Vaterschaftsanerkennung ändern lassen.
Ich habe jetzt, ein halbes Jahr nach der Geburt meines Sohnes festgestellt, dass dieser nicht von meinem ex ist. Der leibliche Vater meines Sohnes möchte nun die Vaterschaft anerkennen. Ich hatte schon vor dem Geburt meines Sohnes mich von meinem ex getrennt. Er hat die deutsche Staatangehörigkeit und mein Kind dadurch nun auch. Der leibliche Vater meines Sohnes kommt wie ich aus Brasilien.
Was können wir tun? Welche Folge würde diese Änderung auf mein Kind haben?
Über Antworten würde ich mich sehr freu.
6 Antworten
Hallo, francois8x. Dein Sohn ist nicht von deutschen Ex... sondern auf einmal vom Ex Brasilio. Sei bloß ehrlich und gib das bei der Behörde an - ansonsten gibt es massives Gezeter, könnte gemeint werden, dass du zugunsten deine Sohnes gelogen hast, denn damit hat er nicht die deutsche Staatsbürgerschaft! Deinem S. wird gar nix passieren, er nur angemurkst sein, dass er nun kein Deutschlönder werden kannkannst du aber angeschmiert werden, weil du eine Falschaussage tatest: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, lG.
Der leibliche Vater meines Sohnes möchte nun die Vaterschaft anerkennen.
Bevor Dein Freund die Vaterschaft anerkennen kann, muß zuerst die bestehende gesetzliche Vaterschaft aufgehoben sein. Da das Kind noch keine zwei Jahre alt ist, kann die Vaterschaft durch die Kindsmutter (Dich) angefochten werden. Mehr dazu, wer und wie lange die Vaterschaft anfechten kann, erklärt der Familienrechtsanwalt Roland Hoheisel-Gruler im Kuckucksvaterblog: https://kuckucksvater.wordpress.com/2013/12/08/wer-darf-einen-vaterschaftstest-verlangen/
Ich habe jetzt, ein halbes Jahr nach der Geburt meines Sohnes festgestellt, dass dieser nicht von meinem ex ist.
Klingt sehr nach einem Überrascht sein. Seltsam, denn schließlich mußt Du bei der Zeugung mit dem anderen Mann dabei gewesen sein. Weiß Dein Ex (mittlerweile) von seiner Nichtvaterschaft? Warum hast Du ihn überhaupt die Vaterschaft anerkennen lassen oder seit/wart Ihr verheiratet?
Dein Freund kann eine Vaterschaftsklage einreichen. Sprich doch bitte mit deinem Ex und klärt das?
Danke für deine Anwort. Mein Ex hat kein Problem damit. alles wurde schon geklärt.
es fehlen genauere Angaben, denn solltest Du eine Aufenthaltsverlängerung erhalten, weil Dein Kind einen deutschen Vater hat .., dass eine evtl. Abschiebung aufgrund Deiner /Eurer Falschangaben nicht stattgefunden hat... hätte das für Dich und den Deutschen negative Folgen..
Ich habe jetzt, ein halbes Jahr nach der Geburt meines Sohnes festgestellt, dass dieser nicht von meinem ex ist.
Wie genau hast Du das festgestellt ? Ist nicht ganz unwichtig diese Antwort.