Unterschiede zur Verfassung Solons, Kleinsthenes und Perikles?

1 Antwort

Perikles hat keine neue Verfassung geschaffen, mit der die von Kleisthenes geschaffene Ordnung abgeschafft wurde, sondern nur die politische Ordnung etwas verändert. Eine wichtige Veränderung 462/1 v. Chr. ist vor allem durch den Politiker Ephialtes herbeigeführt worden. Die einzelnen Veränderungen haben nicht alle gleichzeitig stattgefunden, sondern sind über einen größeren Zeitraum verteilt.

Solon

Solon hat in Athen eine Verfassung eingeführt, die Timokratie genannt wird (τιμοκρατία [timokratia], aus den Wörtern τιμή = „Schätzung“, „Wert“, „Preis“, „Ehre“ und κράτος = „Kraft“, „Gewalt“, „Macht“, „Herrschaft“ gebildet; bezeichnet die Herrschaft der Angesehenen/der Besitzenden). Politische Rechte und Pflichten der Bürger waren nach ihrem Besitz abgestuft (Unterteilung in 4 Vermögensklassen) festgelegt. Zu Archonten (9 obere Beamte) konnten jährlich nur Angehörige der 1. Vermögensklasse gewählt werden. Das passive Wahlrecht (Wählbarkeit) war also begrenzt.

Kleisthenes

Die von Kleisthenes 508/7 v. Chr. herbeigeführte Staatsordnung, Isonomie (ἰσονομία [isonomia]) genannt, war eine Frühform der Demokratie in Athen.

Neuerungen der Verfassung:

  • Rat der 500 (Mitglieder wurden jeweils nach Phylen [Kleisthenes hatte die Bürger Athens neu eingeteilt] ausgelost)

  • zu Archonten Angehörige der 1. und 2. Vermögensklasse wählbar

  • Einführung des Scherbengerichts (Ostrakismos)

Zeit des Perikles mit Entstehung einer entwickelten/entschiedenen/radikalen Demokratie

Veränderungen:

  • Bedeutungsabnahme und Verlust an Befugnissen für die Archonten (ab 487 wurden sie auch nicht mehr gewählt, sondern unter Kandidaten ausgelost, die 10 Jährlich gewählten Strategen wurden besonders wichtig)

  • weitgehende Entmachtung des Areopags (um 461 v. Chr. wurden dem Areopag (ein Rat ehemaliger Archonten) einige von ihm ausgeübte Aufsichts- und Eingriffsrechte entzogen, die ihn vorher als Wächter des Staates und der Gesetze erscheinen ließen, und teils auf die Volksversammlung, teils auf den Rat der 500, vor allem aber auf die Volksgerichte übertragen)

  • Ausweitung des Losverfahrens, auf viele (nicht alle) Ämter

  • Herabsetzung der Besitzanforderung für die Wählbarkeit zu einem Amt (seit 457 konnten auch Angehörige der dritten Vermögensklasse, die Zeugiten zu Archonten gewählt werden, während dies vorher den beiden obersten Vermögensklassen, den Pentakosiomedimnoi (Fünfhundertscheffler) und den Hippeis (Reiter) vorbehalten war)

  • Einführung von Zahlungen, die auch Ärmeren besser eine Beteiligung ermöglichten, Tagegelder für Geschworene in Volksgerichten, Mitglieder des Rates der 500 und etliche Amtsinhaber, eine μισθός (misthos [Lohn, Besoldung]) genannte finanzielle Aufwandsentschädigung (heute wird so etwas „Diäten“ genannt) und wohl auch Einrichtung einer Schaugelderkasse (θεωρικόν [theorikon]) zur Teilnahme an den Theateraufführungen während des dreitägigen Staatsfestes der Großen Dionysien

Ausführlichere Informationen enthält z. B:

Jochen Bleicken. Die athenische Demokratie. 2., völlig überarbeitete und wesentlich erweiterte Auflage. Paderborn ; München ; Wien ; Zürich : Schöningh, 1994, S. 22 – 25 , S. 27 – 41, S. 44 – 46 (Die Entwicklung der politischen Ordnung Athens bis auf Perikles), S. 265 -272 (Losung) und S. 280 – 286 (Entgelt für die Tätigkeit im öffentlichen Bereich (Sold, Diäten))


AmirTemiev  27.10.2022, 13:04

Schon 11 Jahre her seit Sie diesen Kommentar verfasst haben, aber ich möchte Ihnen trotzdem für all die Mühe danken! Sie haben mir sehr weitergeholfen:)

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