Urlaub vom Kind bezahlen?
Hallo alle miteinander,
mein Partner und ich, meine Schwester und ihr Partner & deren zwei Kinder möchten zusammen in den Urlaub. Mein Partner und ich haben die Meinung, das wir alles, was ansteht (Lebensmittel, Unterkunft, Strom/Wasser) durch 5 geteilt wird, da das eine Kind schon 12 ist und für uns als „volle Person“ mit angesehen wird. Das andere Kind ist 2 Jahre und deswegen nicht relevant, weil das kleine Kind ja nicht viel verbraucht. Die andere Partei sieht das aber als unfair an und sieht es nur im Punkto Lebensmittel und Strom/Wasser ein durch 5 zu teilen. Die Unterkunft an sich wollen sie aber nur durch 4 teilen, weil es ja noch ein Kind ist. Wir finden dies aber unfair, da wir das Kind in dem Sinne mitbezahlen und ich finde, das die Eltern diesen Part mit übernehmen sollten. Wir sind jetzt auch keine Menschen, die auf den Cent genau gucken wer was bezahlt, wir sind ja schließlich auch Familie aber da dies eine 3 stellige Summe wären, die wir extra für das Kind mit bezahlen müssten, finden wir das schon Klärungsbedürftig. Wie findet ihr das?
5 Antworten
Wir haben so was auch schon gemacht, in der Familie. Da herrschte immer die Ansicht, dass man die Kosten auf die verdienenden Personen aufteilt. Kinder werden also von allen mit getragen.
Aber die Ansichten dazu sind verschieden, das muß jede Familie für sich ausmachen.
Euer Urlaub, eure Regeln.
Nach der logik müsste man Wasser, Strom usw. dann aber durch 6 teilen, dann da verbraucht das 2 jährige Kind auch.
Ich hätte jetzt spontan durch 5 gesagt, weil einfach zwei Kinder gut als eine erwachsene Person zählen. Wobei ich mehr verdiene als meine Schwester, daher würde ich ggf. dann doch eher durch 4 teilen und ihnen so was gutes tun. Also ich hätte vermutlich 5 vorgeschlagen, wäre mit 4 aber ebenso fein.
Letztlich müsst ihr wissen, ob ihr deren Kinder mit bezuschussen wollt oder nicht. Wenn nicht, ist die Konsequenz schlimmstenfalls, dass es keinen gemeinsamen Urlaub gibt, weil die anderen sauer sind oder das zukünftig zwischen euch steht. Ebenso aber auch, wenn du einknickst obwohl du das gar nicht willst und dann weiterhin sauer auf sie bist.
Du musst also für dich entscheiden, was für dich finanziell und zum Wohle das Familienfriedens das ganze Wert ist.
Man kann ja auch z.B. 4,5 machen und damit einen Kompromiss zwischen eure n Vorschlägen, dass sie für die 2 Kinder etwas mehr zahlen, aber eben auch nicht voll.
Ich finde den Urlaub bereits im Vorfeld gescheitert und würde ihn nicht antreten.
Kinder unter 6 Jahren - sind oft noch frei, da vermutlich auch noch im Beistellbett.
Das 12 jährige Kind - kommt auf die Wohnungsgröße an - wenn ihr bewusst nach Wohnungen mit drei Schlafzimmer und fünf Betten gesucht habt - war das doch im Vorfeld abgeklärt. Dann ja- würde ich auch zu einer Aufteilung mit 2/5 zu 3/5 tendieren.
Die Frage hätte ich allerdings vor Buchung geklärt. Ihr hättet ja auch eine eigene Wohnung in einem Haus buchen können.
Nicht zuletzt würde ich unter den Geschwistern auch noch die jeweilige Einkommenssituation betrachten. Meine Neffen lade ich grundsätzlich zum Urlaub ein - weil meine Schwester sich sonst keinen Urlaub leisten könnte.
Wenn die Schwester dann der 2:3 Lösung nicht zustimmt - kann man entweder weitersuchen, ob sich günstigere Unterkünfte finden lassen oder das gemeinsame Projekt canceln.
Würde ich aber rein unter den Geschwistern klären.
Die Familie Deiner Schwester besteht aus 4 Personen, demzufolge ist Eurer Ansinnen, dass diese 3/5 der Kosten der Unterkunft übernimmt absolut berechtigt. Ich schätze mal, dass auch die Kosten seitens der Vermietung auf 5 Personen ausgelegt ist.
Die Regelung, dass man zwei Kinder wie einen Erwachsenen zählt, finde ich fair.
Den Urlaub haben wir noch nicht gebucht, deswegen hab ich das Thema so schnell wie möglich vor der Buchung angeschnitten…und ja das Kind hätte dann auch ein eigenes Zimmer