Trennung von Verlobten, Sie weigert sich auszuziehen?

7 Antworten

Hallo.

Du bist quasi ihr Vermieter und du hast ihr gekündigt. Ende der Diskussion. Da ihr offenbar keinen (Unter-)Mietvertrag geschlossen habt, hat sie theoretisch nicht mal Anrecht auf eine Auszugsfrist, denn dadurch ist/war sie ein bloßer (Dauer-)Gast, dessen Aufenthalt du gebilligt hast (unabhängig davon, ob sie Miete zahlt(e) oder nicht). Es steht dir vollkommen frei, dein Einverständnis, dass sie dein Haus bewohnen darf, fristlos zurückzuziehen.

Dass sie auf deine Adresse gemeldet ist, hat überhaupt nichts damit zu tun. Ich weiß auch nicht, woher deine Ex die Überzeugung nimmt, dass sie a) ein Wohnrecht bei dir besitzt und b) unbefristet davon Gebrauch machen kann; beides trifft nicht zu. Sie hat keinerlei Anrecht auf dein Haus, ergo keinen Anspruch, dort wohnen bleiben zu dürfen.

ABER: Du darfst deine Ex trotz allem nicht aktiv vor die Tür setzen, also ihre gepackten Koffer auf die Straße stellen, die Schlösser austauschen oder sie gar mit einem unsanften Popotritt durch die Vordertür kicken. Wenn sie sich weigert, bleibt dir nur eine Räumungsklage und ich meine, dass du ihr diese schriftlich ankündigen musst, am besten also per Einschreiben und Rückschein. Die Kosten für das Verfahren hätte deine Ex zu tragen, was womöglich ausreicht, um sie zum Auszug zu bewegen.
Allerdings hast du das Hausrecht, d. h. du kannst ihrem Besuch den Zutritt verweigern und diesen ggf. polizeilich wegen Hausfriedensbruchs entfernen lassen.   

Es besteht kein Mietvertrag oder sonstiges.

Falsch ...... unter derartigen Voraussetzungen - Verlobte zog mit Deiner Einwilligung zu Dir in Deinen Haushalt - bekam von Dir eine Wohnungsgeberbescheinigung ..... damit entstand ein "Untermietverhältnis" .....

In welchem Umfang brachte sie also Mobiliar in Euren gemeinsamen Haushalt ein? Wohnte sie in Deinem Mobiliar .... dann gilt eine verkürzte Kündigungsfrist ....

https://www.mietrecht.org/kuendigung/moeblierter-wohnraum-kuendigungsrecht-kuendigungsfrist/

zieht sie nicht freiwillig aus, bleibt Dir der Weg der Räumungsklage.

In der Realität läuft es vermutlich eher darauf hinaus, dass Du das Schloss tauschst und ihre Sachen "einpackst" und bei ihrer Mutter ablieferst.

Es gibt so etwas wie implizite Mietverträge. Und dann werden dinge kompliziert und sie hat Anspruch auf drei Monate Kündigungsfrist.

Wo sie gemeldet ist, ist dabei schnurz. Da das allerdings so oder so nach einer dreckigen Trennung riecht, wären hier 200 Euro in eine Beratung vom Anwalt möglicherweise gut investiert. Geht ja bestimmt weiter mit wem gehören welche Möbel. Und all sowas.

Das ist ganz so einfach nicht zu beantworten.

Wenn sie einen "Wohnanteil" bezahlt, könnte sie behaupten, dass ein mündlich geschlossener Mietvertrag besteht.

Wenn nicht, hat sie keine Rechtsgrundlage, auf die sie sich berufen könnte.

Für mich gäbe es hier genau 2 Handlungen.

  1. Rechtsberatung beim Anwalt
  2. Aufforderung zur Schlüsselherausgabe andernfalls wird das Türschloss ausgetauscht.

Ihr seid bzw. ward verlobt und nicht verheiratet. Sie hat nicht die Rechte einer Ehefrau. Auf Drohungen, Beleidigungen, Sticheleien, am besten gar nicht reagieren.