Vaterschaftsanerkennung illegaler Aufenthalt?

5 Antworten

Eine Abschiebung duerfte nach der Vaterschaftsanerkennung aeusserst unwahrscheinlich sein. Hier steht das Kindeswohl eindeutig im Vordergrund (auch wenn noch ungeboren) und als sorgepflichtiger Vater eines deutschen Kindes hat er sowieso einen Anspruch auf einen Aufenthaltstitel.

Oh, da wäre ich Vorsichtig. Ich denke (weiß es aber nicht), das er abgeschoben werden kann. Es gibt Vereine und/oder Anwälte die sich für Menschen einsetzten, die eigentlich abgeschoben werden sollten bzw. helfen eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Die würde ich Kontaktieren. Ansonsten würde ich versuchen das über einen Anwalt raus zu bekommen, bzw. Normalerweise kann man gegen den beschlusd Einspruch erheben.

Keine Abschiebung, wenn diese das Kindeswohl beeinträchtigen würde, so das Bundesverfassungsgericht.

Nun ist das Kind aber noch nicht da und deshalb kann der Aufenthalt geduldet oder Abschiebung verfügt werden.

Ermessensentscheidung der Auslanderbehorde.

Darf er bleiben, steht Ihr unter Beobachtung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

Der richtige Ansprechpartner für dich ist ein Rechtsanwalt.

Abgeschoben werden kann und wird er. Denn er hält sich illegal hier auf und ihr seid nicht verheiratet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung