stumm bist. Ob sie dir geglaubt wird, ist eine andere Frage. Du müsstest angeben, wer gefahren ist. Das verweigern darfst du nur bei nahen Angehörigen.

Dass du das vergessen haben willst, ist zwar auch wenig glaubhaft, könnte aber funktionieren.

Ergebnis wäre ein Fahrtenbuch, und glaub mir, das willst du nicht.


Wikifreak  05.07.2024, 10:48

Hätte ich die Wahl zwischen einer Verurteilung wegen diverser Straßenverkehrsdelikte, die ich im Zuge meiner Flucht begangen habe auf der einen Seite und einer Fahrtenbuchauflage für ein, zwei Jährchen Fahrtenbuchauflage auf der anderen Seite ... würde mir die Entscheidung nicht schwer fallen ;-)

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