Neue Ausbildung während der Ausbildung anfangen in anderen Bundesland-strafbar?
Hallo, ich würde gerne wissen wie das ist, wenn man eine Ausbildung anfängt während man noch in einer anderen Ausbildung ist. Jedoch in einem anderen Bundesland. Wird das jemand bemerken und kommt da eine Strafe auf einen zu?
Denn ich stehe vor einer solchen Entscheidung jedoch konnte ich mit meiner zuständigen Dame der Ausbildung nicht reden da sie im Urlaub ist bzgl eines Aufhebungsvertrags und müsste Montag bei der neuen Ausbildung einsteigen die ich eig unbedingt machen wollte…
Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat und das wäre viel zu spät dann erst einzusteigen
wenn ich jetzt einfach zu der neuen Ausbildung gehe, kommt da eine Strafe auf mich zu bzw kann man das noch irgendwie regeln oder kann ich das jetzt komplett vergessen?
Danke und viele Grüße
3 Antworten
Wenn du schon fest dort arbeitest, must du es 1 Monat vorher sagen das du Kündigst. Denn Sie müssen ja auch einen neuen finden. Davor geht garnichts.
Strafbar ist das ganze nicht eine neue Ausbildung Anzufangen, den wir Leben in einen Sozial Stadt. Du kannst gefühlt fast überall Arbeiten wo du möchtest.
Was strafbar ist und was nicht ist im Strafrecht und im Nebenstrafrecht geregelt. Strafen sind Maßnahmen des Staates gegen seine Bürger aufgrund der Übertretung von Gesetzen. Das dürfte bei dir nicht der Fall sein. Es kann aber durchaus sein das zivilrechtlichte Klagen gegen dich kommen, denn schließlich hast du mit deinem alten Ausbildungsbetrieb einen Vertrag den beide Seiten einhalten müssen. Was spricht dagegen dies zunächst mit deinem derzeitigen Betrieb sauber zu regeln?
Hallo, danke erstmal.
Naja ich müsste am Montag bei der neuen Ausbildung anfangen und kann bis dahin mit niemandem aus meiner jetzigen Ausbildung mehr reden.
Dann kann ich bis Montag nicht einfach zu der neuen Ausbildung gehen oder?
Nochmal, wenn du nicht mit deinem alten Ausbildungbetrieb geredet hast würde ICH das nicht tun. Ich gehe davon aus dass du über 18 bist und damit berechtigt derartige Entscheidungen für dich selbst zu treffen. Die möglichen zivilrechtlichen Folgen mußt du dann halt in Kauf nehmen.
Du musst schon kündigen. Das kann dir niemand abnehmen. Dann kannst du nach Ende auch woanders deine Ausbildung weiter machen.
Sprich dazu deine Kammer an.
Hallo, danke.
Ich meine natürlich nicht, dass es strafbar ist eine neue Ausbildung anzufangen, sondern bei einer neuen Ausbildung anzufangen während man noch den Vertrag mit der anderen Ausbildung hat.
Denn das kann ich bis Montag leider nicht klären, das kam jetzt alles sehr schnell.