Unterhaltsvorschuss Eheschließung im Ausland?

2 Antworten

Nein, der Ausschluss nach Paragraph 1 Abs. 1 UVG, dass das Kind bei einem Elternteil Leben muss, der ledig, verwitwet, dauernd getrennt lebend oder geschieden ist, besteht durch die Eheschließung dennoch. Bei einer Eheschließung im Ausland ist diese der Ehe nach deutschem Recht im sozialrechtlichen Sinne gemäß Paragraph 34 SGB I gleichgestellt (vgl. UVG-Durchführungsrichtlinie Anlage 1.1 Punkt e).

Es werden also die Voraussetzungen nicht erfüllt.

Ja, dann seid ihr auch nicht verheiratet.,

Wenn er im Krankenhaus ist, stirbt, etc, bist du wie ich.

Eine Dritte.