Verdiene zu viel Geld?
Hallo zusammen,
momentan arbeite ich in einem Altenheim und verdiene teilweise weit über der 520 Euro Grenze. Ich habe mir sagen lassen, dass es sein kann, dass ich das Geld am Ende des Jahres versteuern muss. Stimmt das?
Ich habe mir eig. sogar überlegt mit den Stunden hochzugehen. Also anstatt 34 Stunden im Monat eher auf 40-50 Stunden. Dann wäre das aber kein Minijob mehr, richtig? Darf ich das als Schülerin? Ich muss dazu sagen, dass ich 18 Jahre alt bin und Abitur mache. Von der Schulpflicht sollte ich also entbunden sein.
LG
2 Antworten
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Im Minijob darf man bis zu 2 mal im Jahr einen Monat mehr als 538€ verdiene, sofern das duch unvorhersehbare Umstände nötig geworden ist. Also wenn du einspringst. Die Jahresgrenze von 6.456€ gilt dabei weiterhin. (Hierzu hab ich aber auch schon von speziellen Regelugnen bei einzelnene Unternehmen gehört.)
Kommst du da drüber geht es erstmal um die Sozialversicherungen, zu dene du dann Beiträge zahlen musst. Steuern fallen erst an, wenn du über den Steuerfreibetrag ca. 11k irgendwas überschreitest.
Aber bei der Arbeit im Altenheim könnte der Steuerfreibetrag nach §3 Nr. 26 EStG greifen, das wäre zusätzlich 3000€/Jahr die du noch dazu verdienen kannst ohne Steuern oder Sozialversicherungen! Davon kannst du dann immer soviel inanspruch nehmen, dass du im Monat nicht über die Minijobgrenze kommst. Das müsste die Personalabteilugne aber eigentlich wissen und regeln.
Wenn du nur knapp über diese Grenzen kommst, lohnt sich das nicht, weil das mehr an Entgelt von den zusätzlichen Abgaben aufgefressen wird.
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wenn das schon im Dienstplan vorgesehen ist, wohl eher nein. Aber wie gesagt gibts da auch Sonderregelungen. Sprich am besten mit eurer Personalabheilung darüber. Die sollte dir eigentlich sagen könne, ob ihr da eine habt udn ob der §3 26 EStG greift.
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Wie funktioniert das mit dem Steuerfreibetrag? Hab davon noch nichts gehört
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Wenn deine Tätigkeit darauf passend ist, kann der Arbeitgeber dich auch (zu Teile) darüber bezahlen. Heist da steht dann in der Entgeltabrechung einmal GfB und einaml §3 26 EStG mit entsprechenden Stunden und Entgelt. Deine Stunden werden also einfach aufgeteilt.
Dan kannst mal schaun ob du denkst das könnte zutreffen https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html
sollte wie gesagt aber der/die Personaler wissen
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Hab in meiner Gehaltsmitteilung nachgesehen. Da steht nur was von Zulagen nach Paragraph 12(3) und 12(4). Und da steht noch: Steuerfr. Brutto (Summe), GFB-SV-Brutto, GFB-SV-AG-Anteile… Ich blicke da echt nicht durch :‘)
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da bin ich jetzt auch überfragt was das alles heist, aber der §3 26 ist zumindest nicht dabei. Auch hier, geh zum Personaler, der kann dir auch das erklären
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Alles klar. Mach ich. Danke dir trotzdem :)
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Ja, ja und ja.
Dann bekommst DU (Ja doch, Deine Eltern) aber evtl. kein Kindergeld mehr usw.... also musst Du das in der Gesamtheit betrachten !
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Das kommt auf einige Faktoren an. Ich behaupte mal es wäre ein Nachteil für Dich.
Bleibe beim Minijob und fertig.
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Nicht labern, bring mal Argumente. Ein paar Stunden mehr pro Monat bringen nichts wenn sie dadurch in die Steuer kommt oder das Kindergeld verliert.
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Anspruch auf Kindergeld haben grundsätzlöich die Erziehungsberechtigten und nicht das Kind selbst.
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soweit ich weiß, ist es egal wie viel man als Schüler oder erstes Student/Ausbildung verdient. Man bekommt immer Kindergeld
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stimmt, sogesehen ist "man bekommt immer Kindergeld" nicht ganz richtig. Der Fragensteller macht sich aber Gedanken um eine GfB und will vllt. auf 40-50 h/Monat erhöhen, ist also weit weg von 20h/Woche! Somit hat das hier keien Relevanz. Einzig eine Einkommensgrenze wäre evtl relevant gewesen, wenn es die denn gäbe.
Kurz zum oberen Abschnitt: Ich springe nicht oft ein. Meine Wohnbereichsleitung teilt mir einfach zu viele Stunden ein, mit der Begründung, dass ich noch in der Einarbeitung bin. Keine Ahnung, ob das unter: Unvorhersehbare Umstände fällt. Wahrscheinlich nicht, oder?