Unterhaltsvorschuss Eheschließung im Ausland?
Hallo zusammen, wir würden gerne im Ausland heiraten, da wo mein Partner her kommt. Ich habe zwei Kinder mit in die Beziehung gebracht und haben ein weiteres Kind zusammen. Der Vater der zwei zahlt kein Unterhalt. Somit erhalte ich Unterhalsvorschuss. Nun stellt sich uns die Frage, ob wir den weiterhin bekommen, wenn wir die Ehe hier in Deutschland nicht anerkennen lassen.
2 Antworten
Nein, der Ausschluss nach Paragraph 1 Abs. 1 UVG, dass das Kind bei einem Elternteil Leben muss, der ledig, verwitwet, dauernd getrennt lebend oder geschieden ist, besteht durch die Eheschließung dennoch. Bei einer Eheschließung im Ausland ist diese der Ehe nach deutschem Recht im sozialrechtlichen Sinne gemäß Paragraph 34 SGB I gleichgestellt (vgl. UVG-Durchführungsrichtlinie Anlage 1.1 Punkt e).
Es werden also die Voraussetzungen nicht erfüllt.
Ja, dann seid ihr auch nicht verheiratet.,
Wenn er im Krankenhaus ist, stirbt, etc, bist du wie ich.
Eine Dritte.