Urlaub schon gebucht, Chef verhängt plötzlich Urlaubssperre- und jetzt?

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Einen bereits genehmigten Urlaub kann der Arbeitgeber nur aus (im Streitfall zu beweisenden) wichtigen betrieblichen Gründen verweigern. Und selbst dann hat er die dadurch entstandenen Kosten der Arbeitnehmer zu erstatten!

Es geht hier nicht nur um ob er es darf. Natürlich darf er das wenn ein triftiger Grund vorliegt und wenn er die Stornokosten bezahlt. Das ist die eine Seite. Heutzutage ist es aber so das dir Chefs auf Grund der hohen Arbeitslosigkeit auch dann die Oberhand haben wenn sie die Regeln nicht einhalten. Es muß jeder für sich selbst entscheiden wie wichtig der Urlaub für ihm ist und ob er will bzw. es sich leisten kann seinen Job zu verlieren. Es ist halt eine schlimme Zeit.

Ist der Urlaub einmal genehmigt, ist ein einseitiger Widerruf nicht mehr möglich, schon gar nicht, wenn der Urlaub bereits angetreten wurde. Der Arbeitgeber ist in so einem Fall auf den guten Willen des Arbeitnehmers angewiesen.

Die in diesem Zusammenhang vielzitierte »Treuepflicht« des Arbeitnehmers greift nur in wirklich unvorhersehbaren, echten Notfällen, die die Anwesenheit des Mitarbeiters zwingend erforderlich machen. In so einem Fall muss der Betrieb dem Arbeitnehmer jedoch seine Reise- bzw. Stornokosten erstatten.

Unbedingt mit dem Vorgesetzten sprechen. Die Sperre gilt sicher nur für Arbeitnehmer, deren Urlaub noch nicht genehmigt ist bzw. die noch keine Reise gebucht haben. Wenn der Urlaub genehmigt ist, kann er sicher auch genommen werden. Ansonsten muss der Arbeitgeber die Kosten tragen.

genehmigter urlaub kann nur in absoluten ausnahmefaellen verweigert werden.... in diesm fall zahlt euer chef.... gewerkschaft, bzw. betriebsrat ansprechen !