Steuer, wenn über 520€?

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Nein. So traurig es ist. Es geht nicht bzw. beide Jobs werden sozialversicherungspflichtig.

Die Geringfügigkeitsgrenze von 520 € wird durch Zusammenrechnung überschritten. Beide Beschäftigungen sind nicht geringfügig entlohnt und damit versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Nein. Mehr als 520 Euro geht nicht, sonst werden Steuer und Rentenversicherung fällig.