Urteil gegen Björn Höcke ... gerechtfertigte Strafe?
Ich frage euch nach eurer Meinung, ob ihr das Urteil im Bezug auf das Vergehen gerechtfertigt findet, oder nicht.
Meiner Ansicht nach ist es genau richtig. Wie seht ihr es?
14 Stimmen
4 Antworten
Nein, absolut ungerechtfertigt. Das besagte zitat ist sowohl eines, welches vor als auch nach der ns zeit öfter vorkam und somit auch kein ns zitat. Sowohl die medien wie der spiegel als auch wichtige politiker wie unser toller, derzeitiger kanzler haben dieses zitat genutzt und niemand hat sich einen rattenarsch drum geschert. Warum auch? Wenn du ein wenig recherchierst, wirst du feststellen, dass das zitat im web unzählige male vorkam, sehr oft auch von öffentlichen personen geäußert.
Die ironie des ganzen ist auch noch, dass das verfahren in einem gerichtsgebäude stattfand mit der aufschrift "jedem das seine", ein zitat, welches auch auf dem eingangstor des ehemaligem KZ-buchenwalds stand und von joseph goebbels zitiert und pervertiert wurde. Es geht und ging hier niemandem jemals um das aussprechen gewisser zitate, sondern nur darum, höcke bzw der afd, wie so oft und ungerechtfertigt, eins reinzuwürgen.
Außerdem ist es auch völlig abwegig, dass höcke, wie behauptet, über den zusamenhang zur ns zeit wusste, sonst hätte eben besonders höcke, der sowieso schon einen sehr schlechten ruf hat und der sich absolut nichts erlauben darf, der, der wegen jedem furz angeprangert wird, dieses zitat niemals geäußert mit dem wissen, dass er wieder von allen seiten zerfleischt wird. Höcke weiß, dass er sich so eine äußerung niemals erlauben kann, daher macht es absolut keinen sinn, dass er davon gewusst haben soll.
Auch die geldstrafe von 13.000€ ist übertrieben hoch, vergleicht man mal geldstrafen gewisser anderer politiker wie edathy, der wegen der *****porno geschichte mit 5000€ davonkam.
Jeder, der hier mit "genau richtig" abgestimmt hat, hat sein recht auf eine diskussion zu diesem thema vertan.
Höcke spielt teilweise mit dem Feuer, weil er immer wieder mal Aussagen macht, die doppeldeutig verstanden werden können. Allerdings müsste es m.E. Beweise geben. Die Argumentation, dass er es als Geschichtslehrer hätte wissen müssen, finde ich, genügt alleine für sich nicht. Ich bin der Meinung, der Kontext, in welchem die Aussage gemacht wurde, spielt vielmehr eine Rolle. Der Spruch, für den Höcke verurteilt wurde, wurde früher nach Medieninformationen auch schon einmal in einer Werbekampagne verwendet, damals kam aber m.W. niemand auf die Idee, eine Anzeige zu erstatten. Ich denke deshalb schon, dass das Urteil gegen Höcke eine erhebliche politische Komponente hat.
Das Urteil ist gültig und so erfolgt. Daran gibt es keine Zweifel. Aber ob das Urteil richtig war, resp. dessen Begründung, ist eine strittige Frage. Die Frage ist: würde eine höhere Gerichtsinstanz anders argumentieren und vielleicht zu einem Freispruch kommen? In der Praxis kommt das gar nicht so selten vor. So wie es auch bei vielen anderen Gerichtsurteilen der Fall ist, z.B. wenn ein mehrfach verurteilter Gewaltstraftäter wieder freigelassen werden muss, weil formaljuristische Fehler während des Prozesses gemacht wurden - das versteht in der Bevölkerung dann kaum jemand, auch wenn es juristisch korrekt ist.
Da muss ich Dir recht geben und das ist auch ein sehr guter Punkt diesbezüglich! Danke für Deine Meinung!
Das urteil ist halt fraglich, weil, wie schon gesagt, dass zitat an und für sich vollkommen harmlos ist. Gründe wurden genannt. Das ganze theater ist total lächerlich. Und wieso sollte höcke abstreiten, dies gesagt zu haben? Er hat es gesagt, das weiß er und es ist, wie gesagt, vollkommen harmlos.
Ja richtig
Immernoch zu wenig.
Er soll wohl kastriert und anschließend vergast werden oder so
Wenn es nach mir ginge, sollte er zumindest sein passives Wahlrecht verlieren, ein Berufsverbot als Lehrer erhalten und seine Pensionsansprüche verlieren.
Aber inwiefern stellt das die Gültigkeit des Urteils in Frage? Ich kann Dich schon verstehen, auch wenn es möglicherweise aus dem Kontext gezogen wurde Deiner Ansicht nach ... Das Urteil bezieht sich auf den Ausdruck und nicht auf den Kontext. Höcke hat bereits von beginn an nicht bestritten das gesagt zu haben, was er gesagt hat und das hat das Gericht festgestellt. Das Gericht konnte ihm keinen Vorsatz nachweisen, da Höcke laut seiner unwiederlklegbaren Aussage offensichtlich nicht davon gewusst hat. Diese unwissenheit schützt ihn jedoch nicht vor dem Vergehen welches er begangen hat.
Ich verstehe Deine Position dennoch stückweise.