Unterliegt eine Eheschließung aus dem Ausland dem deutschen Eherecht?
Z.B: Ein östereichisches Ehepaar zieht nach Deutschland
4 Antworten
Es kommt darauf an, wo sie geschlossen wird, wo das Standesamt liegt, an dem ihr heiraten wollt.
Die österreichische Eheschließung wird in Deutschland anerkannt wenn sie den dort geltenden Formvorschriften entsprach. 🇦🇹🇩🇪
Wenn ich jetzt annehme, dass ihr beide Österreicher seid und nur euren Wohnsitz in Deutschland anmelden wollt - dann müsst ihr mit eurem Ausweis und der Wohnungsgeberbescheinigung zum Meldeamt.
Eine Anerkennung der Ehe in Deutschland macht mE nur Sinn, wenn zumindest ein Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit hat.
Ob ausländische Ehen anerkannt werden, regelt das deutsche internationale Privatrecht.
Wenn sie nicht dem ordre publique widersprechen, werden sie regelmäßig anerkannt. Ich glaube, sogar islamische Vielehen werden insoweit anerkannt. Da bin ich mir aber nicht sicher.
Also einen Antrag auf Anerkennung muss man stellen, oder?
Wurde in Österreich geschloßen