Steuer, wenn über 520€?
Hallo, ich habe einen Minijob, in dem ich 520€ verdiene. Nebenbei will mich eine alte Frau als ihre Pflegehilfe anmelden und sie sagte, dass ich es nicht versteuern muss, auch wenn ich in einem Job 520€ verdiene. Für die Pflegehilfe würde ich dann 125€ bekommen. Insgesamt wären das dann 675€, aber beim zweiten handelt es sich von einer Pflegehilfe und keinem richtigen Minijob.
Die frage ist, ob ich es wirklich darf, neben 520€ auch noch 125€ für die Pflegehilfe zu bekommen?
Danke im Voraus!
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Verofant/1622127467552_nmmslarge__38_0_206_206_2ac219cbfe68dfd3b1fbfac4da48b191.png?v=1622127468000)
Nein. So traurig es ist. Es geht nicht bzw. beide Jobs werden sozialversicherungspflichtig.
Die Geringfügigkeitsgrenze von 520 € wird durch Zusammenrechnung überschritten. Beide Beschäftigungen sind nicht geringfügig entlohnt und damit versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Nein. Mehr als 520 Euro geht nicht, sonst werden Steuer und Rentenversicherung fällig.