Zeitarbeitsfirma verweigert mir den Urlaub wegen Urlaubssperre?

3 Antworten

Materialmangel beim Kunden ist aber eigentlich kein Urlaub. Dafür haben der Entleihbetrieb bzw. auch die Zeitarbeitsfa. das Betriebsrisiko nach § 615 BGB.

Die Urlaubstage würde ich mir zurückholen mit Hinweis auf den o. g. §.

Dann wirst Du wohl ein halbes Jahr Probezeit haben, danach sollten auch Zeitarbeiter einen Anspruch auf 2 zusammenhängende Wochen Urlaub haben, und zwar ohne Anrufe des Personaldisponenten, was mir schon im Urlaub passiert ist.

Wenn der Entleihbetrieb dem Urlaub zugestimmt hat, ist das doch gut, dann würde ich das beim Personaldisponenten ansprechen.

Natürlich will die Leihfa. viel Geld verdienen, hat der Entleihbetrieb dann Werksferien etc, muß Dich die Leihfa. auch anderweitig unterbringen oder eben so freistellen nach § 615 BGB & trotzdem bezahlen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Jessx3awesome 
Beitragsersteller
 10.07.2018, 13:34

Dürfen sie mir denn den Urlaub mit der genannten Begründung verwehren, wenn der Kunde mir diesen genehmigt hat?

Das ist zwar rechtens, aber = Unfreiwillige Urlaubstage ? Was soll das denn sein ? Du warst arbeitsbereit, konntest aber drei Tage wegen Materialmangel des Kunden nicht arbeiten ? Das hat die Leihfirma zu bezahlen, und wenn Du drei Tage arbeitswillig auf dem Besucherstuhl in deren Büro hockst. Dafür muß der Arbeitnehmer nicht seinen Urlaub nehmen !!! Da Du es aber schon getan hast lerne daraus.

Wenn Du arbeitswillig bist, Dir aber keine Arbeit zugeteilt wird hast Du Anspruch auf Arbeitslohn !