Urlaub Bescheid geben an Jugendamt?
Hallo, ich und der Kindes Vater haben vereinbarte Umgangstermine bei Familiengericht vereinbart. Ich habe das alleine Sorgerecht seit der Geburt. Wenn ich Urlaub machen will oder wenn unser Kind mal krank wird muss ich an das Jugendamt Informieren oder nicht ? Und wenn ja muss ich es nachweisen das es krank ist und ich Urlaub machen möchte?
vielen Dank schon mal für eure Tipps und antworten!
6 Antworten
Ihr solltet euch an eine Beratungsstelle wenden um - im Interesse des Kindes - eine halbwegs vernünftige Gesprächsebene zu erlangen.
Grundsätzlich kann Umgang stattfinden, wenn das Kind transportfähig ist. Wenn der Vater dir glaubt, dass das Kind wirklich so krank ist, wäre das optimal. Andernfalls musst du halt ein Attest vom Arzt holen. Wenn das Kind nur ein bisschen krank ist, kann Umgang stattfinden. Außer der Vater verzichtet freiwillig, weil er kein fieberndes Kind mit Durchfall betreuen will. Das sind individuelle Absprachen, die in Ordnung sind, solange zwischen euch Eltern Einvernehmen herrscht.
Ihr solltet eine gemeinsame Ferienregelung treffen. Eine häufig praktizierte Regelung ist, dass Schulferien hälftig geteilt werden. So kann jeder in seiner Zeit mit dem Kind verreisen oder einfach nur eine gute Zeit daheim verbringen.
P.S. Das Jugendamt hat nicht die Kapazität, jede Kleinigkeit zwischen dir und dem Vater zu schlichten. Das Jugendamt ist auch nicht in der Verantwortung dafür, dass die familiengerichtliche Vereinbarung klappt. Hier wird uns von außen oft sehr viel mehr "Macht" angedichtet, die wir gar nicht besitzen.
Im Interesse deines Kindes solltest du mit dem Kindsvater hier Lösungen finden! Sprecht auch ab, wer wann mit dem Kind Urlaub macht. Sprecht euch ab, wie ihr im Falle einer Erkrankung vorgeht (könnte auch für dich ja ganz günstig sein, wenn auch der Vater mal einspringt, spätestens, wenn du wieder berufstätig bist!). Geht wie Erwachsene miteinander um, seid gemeinsam für euer Kind da und tragt nicht auf dessen Kosten eure Streitigkeiten weiter aus!
Nein, eine Meldung an das Jugendamt ist nicht notwendig. Aber der Kindsvater kann erneut vor Gericht sein Umgangsrecht einklagen, wenn immer ausgerechnet zu seinen Terminen das Kind "plötzlich" krank, im Urlaub oder sonstwo ist...
Nein wir haben kein Kontakt und er hat mich über blockiert.
wenn das kind krank ist übergibst du es dem vater zum umgang. wenn du urlaub möchtest, machst du das in der zeit in der der vater keinen umgang hat. dem jugendamt ist das völlig egal.
nein thema urlaub ist eben nicht deine sache. du kannst dann urlaub machen, wenn der vater keinen umgang hat. in seiner zeit kann er ja auch mit dem kind machen was er möchte - weg fahren, zu oma oder sonstwen.
ist das kind krank kann es auch beim vater gepflegt werden. es braucht dich dafür nicht
Und natürlich kann all das ein Vater, als Mutter möchte ich mein Kind bei mir haben & selber einschätzen können wie es dem Kind geht. Und ich bin der Meinung ein krankes Kind gehört nachhause wo sein Lebensmittelpunkt ist. Als Mamii hätte ich ein schlechtes Gewissen froh zu sein das mein Kind weg ist. Wie oben schon geschrieben, Papa kann alles auch aber ich als Mama möchte bei meinem Kind sein. Der Papa kann sein Kind besuchen kommen 🤗
es interessiert nur niemanden was du möchtest. wenn der vater umgang hat, hast du das kind auszuhändigen. wenn nicht kann er klagen. entscheidungen in seiner umgangszeit trifft er im rahmen seiner alleinigen alltagssorge und er bestimmt in der zeit wo das kind sich aufhält. du hast dann sendepause
Ihr habt eine gerichtliche Umgangsvereinbarung. Kann der Kindsvater sein Umgangsrecht nicht wahrnehmen, weil das Kind krank ist oder du mit dem Kind im Urlaub bist, dann musst du es natürlich nachweisen, wenn der Kindsvater drauf besteht. Sonst könntest du ja rein theoretisch ständig an seinen Umgangstagen behaupten, es ginge gerade nicht.
Und wenn ihr keinen Kontakt habt, dann informiere das Jugendamt, damit die ihn informieren. Nur: wie holt er ohne Kontakt das Kind ab?
Wieso muss ich was nachweisen wenn ich alleiniges Sorgerecht Aufenthaltsbestimmung und Gesundheitsfürsorge habe??? Ich gehe bestimmt zum.arzt wenn mein Kind krank ist dann gebe ich mir für alle Fälle ein Attest geben lassen....ansonsten muss mein Ex das glauben oder nicht...Thema Urlaub meine Sache doch
Wie du meinst... Aber beklage dich später dann nicht, wenn er vor Gericht geht und dir vorwirft, du würdest sein Umgangsrecht boykottieren.
weil der vater die alleinige alltagssorge in seiner umgangszeit hat. krankheit hindert ihn nicht am umgang, den kann er trotzdem wahrnehmen und sich in seiner zeit um das kind kümmern. während seiner umgangszeit hast du eben keinen urlaub oder das kind bleibt in dieser zeit bei ihm. denn auch er hat das recht auf urlaub mit dem kind
Nein ist das Kind schlapp und hat Fieber gehört zuhause ins Bett. Bei einer Erkältung oder hat Husten gebe ich ihn natürlich mit. Und Thema Urlaub meine Sache.
nein wenn er umgang hat, bestimmt er wie mit dem kind verfahren wird. urlaub ist natürlich deine sache. das kannst du in deiner zeit gestalten wie du willst, aber ins einer umgangszeit darfst du das kind nicht mitnehmen.
es wird zeit das du endlich erwachsen wirst. ansonsten wirst du noch sehr schmerzhaft erfahren müssen, dass dein kindeswohlgefährdendes verhalten und deine bindungsintoleranz dich noch einige verfahren kosten wird und du dein sorgerecht aufs spiel setzt. du spielst das kind direkt in vatis hände mit deinem verhalten
Wenn ich solange Urlaub machen will wie ich es will dass ist meiner guter recht. Und denkst du jetzt Ernsthaft ich mache was dz denkst ?😂😂😄
Ich glaube, du willst es einfach nicht begreifen. Es geht nicht darum was andere User hier denken, sondern darum, dass es eine rechtlich bindende Umgangsvereinbarung vom Gericht gibt. Und die kannst du zwar ignorieren, wirst aber dann auch mit den Konsequenzen leben müssen. Unverständlich, warum du hier fragst, wo du es doch eh immer besser weißt.
Du kannst machen was du willst, dass ist uns herzlich egal. Nur wundere dich dann nicht, wenn der Ex genau deswegen den Rechtsweg einschlägt und dich von einem Richter daran erinnern lässt, was eine Umgangsregelung bedeutet.
Und solltest du das Umgangsrecht vorsätzlich boykottieren, dann kann das sogar den Entzug des Sorgerechtes zur Folge haben. Glaube es oder lasse es. Aber mit Kommentaren zu kommen wie "Und denkst du jetzt Ernsthaft ich mache was dz denkst ?" zeigt nur, dass du es auch gar nicht verstehen willst.
Umgang und Sorgerecht sind zwei Paare Schuhe .
Und? Wenn du nun denkst, dass dir das Sorgerecht das Recht gibt sein Umgangsrecht zu boykottieren, dann irrst du.
Es ist allgemein anerkannt, dass die Verhinderung des Umgangsrechts mit dem anderen Elternteil einen Grund darstellen kann, die Erziehungseignung des betreuenden Elternteils zu verneinen. Der betreuende Elternteil hat nämlich die Verpflichtung hat, auf die Pflege der Umgangskontakte des Kindes mit dem anderen Elternteil aktiv hinzuwirken.
Es ist sicherlich immer eine Einzelfallentscheidung und es steht dir auch frei es auf die Spitze zu treiben.
Nur wenn du dich eh immer im Recht wähnst und alles grundsätzlich ablehnst, was man dir hier sagt, dann erübrigen sich deine Frage im Grunde doch?!
Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1684.html
Und da steht nicht, dass Elternteile mit alleiniger Sorge dies ignorieren dürfen.
Aber mache du ruhig... Wie gesagt: uns sind deine Konsequenzen herzlich egal.
Und ich habe nie gesagt das ich seine Umgangszeit Verhindern will, nur wenn ich drei Wochen Urlaub machen will dann weiß ich auch das ihn Bescheid gebe und seibe Umgangzeit nachhole !!!
Das hörte sich bislang bei dir aber anders an....
Nun gut, dann scheinst du es ja doch verstanden zu haben.
Er kommt einfach um die Zeit die wir vereinbart haben
OK und dann steht er da dumm rum wenn das Kind krank ist?
Findet eine Regelung! Schreibe ihm einen Brief und weise ihn genau auf solche Dinge hin!
Wieso sollte ein krankes Kind nicht zum Vater können?
Krankheit auskurieren sollte doch auch mit Papa funktionieren.
Wenn du während seinen Umgangszeiten mit dem Kind verreisen willst wirst du dich irgendwie mit dem Vater einigen müssen.
Wieso muss ich was nachweisen wenn ich alleiniges Sorgerecht Aufenthaltsbestimmung und Gesundheitsfürsorge habe??? Ich gehe bestimmt zum.arzt wenn mein Kind krank ist dann gebe ich mir für alle Fälle ein Attest geben lassen....ansonsten muss mein Ex das glauben oder nicht...Thema Urlaub meine Sache doch
Krankheit ist doch geklärt.
Und nein, Urlaub während seiner Umgangszeit ist natürlich nicht deine Sache, zumindest wenn du ihm dadurch dem Umgang verwehrst.
Das ist nichts was sich nicht durch ein Gespräch klären lässt, klären muss man es aber, man tauscht einfach die Tage an denen er Umgangsrecht hat.
Das ganze auf nem Zettel notiert der von beiden Unterschrieben ist, und fertig.
Das wird er dir auch ermöglichen müssen. Aber wenn du ihn einfach auflaufen lässt, und er will das Kind abholen während du im Urlaub bist verstößt du gegen die Entscheidung des Familiengerichts.
Das wäre vergleichbar wie wenn er sein Wochende mit Kind einfach bis Mittwoch verlängern würde ohne dir was zu sagen.
Ach so du schickst dein Kind das fiber hat draußen aha ok.
Nein, ich schicke es nicht nach draußen aber bringe es zum Vater oder lasse es vom Vater abholen.
Zum Arzt wirst du mit dem Kind ja auch gehen können.
Die Richterin meinte zu mir wenn das Kind krank ist muss ich es nicht abgeben
Ich muss garnicht mit ihm einigen! Ich habe das das Recht ohne ihn und ohne seine Zustimmung sonst was vereisen !
Wenn das aber seine gerichtlich festgelegten Umgangszeiten betrifft musst du dich darüber mit ihm irgendwie einigen.
Auch er hat wahrscheinlich das Recht mit seinem Kind in Urlaub zu fahren, aber das kann er eben nicht ohne das vorher mit dir abzustimmen.
Nein ist das Kind schlapp und hat Fieber gehört zuhause ins Bett. Bei einer Erkältung oder hat Husten gebe ich ihn natürlich mit. Und Thema Urlaub meine Sache.