Untermieterin weigert sich auszuziehen Drohungen Angst was tun?
Da die Untermieterin psychisch instabil ist und Rache folgen könnte wollte ich fragen was man machen kann? Besteht die Möglichkeit, dass man als Hauptmieter den Untermieter kündigen kann bzw. Der Vermieterin mitteilen und diese dann eine Kündigung an sie schreiben wird?
Friedlich wurde schon versucht die Sache zu klären Untermieterin will seit Jahren ausziehen bzw so wurde es uns gesagt. Sie hat aber keinerlei Bemühungen gezeigt, Hauptmieter hat sogar Besichtigungstermine für die Untermieterin vereinbart die nicht wahrgenommen wurden.
3 Antworten
@cavemann ist auf dem richtigen Weg, aber es stellt sich die Frage, ob die Tochter der Hauptmieterin tatsächlich Untermieterin mit Mietvertrag pp ist. Diese Tochter kann ja in der Mietwohnung der Mutter ohne Genehmigung des Vermieters kostenfrei wohnen.
Ist die Tochte älter als 18 Jahre , kann die Mutter sie zum Verlassen der Wohnung auffordern, wenn die Mutter keine Unterhaltspflichten mehr haben sollte.
Wie dem auch sei - Die Mutter kann auch eine Kündigung nach §573 a BGB veranlassen ohne einen Grund anzugeben, falls wirklich ein Mietvertrag vorliegt.
Hi,
Sie muss ausziehen, im Notfall kommst du mit dem Ordnungsamt. Falls du wirklich Angst vor Rache hast, kannst du sie aufgrund ihrer psychischen Instabilität als öffentliche Gefahr darstellen. Dann wird sie vielleicht irgendwo untergebracht. Echte Sorgen würde ich mir aber eigentlich nicht machen.
LG Joel
Sie muss ausziehen, im Notfall kommst du mit dem Ordnungsamt.
Das Ordnungsamt macht da gar nichts und hat damit auch nichts zu tun. Zieht der Untermieter nach einer Kuendigung und nach Ablauf der Kuendigungsfrist nicht aus, bekommt man ihn nur mit einer Raeumungsklage raus.
Problem ist die Untermieterin ist die Tochter (30) der Hauptmieterin. Hauptmieterin bittet mich um Hilfe da sie es nicht hinbekommt eben extreme Maßnahmen einzuleiten. Weswegen ich nach einer rechtlichen relativ sanften? Lösung suche
Vielen dank für die Antwort! Im schlimmsten Fall wird es darauf hinaus laufen
Der Untermieter hat also Wohnraum innerhalb der vom Hauptmieters selbst bewohnten Wohnung gemietet. Dann kann der Hauptmieter dem Untermieter natuerlich jederzeit ordentlich und fristgemaess kuendigen. Die Kuendigungsfrist richtete sich danach, ob es sich um moeblierten oder unmoeblierten Wohnraum handelt, bei unmoebliertem auch nach der bisherigen Mietdauer und ob ein berechtigter Kuendigungsgrund vorliegt oder nicht.
Die Kuendigung muss schriftlich erfolgen.
Zieht der Untermieter nach Ablauf der Kuendigungsfrist nicht aus, kann der Hauptmieter eine Raeumungsklage erheben. Das dauert und kostet, laesst sich aber nicht vermeiden, wenn man sich nicht anders einigen kann. Keineswegs darf der Hauptmieter den Untermieter eigenmaechtig vor die Tuer setzen.
Der Vermieter des Hauptmieters hat damit aber ueberhaupt nichts zu tun. Der steht nur mit dem Hauptmieter in einem Vertragsverhaeltnis, nicht aber auch mit dessen Untermieter.