Urheberrechte bei Melodien?
Hallo,
ich habe vor kurzem angefangen yt Videos zumachen. In meinen Videos baue ich Lego Sets zusammen und schneide und editiere die klick Geräusche zusammen damit sie bekannte Melodien ergeben. Zum Beispiel den Imperial March von Star Wars. Ist das rechtlich i.o.?
3 Antworten
Das ist ziemlich kreativ und wird gerade nach Amerikanischen Recht sicher nicht als Verstoß angesehen.
Im Urheberrchtsgesetz ist geregelt, wann eine Bearbeitung ohne Zustimmung des Urhebers erlaubt ist. Zitate aus § 23 und § 3 UrhG:
Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen eines Werkes, insbesondere auch einer Melodie, dürfen nur mit Zustimmung des Urhebers veröffentlicht oder verwertet werden. Wahrt das neu geschaffene Werk einen hinreichenden Abstand zum benutzten Werk, so liegt keine Bearbeitung oder Umgestaltung im Sinne des Satzes 1 vor.
[...] Bearbeitungen eines Werkes, die persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters sind, werden unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk wie selbständige Werke geschützt. Die nur unwesentliche Bearbeitung eines nicht geschützten Werkes der Musik wird nicht als selbständiges Werk geschützt.
Das Problem bei deinem Vorhaben: die Melodie wird nicht "ausreichend" verändert, sondern im Gegenteil bewusst imitiert und so nachgespielt, dass man sie möglichst gut erkennen kann.
Bei dir ist es also keine Bearbeitung, sondern eine Kopie, auch wenn sie etwas anders klingen mag.
Das ist leider keine erlaubte Benutzung, sodass du hierfür theoretisch die gleiche Erlaubnis vom Urheber benötigst, als würdest du das Lied einfach im Original abspielen.
Abgesehen von der rechtlichen Betrachtung ist es auf YouTube so, dass solche Verstöße nicht rechtlich verfolgt werden, sondern das Video gesperrt oder eingeschränkt verfügbar wird. Auch kann sich der Urheber die Werbeeinnahmen sichern.
In deinem Fall könnte es sogar sein, dass das Lied nicht automatisch vom Filter erkannt wird, sodass es keine Auswirkungen für dich hat.
Ich denke ja, solange keine Urheberrechte auf die Melodien gefordert werden.
Das ist leider nicht richtig. Das Urheberrecht gilt von Beginn an und nicht erst, wenn der Urheber irgendetwas fordert.