Vor Urlaub krank?

6 Antworten

Manche Menschen (Arbeitnehmer und auch Arbeitgeber) scheinen tatsaechlich zu glauben, dass zwischen dem letzten Krankheitstag und dem ersten Urlaubstag mindestens ein Arbeitstag liegen muesse. Keine Ahnung, woher dieser Irrglaube kommt, aber man hoert es immer wieder mal. Tatsache ist aber, dass es eine solche gesetzliche Regelung natuerlich nicht gibt.

Stimmt das?

Nein, das stimmt nicht! Für diese Aussage gibt es keine rechtliche Grundlage, das ist eher "Wunschdenken" Deines Chefs.

Einmal genehmigter Urlaub ist für beide Seiten verpflichtend. Ob ein AN vorher krank war oder nicht, spielt keine Rolle.

Urlaub darf der AG nur in absoluten Notfällen einseitig streichen (z.B. Erdbeben, Überschwemmung, drohender Verlust von Arbeitsplätzen wenn der AN nicht anwesend ist......). Deine Krankheit gehört bestimmt nicht zu diesen Notfällen.

Hier mal was zum nachlesen (auch für Deinen Chef):

Urlaub streichen: Wann ist das zulässig? - Arbeitsrecht 2024

Das stimmt nicht. Im Gegenteil: Solltest du während der Urlaubszeit noch krankgeschrieben sein, so sind dir die Urlaubstage gutzuschreiben und du kannst diese zu einem anderen Zeitpunkt nehmen.

Stimmt das?

Kurz und knapp: Nein

Dein Urlaubsanspruch bleibt selbstverständlich unangetastet, wenn er bereits genehmigt wurde. Solltest du während deines Urlaubes krank werden und eine AU einreichen werden diese Tage dann auch auf deinem "Urlaubskonto" wieder gutgeschrieben.

Wie die anderen es schon gesagt haben, Nein das stimmt nicht.