450€ Job überstunden Auszahlung?
Ich habe einen 450 € Job, in dem ich innerhalb der letzten 2 Monate ca. 1400€ allein an überstunden gesammelt habe. Somit habe ich diesen Monat eigentlich in Vollzeit gearbeitet. Die Firma schließt keine Vollzeit oder Teilzeitverträge ab. Nun soll ich die nächsten Monate aussetzen und die überstunden trotzdem ausgezahlt bekommen, in 450€ Zahlungen. Was wäre wenn ich den Job kündigen würde? Müsste mir mein Arbeitgeber dann den vollen Betrag aufeinmal auszahlen oder können Sie mir das Geld auch wieder nur in 450€ Schritten auszahlen ?
5 Antworten
Du hast aus einem Arbeitsverhältnis grundsätzlich einen Anspruch auf die Auszahlung deines Bruttolohns. Wenn du also kündigst, stehen di die 1400 Euro in einer Summe zu, wären dann aber aufgrund der Zahlungshöhe steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Ich würde an deiner Stelle also auf den Deal eingehen und erst bei Weiterbezahlung deines Lohns ein paar Monate aussetzen. Kündigen kannst du diesen (Neben-)Job auch erst zum Ende dieser Zeit. Damit ist wahrscheinlich euch beiden geholfen: der Firma und dir.
Ja, da du Anspruch auf das Geld hast, würdest du es bekommen. Allerding geht dann was davon ab, weil du nicht mehr als 450€ im Monat steuerfrei verdienen darfst.
Falls dies gelegentlich und nicht vorhersehbar erfolgte, gibt es laut der minijob-zentrale.de folgende Regelung:
Was passiert, wenn Ihr Minijobber die Verdienstgrenze überschreitetZahlen Sie Ihrem Minijobber einen Jahresverdienst bis 5.400 Euro, darf sein Verdienst in einzelnen Monaten auch mehr als 450 Euro betragen. Übersteigt der Jahresverdienst 5.400 Euro, weil sich der Verdienst Ihres Minijobbers in einzelnen Monaten auf mehr als 450 Euro erhöht, kommt es darauf an, ob dies regelmäßig und vorhersehbar oder gelegentlich und nicht vorhersehbar erfolgt.
Passiert das gelegentlich und nicht vorhersehbar, das heißt bis zu drei Mal in einem Zwölf-Monats-Zeitraum, bleibt die Tätigkeit ein Minijob. In solchen Ausnahmefällen darf der Jahresverdienst auch weit mehr als 5.400 Euro betragen.
Verdient Ihr Minijobber dagegen regelmäßig über 450 Euro im Monat, ist die Beschäftigung kein Minijob mehr, sondern sozialversicherungspflichtig. Dies gilt ab dem Tag, an dem Sie erkennen können, dass Ihr Minijobber aufgrund des vorhersehbaren höheren Verdienstes mehr als 5.400 Euro im Jahr verdienen wird.
Näheres in dem Link hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/01_Entgeltgrenze/node.html
Gruß siola55
Richtig ... daran hab' ich nicht mehr gedacht!
Trotzdem ist das Vorgehen in der aktuellen Frage kaum im Sinne der Regelungen des Minijobs!
Allerdings ist mit "Jahresende" nicht das Ende des Kalenderjahres gemeint, sondern das Ende eines 12-Monate-Zeitraums des Beschäftigungsverhältnisses.
Nachtrag:
Kein Minijob wenn Arbeitszeit erheblich schwankt
Beschäftigen Sie Ihren Arbeitnehmer nur wenige Monate im Jahr in Vollzeit, das restliche Jahr aber so stark reduziert, so dass seine Gesamtstundenanzahl umgerechnet einem Jahresverdienst von maximal 5.400-Euro-Grenze entspricht, handelt es sich um eine erhebliche Schwankung. Damit hat Ihr Arbeitnehmer insgesamt keinen Minijob.
Im Fragefall dürfte aber mit Sicherheit die Minijob-Eigenschaft nicht mehr gegeben sein!
Wie DerHans richtig sagt: "Das ist missbräuchliche Anwendung des 450 € Jobs. Da werden Abgaben hinterzogen."
Das würde dann auch in 450 €-Schritten ausgezahlt werden.
dann wuerdest du es auch in 450er Stueckungen ausgezahlt bekommen
Problematik: Plusstunden können nicht bis Jahresende abgebaut werden und die 5.400 €-Grenze würde überschritten
Arbeitet ein Minijobber innerhalb der Jahresfrist mehr Stunden, als er mit dem ArbG für einen Verdienst von 5.400 Euro vereinbart hat, baut er damit ein Zeitguthaben auf.
Kommt er mit diesem Guthaben über den zulässigen Verdienst von 5.400 Euro, beendet das den Minijob ab dem Zeitpunkt, ab dem der Arbeitgeber absehen kann, daß der Minijobber die vereinbarte Stundenzahl überschreitet.
Auf den Zeitpunkt der Bezahlung der Überstunden kommt es nicht an.
Abgesehen davon kann man mehr als 450 € im Monat haben, wenn man in anderen Monaten weniger hat - das dürfen aber nur recht geringfügige Überschreitungen sein - hier handelt es sich aber um fast 4 Monatsverdienste - daher schon deshalb kein Minjob mehr